3.1.1 Neubau Kindertagesstätte Eielstädt

Herr Meyer gibt einen Überblick über den Sachstand zum Neubau der Kindertagesstätte Eielstädt. Die Rohbauarbeiten sind fertiggestellt. Die Elektro-, Heizungs- und Lüftungsarbeiten im Teilbereich 1 (Krippe) wurden ebenfalls fertiggestellt. Die Fortführung der Dachdeckerarbeiten erfolgt in Abhängigkeit vom Wetter. Die lange Schlechtwetterperiode ist insbesondere für dieses Gewerk problematisch und führt zu Verzögerungen im Bauablauf und damit verbunden auch zu einer längeren Stellzeit für das Gerüst und entsprechenden Mehrkosten. Aktuell erfolgen weitere Trockenbauarbeiten. Damit die Innenputzarbeiten Ende November starten konnten, war eine Folierung der Fensteröffnungen und ein Beheizen der Räumlichkeiten erforderlich. Aufgrund von Lieferschwierigkeiten ist der Fenstereinbau nun erst für die 2. KW 2024 vorgesehen. Die Vorbereitung der Ausschreibungen für das Außengelände und die Stellplätze sind fast abgeschlossen.

 

Die Vorstellungsgespräche für das benötigte Personal haben stattgefunden. Auch das Personalkonzept für fünf Gruppen wurde mündlich bereits abgestimmt. Die Arbeitsverträge sollen nach der Abstimmung der Kita-Anmeldungen zwischen den Kita-Leitungen in der Gemeinde im Dezember geschlossen werden. Die Anmeldungen der Kinder erfolgten am 06./07. November. Aktuell ist der Start ab 01.08.2024 mit fünf Gruppen (drei Krippengruppen, zwei Kindergartengruppen) am Standort Kuhweg in der Planung.

 

 

 

Frau Kuhlmann setzt den Verwaltungsbericht fort:

 

3.1.2 Fluchtlichtanlagen auf den Sportplätzen, Umstellung auf LED

In der Gemeinde Bad Essen gibt es 5 Sportplätze mit Flutlichtanlagen (Bad Essen: Aßbruch (2), Lintorf: Wiehenstraße und Lintorfer Straße und Wimmer: Klüferstraße). Derzeit werden als Beleuchtungsmittel Halogenmetalldampflampen verwendet. Diese sollen auf LED-Beleuchtung umgestellt werden. Grund dafür ist neben der damit verbundenen Energieeinsparung auch die Tatsache, dass es für die alte Technik teilweise bereits keine Ersatzlampen mehr gibt. Zudem gibt es aktuell gute Fördermöglichkeiten für eine Umrüstung.

Über den Landessportbund können die Vereine für die Maßnahme Fördermittel in Höhe von bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben erhalten. Das Förderprogramm läuft noch bis zum 31.10.2024, aber nur solange Fördermittel zur Verfügung stehen. Zusätzlich können im Rahmen der Kommunalrichtlinie (ZUG) Fördermittel in Höhe von 25 % beantragt werden. Die Fördermittel des Landessportbundes können dabei nur von den Vereinen beantragt werden.

 

Mit den Vereinen (TuS Bad Essen, VfL Lintorf und SV Wimmer) fand zu diesem Thema am 19.10.2023 ein konstruktives Gespräch statt. Alle drei Vereine sehen die Notwendigkeit, dass eine Umrüstung des Flutlichts auf LED kurzfristig erfolgt. Die Vereine haben sich bereit erklärt, die entsprechenden Förderanträge zu stellen (TuS Bad Essen: Plätze Aßbruch, VfL Lintorf: für beide Lintorfer Sportplätze und SV Wimmer für den Sportplatz in Wimmer). Voraussetzung für die Antragstellung durch die Vereine ist, dass Pacht- bzw. Nutzungsverträge zwischen den Vereinen und der Gemeinde Bad Essen über den jeweiligen Sportplatz vorliegen.

 

Die Kosten für die Umrüstung eines Sportplatzes liegen nach den vorliegenden Angeboten zwischen 30.000 € und 35.000 €. Die Förderung über den LSB (50%) könnte demnach 15.000 € bis 17.500 € betragen. Die Förderung über die Kommunalrichtlinie (25%) würden 7.500 € bis 8.750 € betragen. Zudem müssen die Vereine einen Eigenanteil in Höhe von 5% erbringen (1.500 € bis 1.750 €). Die verbleibenden 20% (6.000 € bis 7.000 €) müssen durch einen Zuschuss der Gemeinde abgedeckt werden. Für die fünf Sportplätze wären somit ca. 35.000 € im Haushalt 2024 bereitzustellen. Die Vereine sind dabei, die entsprechenden Förderanträge zu stellen.

  

Die Ausschussmitglieder nehmen die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis

 

 

3.1.3 Förderrichtlinie zum Investitionsprogramm Ganztagsausbau Grundschulen

Mit Rundschreiben vom 21.11.2023 hat der Nds. Städte- und Gemeindebund den Städten und Gemeinden den Entwurf der Förderrichtlinie zum Investitionsprogramm Ganztagsausbau übersandt.

 

Nach dem vorliegenden Entwurf der Richtlinie sind Investitionen für den Neubau, den Umbau, die Erweiterung und energetische Sanierung, sowie die Ausstattung ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote im Bereich der Grundschulen förderfähig. Förderfähige Maßnahmen müssen bis zum 31.12.2027 abgeschlossen sein. Der Fördersatz beträgt bis zu 70 % aus Bundesmitteln und bis zu 15 % aus Landesmitteln.

 

Vorgesehen sind zwei Förderzeiträume. Im ersten Förderzeitraum stehen den Schulträgern Höchstbeträge, ermittelt nach der Anzahl der Grundschüler, bis zum 31.10.2025 zur Verfügung. Der Höchstbetrag aus dieser Förderung beträgt für die Gemeinde Bad Essen für alle drei Grundschulen zusammen insgesamt 733.121,60 €, bei einem erforderlichen Eigenanteil von 129.374,40 €. In einem zweiten Förderzeitraum (01.11.2025 – 01.02.2026) sollen nicht beantragte Mittel zu einem Gesamtbudget zusammengefasst werden, welches dann zur Beantragung von allen nds. Schulen freigegeben werden soll.

 

Die dem Ausschuss bereits vorgestellten Machbarkeitsstudien zum Ausbau des Ganztags an den Grundschulen gehen im Bereich der Grundschule Lintorf von Baukosten in Höhe von ca. 3,1 Mio. Euro und für die Grundschule Wehrendorf von Baukosten in Höhe von ca. 1,2 Mio. Euro aus. Für die Grundschule Bad Essen sind die Kosten abhängig vom noch zu entscheidenden Konzept.

 

Der im Entwurf der Förderrichtlinie enthaltene Höchstbetrag für die Förderung der Grundschulen der Gemeinde Bad Essen liegt deutlich unter dem Betrag, von dem bei den bisherigen Planungen ausgegangen wurde.