Beschluss:

Die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Bad Essen ist befugt, die Verkehrsregelung zur Sicherung von gemeindlichen Veranstaltungen zu übernehmen, wenn nachfolgende Voraussetzungen erfüllt sind:

 

·         es handelt sich um eine gemeindliche Veranstaltung im Sinne des

·         Brandschutzgesetztes.

·         die Veranstaltung ist öffentlich, zu der jedermann Zutritt hat.

·         der /die Ortsbrandmeister/-in hat im jeweiligen Einzelfall in Absprache mit der Verwaltung zugestimmt.

 

Eine Pflichtaufgabe der Freiwilligen Feuerwehr entsteht dadurch nicht. Es besteht grds. die Möglichkeit einer Abrechnung der entstandenen Kosten nach gültiger Gebührensatzung, da es sich um eine freiwillige Leistung handelt. Die Beantragung einer verkehrsrechtlichen Genehmigung nach Straßenverkehrsordnung entfällt dadurch nicht.

 

 


Ratsherr Helms erläutert den Sachverhalt und verweist auf die Bedeutung des Beschlusses für das rechtssichere Handeln der Kameradinnen und Kameraden.

 

Ratsherr Kirstein-Bloem ergänzt den Sachverhalt und bekräftigt die Notwendigkeit der Beschlussfassung im Sinne der ehrenamtlichen Feuerwehrkräfte.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

28

Nein:

0

Enthaltung:

0