Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

1.   Der Rat beschließt den Jahresabschluss 2013 in der vorliegenden, geprüften Fassung und erteilt dem Bürgermeister Entlastung gem. § 129 Abs. 1 NKomVG

2.   Der Jahresüberschuss im ordentlichen Ergebnis für das Jahr 2013 in Höhe von 1.929.094,46 € wird der aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gebildeten Rücklage zugeführt.

3.   Der Jahresüberschuss im außerordentlichen Ergebnis für das Jahr 2013 in Höhe von

697.534,72 € wird der aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses gebildeten Rücklage zugeführt.

   

 


 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig