Sitzung: 19.09.2023 Ausschuss für Wirtschaft, Marketing, Tourismus, Kultur, öffentliche Einrichtungen und Finanzen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: BV/FD2/2023/541
Beschlussvorschlag:
- Der Rat beschließt den Jahresabschluss
2022 in der vorliegenden, geprüften Fassung und erteilt dem Bürgermeister
Entlastung gem. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG.
- Der Jahresüberschuss im ordentlichen
Ergebnis für das Jahr 2022 in Höhe von 1.362.567,04 € wird der aus
Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gebildeten Rücklage zugeführt.
- Der Jahresfehlbetrag im
außerordentlichen Ergebnis für das Jahr 2022 in Höhe von 10.150,44 € wird
durch eine Entnahme aus der aus Überschüssen des außerordentlichen
Ergebnisses gebildeten Rücklage gedeckt.
Herr Lüke erläutert den Sachverhalt.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
8 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |