Sitzung: 21.09.2023 Rat der Gemeinde Bad Essen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: BV/FD2/2023/541
Beschluss:
- Der Rat beschließt den Jahresabschluss
2022 in der vorliegenden, geprüften Fassung und erteilt dem Bürgermeister
Entlastung gem. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG.
- Der Jahresüberschuss im ordentlichen
Ergebnis für das Jahr 2022 in Höhe von 1.362.567,04 € wird der aus
Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gebildeten Rücklage zugeführt.
- Der Jahresfehlbetrag im
außerordentlichen Ergebnis für das Jahr 2022 in Höhe von 10.150,44 € wird
durch eine Entnahme aus der aus Überschüssen des außerordentlichen
Ergebnisses gebildeten Rücklage gedeckt.
Ratsfrau Matthey
erläutert den Sachverhalt. Das erfreuliche Jahresergebnis 2022 sei auf die
einfache Formel zu bringen, dass mehr Einnahmen erwirtschaftet und weniger
Aufwendungen getätigt worden seien. Die Verwaltung habe den Haushalt gewohnt
vorsichtig geplant und die recht gute Entwicklung im Jahresverlauf habe zu
einem überraschend erfreulichen Ergebnis geführt.
Ratsherr Helms
ergänzt den Sachverhalt und dankt der Verwaltung für die gute Arbeit. Das
positive Jahresergebnis sei nicht allein, aber auch durch Einfluss der Gemeinde
zustande gekommen. So hätten sich die Erträge aus dem kommunalen Anteil an der
Einkommenssteuer in den vergangenen Jahren sehr positiv entwickelt, was nicht
zuletzt ein Zeichen für eine gute und attraktive Entwicklung der Gemeinde sei.
Trotz der zahlreichen finanziellen Herausforderungen habe die Gemeinde Bad
Essen ihre Verschuldung zurückführen können.
Ratsherr Lange
verlässt den Sitzungsraum.
Ratsfrau Eilers bestätigt, dass die Einnahmeentwicklung der Gemeinde an ihre Attraktivität gebunden sei. Ihr Dank gelte der Verwaltung für eine gute und solide Haushaltsführung.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
27 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |