Herr Meyer erteilt den Verwaltungsbericht:

 

3.1.1 Wasserschaden in der Kindertagesstätte Wittlage

Bei Dienstbeginn am 20.04.2024 haben die Mitarbeiterinnen der Kindertagesstätte Wittlage einen Wasserschaden im gesamten Erdgeschoss des Kindergartens festgestellt. Da der Wasseraustritt im Hausanschlussraum erfolgt ist, in dem auch die zentrale Heizungsanlage der Kindertagesstätte steht, ist durch einen Kurzschluss zudem die Heizung für die ganze Einrichtung ausgefallen. Aus diesem Grund war am 20.02.2024 sowohl im Kindergarten als auch in der Krippe keine Betreuung möglich. Im Laufe des Tages haben zahlreiche Abstimmungsgespräche mit Handwerkern, der Gebäudeversicherung und dem hinzugezogenen Fachbetrieb für Gebäudetrocknung stattgefunden. Eine nähere Untersuchung des Bodens hat ergeben, dass sehr viel Wasser im gesamten Kindergarten unter den Estrich gelaufen ist und somit eine groß und lang angelegte Trocknung erfolgen muss.

 

Folgendes Vorgehen wurde zunächst auf der Grundlage der bisherigen Erkenntnisse vereinbart:

·         Der Fachbetrieb hat bereits am nächsten Tag vier verfügbare Bautrockner aufgestellt und in Betrieb genommen, um den Räumen sofort Feuchtigkeit zu entziehen.

·         Der Betrieb der Krippe wurde ab dem 21.02.2024 wieder regulär aufgenommen.

·         Die Eltern des Kindergartens wurden informiert, dass die Kinder am Mittwoch, 21.02.2024, und am Donnerstag, 22.02.2024, noch die Einrichtung in den normalen Gruppen besuchen konnten.

·         Ab Freitag, 23.02.2024, wurde der Kindergarten geschlossen. Die pädagogischen Fachkräfte haben die Räumlichkeiten für die anstehende Trocknung und für die geplanten alternativen Betreuungsangebote vorbereitet.

·         Zudem haben verschiedene Handwerker vorbereitende Arbeiten (Demontage Fußleisten, Entfernen Tapeten, Abbau von Küchen, Kinderküchen und Schränken etc.) für die Trocknung über das Wochenende hinaus vorgenommen.

·         Am Mittwoch (28.02.2024) hat der Fachbetrieb mit der Estrichtrocknung im gesamten Erdgeschoss begonnen.

·         Eine Nutzung der drei Gruppenräume, der Bewegungshalle, des Flures und sämtlicher Nebenräume im Erdgeschoss ist seitdem nicht mehr möglich.

·         Für die Trocknung sind zunächst drei Wochen vorgesehen. Die Trocknung wird durch regelmäßige Messungen begleitet.

 

Die Betreuung der drei betroffenen Kindergartengruppen wird aktuell wie folgt angeboten:

·         eine Gruppe zusätzlich im Obergeschoss des Kindergartens (Restaurant, Personalraum, Sprach- und Ruheraum)

·         zweite Gruppe im Flurbereich der Krippe

·         dritte Gruppe in den Räumlichkeiten des Deutschen Jugendrotkreuz im DRK-Sozialzentrum

 

Hilfreich ist zudem, wenn Eltern oder zumindest ein Teil der Eltern die Kinder auch zeitweise Zuhause betreuen. Dieses Konzept bedeutet deutlich erschwerte Rahmenbedingungen für die pädagogische Arbeit. Die Leitung und das Team der Kindertagesstätte gehen die Aufgabenstellung aber sehr engagiert an. Mitte der nächsten Woche findet ein weiterer Termin mit dem Fachbetrieb, der Versicherung und dem Sachverständigen zur Beurteilung des Trocknungserfolges statt.

 

 

3.1.2 Prüfauftrag zum dauerhaften Betrieb einer Kindertagesstätte am Standort Dorfgemeinschaftshaus / Kindertagesstätte Rabber

Die Inbetriebnahme der Kindertagesstätte "Arche Noah" in Eielstädt soll im August 2024 erfolgen. Damit verfügt die Gemeinde Bad Essen grundsätzlich über 495 Kindergartenplätze und 210 Krippenplätze. Mit der neuen Kindertagesstätte in Eielstädt kann der Bedarf an Kindergartenplätzen gedeckt werden. Eine Gruppe wird zunächst noch nicht in Betrieb genommen. Die Krippenplätze in der Gemeinde sind dagegen vollständig belegt. Hier ist bei Jahrgangsstärken von 150 bis 170 Kindern grundsätzlich mit weiter steigenden Nachfragen zu rechnen. Der übergangsweise Betrieb in der Kindertagesstätte Rabber mit einer Kindergartengruppe und einer Krippengruppe erfolgt bis zur Inbetriebnahme der Kindertagesstätte "Arche Noah" in Eielstädt. Somit wird die Einrichtung im Juli 2024 geschlossen. In der Ortschaft Rabber gibt es eine grundsätzliche Bereitschaft zur dauerhaften Bereitstellung des Gebäudes und des Grundstücks des Dorfgemeinschaftshauses für Zwecke der Kinderbetreuung bei Abschluss entsprechender Verträge mit den Kirchengemeinden in Rabber zur Mitnutzung der kirchlichen Gemeindehäuser. Ein entsprechender Beschluss des Ortsrates Rabber liegt ebenfalls vor. Somit wird die Verwaltung zeitnah mit der planerischen Prüfung der Realisierbarkeit einer Krippeneinrichtung auf dem Grundstück unter Berücksichtigung der vorhandenen Räumlichkeiten beginnen. Aufgrund des erforderlichen Raumbedarfs und der Ausgestaltung der Einrichtung wird der Anbau von Räumlichkeiten erforderlich sein. Über die weitere Entwicklung wird zu gegebener Zeit berichtet.

 

 

 

Frau Kuhlmann setzt den Verwaltungsbericht fort:

 

3.1.3 Investitionsprogramm Ganztagsausbau an den Grundschulen

Zum 01.08.2026 tritt der bundesweite Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in den Grundschulen in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt haben alle Erstklässler einen Anspruch auf 8 Stunden Unterricht und Betreuung in der Schule. In den Folgejahren wird der Rechtsanspruch um jeweils eine Klassenstufe ausgeweitet, so dass bis zum Schuljahresbeginn 2029 der Rechtsanspruch für alle Grundschulkinder besteht. Zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung sollen an den drei Grundschulen der Gemeinde Bad Essen Räumlichkeiten für den Ganztag geschaffen werden. Am 01. März 2024 wurde das Nds. Investitionsprogramm Ganztagsausbau veröffentlicht. Das Land Niedersachsen fördert damit die Investitionen und Maßnahmen der Schulträger, die dem Zwecke der Ganztagsbetreuung dienen. Die Fördersumme richtet sich dabei pauschal nach der Schülerzahl in den Grundschulen. Der Förderhöchstbetrag für die Gemeinde Bad Essen beträgt 715.699,44 € (Gesamtbetrag für alle drei Grundschulen). Demgegenüber stehen geplante Investitionen in Höhe von voraussichtlich 3,1 Mio. Euro für die Grundschule Lintorf und voraussichtlich 1,2 Mio. Euro für die Grundschule Wehrendorf plus die Investition an der Grundschule Bad Essen.

 

 

3.1.4 Öffnung der Sporthallen in den Sommerferien

In den letzten Jahren wurden die Sporthallen der Gemeinde Bad Essen den Vereinen in den Sommerferien jeweils für ca. 3 – 4 Wochen für den Vereinssport zur Verfügung gestellt. Dieses wurde von den Vereinen unterschiedlich genutzt. In den darüberhinausgehenden Wochen der Sommerferien fanden jeweils Reinigungs-, Reparatur- und Wartungsarbeiten statt.

 

In diesem Jahr stehen in der Sporthalle Lintorf sowie in der Sporthalle an der Oberschule Bad Essen in den Sommerferien größere Investitionsmaßnahmen an. In der Sporthalle Lintorf ist eine Sanierung der Duschräume erforderlich, in der großen Sporthalle an der Oberschule sollen die großen Fenster getauscht werden. Die Sporthallen können daher den Vereinen in den Sommerferien nicht zur Verfügung gestellt werden.