Sitzung: 21.09.2023 Rat der Gemeinde Bad Essen
Ratsvorsitzende
Gottlieb eröffnet die Einwohnerfragestunde. Sie gibt einige Hinweise zum
Verfahren und weist insbesondere darauf hin, dass die Fragen an den
Bürgermeister zu stellen sind.
Fragen zum Ablauf und Inhalt des
Bauleitverfahrens:
Kann die Gemeinde
die hohe Nachfrage nach Wohnbauflächen durch den eigenen Erwerb und die
anschließende Vermarktung von Grundstücken decken?
Wie kann
sichergestellt werden, dass durch eine mögliche Insolvenz des Investors keine
Nachteile für die Gemeinde entstehen?
Sollte die Gemeinde
angesichts der vielfachen globalen Krisensituationen das Heft des Handelns
nicht besser in der eigenen Hand behalten?
Wie will die
Gemeinde sicherstellen, dass die Regelungen im Bebauungsplan anschließend von
den Bauherren auch eingehalten werden?
Trifft es zu, dass
in Niedersachsen gesetzliche Regelungen zur Reduzierung des Flächenverbrauches
durch Wohn- und Gewerbeflächen geplant sind?
Wie sieht die
Gemeinde die mögliche Perspektive, dass sich die Bebauung auf die gesamte
„Klus“ ausweiten wird?
Wie wird das
Verfahren zur Vergabe der Baugrundstücke geregelt? Welchen Einfluss hat die
Gemeinde Bad Essen darauf?
Warum sind die
Baugrundstücke in dem Baugebiet so groß geplant?
Antworten des Bürgermeisters:
Die Gemeinde könne
Wohnbauflächen auch selber entwickeln. Dieser Weg werde in der Gemeinde Bad
Essen aber nachrangig verfolgt.
Die Gemeinde
schaffe nur den rechtlichen Rahmen für die Wohnbauentwicklung. Eine Gefahr
durch mögliche Zahlungsschwierigkeiten des Investors sehe er nicht.
Die Gemeinde könne
innerhalb des Bauleitverfahrens vieles regeln. Letztlich müsse der Investor
entscheiden, ob die Entwicklung unter den rechtlichen Vorgaben dann noch
wirtschaftlich darstellbar sei. Der Rat habe mit dem Siedlungs- und
Gewerbeentwicklungskonzept 2030 eine mittel- und langfristige Planung
aufgestellt. Viele der Grundstücke, die in den einzelnen Ortschaften als für
eine Wohnbebauung geeignet identifiziert wurden, stünden aber aktuell für eine
Bebauung nicht im Zugriff. Das jetzt geplante Baugebiet biete aus seiner Sicht
aufgrund der Lage gute Chancen für eine Vermarktung.
Es sei Aufgabe des
Rates, sich über die mögliche Gestaltung der Bebauung in dem Wohnbaugebiet
Gedanken zu machen. Entsprechende Regelungen könnten dann im Bebauungsplan
festgeschrieben werden. Die Kontrolle der Einhaltung der Vorgaben des
Bebauungsplanes liege in der Zuständigkeit der Bauaufsicht des Landkreises
Osnabrück. Diese sei dabei auch auf Hinweise auf etwaige Verstöße angewiesen.
Fragen zu Auswirkungen einer zusätzlichen
Bebauung auf die Anlieger:
Wie wird die
Gemeinde mit dem Problem der Oberflächenentwässerung und des zunehmenden
Verkehrs umgehen? Müssen die Anlieger mit zusätzlichen Kosten durch
Straßenschäden als Folge des Bauverkehrs rechnen?
Regenrückhaltebecken
würden grundsätzlich nicht funktionieren. Wie soll die Oberflächenentwässerung
geregelt werden?
Antworten des Bürgermeisters:
Die Frage der
Beseitigung von Schmutz- und Niederschlagswasser wird im Verfahren durch den
Wasserverband Wittlage geprüft und die entsprechenden Maßnahmen festgelegt.
Sollte der Ausbau der vorhandenen Leitungen notwendig sein, so werde der
Verband das auf seine Kosten durchführen. Die Kostenlast würde anschließend auf
alle Beitragszahler gleichermaßen verteilt. Mögliche Straßenschäden durch
Baustellenverkehr müssten vom verursachenden Unternehmen bzw. Investor getragen
werden. Dazu würden vor Beginn und nach Abschluss der Maßnahme entsprechende
Bestandsaufnahmen der Straßen erstellt.
Fragen zur Verträglichkeit der Maßnahme mit
dem Cittaslow-Status der
Gemeinde Bad Essen und ihrer
touristischen Ausrichtung
Wie passt die
Ausweisung eines neuen Wohnbaugebietes am Rande des Landschaftsschutzgebietes
an der Klus in Eielstädt zu der Verantwortung als Cittaslow-Gemeinde?
Die geplante
Entwicklung widerspreche dem Cittaslow-Manifest. Welche Möglichkeiten bestehen,
im Wege eines Bürgerbegehrens oder Bürgerentscheides Einfluss zu nehmen?
Antworten des Bürgermeisters:
Cittaslow muss für
die Gemeinde mehr sein, als nur ein Werbeslogan. Es gebe zahlreiche gute Dinge,
mit denen die Gemeinde entsprechende Akzente gesetzt habe. So sei
Nachhaltigkeit auch ein Thema bei der Ausweisung und Gestaltung von
Wohnbaugebieten. Das hier geplante Gebiet mit einer Größe von 3 ha sei aus
seiner Sicht gut verträglich mit dem touristischen Ansatz der Gemeinde Bad
Essen.
Die Regeln und
Vorgaben von Cittaslow werden in der Gemeinde Bad Essen bestmöglich
eingehalten. Cittaslow bedeute aber nicht, dass sich eine Gemeinde nicht mehr
weiterentwickeln dürfe. Die Möglichkeiten eines Bürgerbegehrens und des
darauffolgenden Bürgerentscheides seien für Maßnahmen der Bauleitplanung
ausdrücklich nicht gegeben.
Nachdem keine
weiteren Fragen gestellt werden, unterbricht die Vorsitzende die Ratssitzung um
18.45 Uhr für 15 Minuten. Die Zuhörerinnen und Zuhörer verlassen den
Sitzungsraum.
Ratsherr Zimmeck
und Ratsherr Bohnenkamp verlassen die Sitzung.