Sitzung: 12.12.2023 Ausschuss für Wirtschaft, Marketing, Tourismus, Kultur, öffentliche Einrichtungen und Finanzen
Vorlage: BV/FD2/2023/572
Beschlussvorschlag:
Der Rat stellt die sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit der im Jahr 2023 (Stand: 2311.2023) geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen nach beigefügtem Nachweis gem. § 117 NKomVG fest. Soweit die Zustimmung zu den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in die Entscheidungshoheit des Rates fällt, stimmt er diesen zu. Die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen von unerheblicher Bedeutung nimmt der Rat zu Kenntnis.
Herr Lüke erläutert den Sachverhalt.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
9 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |