Ratsvorsitzende Gottlieb eröffnet die Einwohnerfragestunde. Sie gibt einige Hinweise zum Verfahren und weist insbesondere darauf hin, dass die Fragen an den Bürgermeister zu stellen sind.

 

Fragen zum Ablauf und Inhalt des Bauleitverfahrens:

Kann die Gemeinde die hohe Nachfrage nach Wohnbauflächen durch den eigenen Erwerb und die anschließende Vermarktung von Grundstücken decken?

Wie kann sichergestellt werden, dass durch eine mögliche Insolvenz des Investors keine Nachteile für die Gemeinde entstehen?

Sollte die Gemeinde angesichts der vielfachen globalen Krisensituationen das Heft des Handelns nicht besser in der eigenen Hand behalten?

Wie will die Gemeinde sicherstellen, dass die Regelungen im Bebauungsplan anschließend von den Bauherren auch eingehalten werden?

Trifft es zu, dass in Niedersachsen gesetzliche Regelungen zur Reduzierung des Flächenverbrauches durch Wohn- und Gewerbeflächen geplant sind?

Wie sieht die Gemeinde die mögliche Perspektive, dass sich die Bebauung auf die gesamte „Klus“ ausweiten wird?

Wie wird das Verfahren zur Vergabe der Baugrundstücke geregelt? Welchen Einfluss hat die Gemeinde Bad Essen darauf?

Warum sind die Baugrundstücke in dem Baugebiet so groß geplant?

 

Antworten des Bürgermeisters:

Die Gemeinde könne Wohnbauflächen auch selber entwickeln. Dieser Weg werde in der Gemeinde Bad Essen aber nachrangig verfolgt.

Die Gemeinde schaffe nur den rechtlichen Rahmen für die Wohnbauentwicklung. Eine Gefahr durch mögliche Zahlungsschwierigkeiten des Investors sehe er nicht.

Die Gemeinde könne innerhalb des Bauleitverfahrens vieles regeln. Letztlich müsse der Investor entscheiden, ob die Entwicklung unter den rechtlichen Vorgaben dann noch wirtschaftlich darstellbar sei. Der Rat habe mit dem Siedlungs- und Gewerbeentwicklungskonzept 2030 eine mittel- und langfristige Planung aufgestellt. Viele der Grundstücke, die in den einzelnen Ortschaften als für eine Wohnbebauung geeignet identifiziert wurden, stünden aber aktuell für eine Bebauung nicht im Zugriff. Das jetzt geplante Baugebiet biete aus seiner Sicht aufgrund der Lage gute Chancen für eine Vermarktung.

Es sei Aufgabe des Rates, sich über die mögliche Gestaltung der Bebauung in dem Wohnbaugebiet Gedanken zu machen. Entsprechende Regelungen könnten dann im Bebauungsplan festgeschrieben werden. Die Kontrolle der Einhaltung der Vorgaben des Bebauungsplanes liege in der Zuständigkeit der Bauaufsicht des Landkreises Osnabrück. Diese sei dabei auch auf Hinweise auf etwaige Verstöße angewiesen.

 

Fragen zu Auswirkungen einer zusätzlichen Bebauung auf die Anlieger:

Wie wird die Gemeinde mit dem Problem der Oberflächenentwässerung und des zunehmenden Verkehrs umgehen? Müssen die Anlieger mit zusätzlichen Kosten durch Straßenschäden als Folge des Bauverkehrs rechnen?

Regenrückhaltebecken würden grundsätzlich nicht funktionieren. Wie soll die Oberflächenentwässerung geregelt werden?

 

Antworten des Bürgermeisters:

Die Frage der Beseitigung von Schmutz- und Niederschlagswasser wird im Verfahren durch den Wasserverband Wittlage geprüft und die entsprechenden Maßnahmen festgelegt. Sollte der Ausbau der vorhandenen Leitungen notwendig sein, so werde der Verband das auf seine Kosten durchführen. Die Kostenlast würde anschließend auf alle Beitragszahler gleichermaßen verteilt. Mögliche Straßenschäden durch Baustellenverkehr müssten vom verursachenden Unternehmen bzw. Investor getragen werden. Dazu würden vor Beginn und nach Abschluss der Maßnahme entsprechende Bestandsaufnahmen der Straßen erstellt.

 

Fragen zur Verträglichkeit der Maßnahme mit dem Cittaslow-Status der Gemeinde Bad Essen und ihrer touristischen Ausrichtung

Wie passt die Ausweisung eines neuen Wohnbaugebietes am Rande des Landschaftsschutzgebietes an der Klus in Eielstädt zu der Verantwortung als Cittaslow-Gemeinde?

Die geplante Entwicklung widerspreche dem Cittaslow-Manifest. Welche Möglichkeiten bestehen, im Wege eines Bürgerbegehrens oder Bürgerentscheides Einfluss zu nehmen?

 

Antworten des Bürgermeisters:

Cittaslow muss für die Gemeinde mehr sein, als nur ein Werbeslogan. Es gebe zahlreiche gute Dinge, mit denen die Gemeinde entsprechende Akzente gesetzt habe. So sei Nachhaltigkeit auch ein Thema bei der Ausweisung und Gestaltung von Wohnbaugebieten. Das hier geplante Gebiet mit einer Größe von 3 ha sei aus seiner Sicht gut verträglich mit dem touristischen Ansatz der Gemeinde Bad Essen.

Die Regeln und Vorgaben von Cittaslow werden in der Gemeinde Bad Essen bestmöglich eingehalten. Cittaslow bedeute aber nicht, dass sich eine Gemeinde nicht mehr weiterentwickeln dürfe. Die Möglichkeiten eines Bürgerbegehrens und des darauffolgenden Bürgerentscheides seien für Maßnahmen der Bauleitplanung ausdrücklich nicht gegeben.  

 

Nachdem keine weiteren Fragen gestellt werden, unterbricht die Vorsitzende die Ratssitzung um 18.45 Uhr für 15 Minuten. Die Zuhörerinnen und Zuhörer verlassen den Sitzungsraum.

 

Ratsherr Zimmeck und Ratsherr Bohnenkamp verlassen die Sitzung.