Der Rat beschließt,

 

1. die eingegangenen Bedenken, Anregungen und Stellungnahmen zur Gestaltungssatzung

für den Ortskern Bad Essen, 1. Änderung, wie folgt zu behandeln:

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Kenntnisnahme/Berücksichtigung/Zurückweisung nach dem Vorschlag der Verwaltung;

 

2. die Gestaltungssatzung für den Ortskern Bad Essen, 1. Änderung, mit den vorstehend beschlossenen Änderungen/in der vorgelegten Fassung als Satzung.


Frau Bulthaup erläutert die Vorlage. In diesem Verfahren haben die einmonatige öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange in der Zeit vom 10.08. bis zum 11.09.2023 stattgefunden. Die eingegangenen Stellungnahmen liegen der Vorlage bei.

 

Im Ergebnis bestehen gegen die vorgesehene 1. Änderung der Gestaltungssatzung grundsätzlich keine Bedenken. Maßgeblicher Träger öffentlicher Belange in diesem Verfahren ist die Untere Denkmalschutzbehörde des Landkreises. Auch von dort bestehen keine Einwände. Es wird erläutert, welche Auflagen und Empfehlungen seitens des Landkreises aus denkmalpflegerischer Sicht den Eigentümern von Baudenkmalen aufgegeben werden. Diese Auflagen und Empfehlungen werden jeweils in die zu beantragende denkmalrechtliche Genehmigung für die Installation von Photovoltaik- bzw. Solarthermieanlagen aufgenommen. Eine denkmalrechtliche Genehmigung ist auch dann zu beantragen, wenn das betreffende Gebäude selbst kein Baudenkmal ist, jedoch in der Umgebung von Baudenkmalen liegt. Die Auflagen und Hinweise werden somit in jedem Fall berücksichtigt.

 

Im Nachgang zur Auslegung und daher nicht in der vorliegenden Auflistung der Stellungnahmen enthalten, ist eine nachträglich eingereichte Äußerung des Kirchenvorstandes der Ev.-luth. Kirchengemeinde Bad Essen am 16.11.2023. Dieser spricht sich für eine weitergehende Satzungsänderung aus. Sowohl auf dem Dach des Baudenkmals Lindenstraße 6 sowie auch auf dem Dach der St. Nikolaikirche selbst, soll die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen zugelassen werden. Eine solche Regelung käme einer grundsätzlichen und vollständigen Erlaubnis der Installation von entsprechenden Anlagen im historischen Bereich der Gestaltungssatzung gleich und ist daher seitens der Verwaltung nicht zu befürworten. In diesen beiden Fällen wären bei einer Beantragung gegebenenfalls Befreiungstatbestände zu prüfen.

 

Seitens der einzelnen Gruppen/Fraktionen wird die 1. Änderung der Gestaltungssatzung für den Ortskern Bad Essen sehr begrüßt, da es zukünftig eine einheitliche Regelung für die Anbringung von Photovoltaik- und Solarthermieanlagen gibt, bei der die Einzelfälle im Kernbereich zu prüfen sind.

Den Vorschlag von Ratsmitglied Elke Eilers, den Satzungstext bei Punkt 4.3.7. dahingehend zu ergänzen, dass Ausnahmen auf Antrag geprüft werden, wird nicht zugestimmt. Silke Bulthaup betont, dass die Ergänzung nicht zusätzlich im Satzungstext erwähnt werden müsse, da diese Fälle generell gesetzlich geregelt seien. Für alle Beteiligten die beste Vorgehensweise ist, eine klare Regelung zu haben, um im begründeten Einzelfall eine Abweichung erteilen zu können. 

 

Der Ausschuss fasst den folgenden

 

Beschlussvorschlag:


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

9

Nein:

0

Enthaltung:

0