Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Rat beschließt den Jahresabschluss 2022 in der vorliegenden, geprüften Fassung und erteilt dem Bürgermeister Entlastung gem. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG.

  2. Der Jahresüberschuss im ordentlichen Ergebnis für das Jahr 2022 in Höhe von 1.362.567,04 € wird der aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gebildeten Rücklage zugeführt.

  3. Der Jahresfehlbetrag im außerordentlichen Ergebnis für das Jahr 2022 in Höhe von 10.150,44 € wird durch eine Entnahme aus der aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses gebildeten Rücklage gedeckt.

 

 


Herr Lüke erläutert den Sachverhalt. 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

8

Nein:

0

Enthaltung:

0