Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Die Finanzierung der Schulsachkosten nach § 118 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) wird, wie in der Vorlage dargestellt, neu geregelt.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, eine entsprechende öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Erstattung von Schulsachkosten für den Zeitraum vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2027 und das Aussetzen der Kreisschulbaukasse sowie die Erstattungsregelung zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Erstattung von Schulsachkosten und das Aussetzen der Kreisschulbaukasse für den Zeitraum vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2027 mit dem Landkreis Osnabrück abzuschließen.

 


Der Ausschuss fasst folgenden


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

11

Nein:

0

Enthaltung:

0