Sitzung: 14.12.2023 Rat der Gemeinde Bad Essen
Vorlage: BV/FD3/2023/556
Beschluss:
Der Rat beschließt, dass die
Rotorblätter einer Windenergieanlage nicht innerhalb der in der 51. Änderung
des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bad Essen dargestellten Sonderbauflächen
mit der Zweckbestimmung Windenergie liegen müssen.
Ratsfrau Depker erläutert den Sachverhalt. Der vorgesehen Beschluss sei sinnvoll im Sinne des Ausbaus der erneuerbaren Energien.
Ratsherr Lange ergänzt den Sachverhalt. Mit dem Beschlussvorschlag werde die durch den Gesetzgeber ermöglichte Chance zur Ausweitung von Windenergieanlagen aufgegriffen und umgesetzt.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
29 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |