Der Verwaltungsausschuss beschließt, den Entwurf des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Bad Essen gemäß § 47 d Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG), IV. Runde, in der vorgelegten Fassung / mit folgenden Änderungen für die Dauer eines Monats zu veröffentlichen und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

 


Die Ausschussvorsitzende gibt das Wort an Herrn von Wittich, von der Ingenieurplanung Wallenhorst (IPW), ab.

 

Herr von Wittich erläutert anhand einer Präsentation über die Verpflichtung zur Aufstellung von Lärmaktionsplänen und verweist auf die Zuständigkeit der Kommune. Er erläutert die wichtigsten Zahlen, Daten und Fakten anhand von Hochrechnungen. Die bereits vorhandenen Maßnahmen zur Lärmminderung werden aufgeführt sowie Maßnahmenvorschläge und langfristige Strategien zum Schutz vor Umgebungslärm erläutert. Im Jahr 2013 wurde erstmals durch die Gemeinde Bad Essen ein Lärmaktionsplan aufgestellt und veröffentlicht. Alle 5 Jahre soll eine Überarbeitung erfolgen. Auf Grundlage der aktuell vom Umweltministerium zur Verfügung gestellten Lärmkarten für Hauptverkehrsstraßen, ist die Gemeinde erneut verpflichtet, zur Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen den aktuellen Lärmaktionsplan zu überprüfen und zu aktualisieren. Die Anzahl der betroffenen Einwohner ist dabei unerheblich.

 

Im Ergebnis der Überarbeitung des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Bad Essen ergeben sich keine Lärmprobleme, denen mit Maßnahmen begegnet werden müsste. 

 

Die Vorsitzende bedankt sich für die Vorstellung bei Herrn von Wittich.

 

Seitens der Ausschussmitglieder wird die Frage gestellt, welche Straßen im Lärmaktionsplan berücksichtigt wurden. Herr von Wittich erläutert, dass Hauptverkehrsstraßen lediglich mit über 3,8 Millionen Kfz/a, welches gleichzeitig mehr als 8.300 Kfz/24h darstellen, Berücksichtigung finden. Aus diesem Grund wurde in Bad Essen nur die B65 lärmkartiert. Weitere Straßen, die zu lärmtechnischen Problemen führen, werden wegen der geringeren Verkehrsbelastung oder weil es sich um keine Hauptverkehrsstraßen handelt, im Rahmen der Lärmaktionsplanung nicht berücksichtigt.

 

Auf die Nachfrage, was Anwohner bzw. die Ortschaften tun können, um den Lärm zu beeinflussen, erklärt Herr von Wittich, dass auf den Straßenbaulastträger eingewirkt werden muss, um lärmmindernde Maßnahmen zu erlangen.

 

Frau Eilers bittet darum, den Entwurf des Lärmaktionsplanes dahingehend zu ändern, dass direkt ersichtlich wird, dass nur die B65 lärmkartiert wurde und weitere Straßen, die lärmtechnische Probleme haben, aufgrund der zu geringen Verkehrsbelastung keine Berücksichtigung finden können.

 

Im Anschluss fasst der Ausschuss den folgenden

 

Beschlussvorschlag:


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

9

Nein:

0

Enthaltung:

0