Sitzung: 04.12.2023 Ausschuss für Kindergärten und Schulen, Familie, Jugend, Integration, Prävention, soziale Angelegenheiten und Sport
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Vorlage: BV/FD1/2023/574
Beschlussvorschlag:
Die Finanzierung der Schulsachkosten nach § 118 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) wird, wie in der Vorlage dargestellt, neu geregelt.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, eine entsprechende öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Erstattung von Schulsachkosten für den Zeitraum vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2027 und das Aussetzen der Kreisschulbaukasse sowie die Erstattungsregelung zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Erstattung von Schulsachkosten und das Aussetzen der Kreisschulbaukasse für den Zeitraum vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2027 mit dem Landkreis Osnabrück abzuschließen.
Der Ausschuss fasst folgenden
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
11 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |