Beschluss:

Die Finanzierung der Schulsachkosten nach § 118 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) wird, wie in der Vorlage dargestellt, neu geregelt.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, eine entsprechende öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Erstattung von Schulsachkosten für den Zeitraum vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2027 und das Aussetzen der Kreisschulbaukasse sowie die Erstattungsregelung zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Erstattung von Schulsachkosten und das Aussetzen der Kreisschulbaukasse für den Zeitraum vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2027 mit dem Landkreis Osnabrück abzuschließen.

 


Ratsherr Uhlen erläutert den Sachverhalt. Er weist darauf hin, dass die Kommunen einen Großteil der notwendigen Investitionen im Bildungsbereich tragen müssten. Das Ruhen der Kreisschulbaukasse werde von einigen Kommunen kritisch gesehen, erspart allen Beteiligten aber einen enormen bürokratischen Aufwand ohne inhaltliche oder finanzielle Vorteile. Der heute zur Entscheidung anstehende Beschluss sei daher im Sinne der Gemeinde Bad Essen.  


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

29

Nein:

0

Enthaltung:

0