Sitzung: 14.12.2023 Rat der Gemeinde Bad Essen
Vorlage: BV/FD3/2023/555
Beschluss:
Der Rat beschließt,
1. die eingegangenen Bedenken,
Anregungen und Stellungnahmen zur Gestaltungssatzung für den Ortskern Bad
Essen, 1. Änderung, wie folgt zu behandeln:
1)
Westnetz GmbH, Osnabrück,
vom 03.08.2023
2)
Deutsche Telekom Technik
GmbH vom 06.09.2023
3)
Landkreis Osnabrück vom
11.09.2023
4)
IHK Osnabrück-Emsland vom
11.09.2023
5)
Vodafon GmbH vom 01.09.2023
6)
NLWKN Cloppenburg vom
06.09.2023
Kenntnisnahme/Berücksichtigung/Zurückweisung
nach dem Vorschlag der Verwaltung;
2. die Gestaltungssatzung für den
Ortskern Bad Essen, 1. Änderung, in der vorgelegten Fassung als Satzung.
Ratsfrau Depker erläutert den Sachverhalt und macht deutlich, dass die Ergänzung der Gestaltungssatzung vor dem Hintergrund der Energiewende und der damit verbundenen vermehrten Installation von PV-Anlagen sinnvoll und notwendig sei.
Ratsherr Lange geht auf die Herausforderung ein, die unterschiedlichen Interessen zwischen der Bewahrung des historischen Ortskerns und den Wünschen der Eigentümer nach Installation von PV-Analgen auf ihren Gebäuden abzuwägen. Die jetzt gefundene Lösung sei aus seiner Sicht akzeptabel.
Ratsfrau Eilers bekräftigt, dass die vorgesehene Satzungsänderung zu einer Anpassung an die auf Bundesebene geänderten Rahmenbedingungen führe und die Interessen zwischen der Denkmalpflege und dem Klimaschutz ausgleiche.
Ratsherr Strebe erinnert daran, dass die Gestaltungssatzung vor 34 Jahren mit viel Weitblick geschaffen worden sei und zur Erhaltung des historischen Ortskerns beigetragen habe. Die jetzt beabsichtigte Anpassung stelle einen guten Kompromiss zwischen den Interessen von Klimaschutz und Denkmalpflege dar.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
29 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |