Beschluss:

 

  1. Der Rat beschließt den Jahresabschluss 2022 in der vorliegenden, geprüften Fassung und erteilt dem Bürgermeister Entlastung gem. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG.

  2. Der Jahresüberschuss im ordentlichen Ergebnis für das Jahr 2022 in Höhe von 1.362.567,04 € wird der aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gebildeten Rücklage zugeführt.

  3. Der Jahresfehlbetrag im außerordentlichen Ergebnis für das Jahr 2022 in Höhe von 10.150,44 € wird durch eine Entnahme aus der aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses gebildeten Rücklage gedeckt.

 

 


Ratsfrau Matthey erläutert den Sachverhalt. Das erfreuliche Jahresergebnis 2022 sei auf die einfache Formel zu bringen, dass mehr Einnahmen erwirtschaftet und weniger Aufwendungen getätigt worden seien. Die Verwaltung habe den Haushalt gewohnt vorsichtig geplant und die recht gute Entwicklung im Jahresverlauf habe zu einem überraschend erfreulichen Ergebnis geführt.

 

Ratsherr Helms ergänzt den Sachverhalt und dankt der Verwaltung für die gute Arbeit. Das positive Jahresergebnis sei nicht allein, aber auch durch Einfluss der Gemeinde zustande gekommen. So hätten sich die Erträge aus dem kommunalen Anteil an der Einkommenssteuer in den vergangenen Jahren sehr positiv entwickelt, was nicht zuletzt ein Zeichen für eine gute und attraktive Entwicklung der Gemeinde sei. Trotz der zahlreichen finanziellen Herausforderungen habe die Gemeinde Bad Essen ihre Verschuldung zurückführen können.

 

Ratsherr Lange verlässt den Sitzungsraum.

 

Ratsfrau Eilers bestätigt, dass die Einnahmeentwicklung der Gemeinde an ihre Attraktivität gebunden sei. Ihr Dank gelte der Verwaltung für eine gute und solide Haushaltsführung.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

27

Nein:

0

Enthaltung:

0