Die Betriebsführung der Kindergärten in Brockhausen,
Lintorf und Wittlage einschließlich der Krippen Brockhausen und Wittlage wird
seit Jahren durch die Kinderland Bad Essen gGmbH wahrgenommen. Seit Anfang des
Jahres 2021 obliegt der Kinderland Bad Essen gGmbH zudem die Betriebsführung
für die Kindertagesstätte Rabber mit einer Kindergartengruppe und einer
Krippengruppe. Das Eigentum, die Unterhaltung und die Bewirtschaftung der
Gebäude sind in der Zuständigkeit der Gemeinde Bad Essen verblieben.
Daneben beschäftigt die Kinderland Bad Essen gGmbH die
an der Grundschule Lintorf im Rahmen des Projektes „Sozialpädagogen an
Grundschulen“ tätige Mitarbeiterin, die Mitarbeiterinnen in der
„sozialpädagogischen/niedrigschwelligen Nachmittagsbetreuung“ an den Grundschulen
Bad Essen und Lintorf (jeweils zwei Gruppen) sowie die pädagogischen Kräfte,
die als Kooperationspartner der Schulen im Rahmen des Ganztagsangebotes an der
Oberschule Bad Essen und an der Grundschule Lintorf eingesetzt werden.
Für die Kinderland Bad Essen gGmbH ist ein
Wirtschaftsplan für das Jahr 2022 zu beschließen. Dieser ist einschließlich der
Stellenübersicht als Anlage beigefügt. Der Wirtschaftsplan sieht eine
Verlustabdeckung der Gemeinde Bad Essen als Gesellschafterin der Kinderland Bad
Essen gGmbH in Höhe von 1.659.500 € vor. Dieser Betrag ist auch im
gemeindlichen Haushaltsplan 2022 (S. 134) als Zuschuss an verbundene
Unternehmen etc. (Sachkonto 431500, Produkt 36510 Tageseinrichtungen für
Kinder) eingestellt worden.
Gegenüber dem Vorjahr ist eine Erhöhung der
Verlustabdeckung insbesondere aufgrund der Aufstockung des Personals der
Kindertagesstätte Rabber (Drittkraft in der Krippe), der Verstärkung der
Vertretungskräfte für Krankheits- und andere Abwesenheitszeiten sowie der
allgemeinen Personalkostensteigerungen ermittelt worden.
Zum Wirtschaftsplan sind folgende Anmerkungen zu
machen bzw. Erläuterungen zu den Ansätzen zu geben:
A) Betreuung in
Kindertagesstätten
1) Benutzungsentgelte
Für das Jahr 2022 werden ggü. dem Vorjahr in etwa
gleichbleibende Elternbeiträge erwartet. Seit Einführung der Beitragsfreiheit
durch das Land Niedersachsen hat sich das Gesamtaufkommen deutlich reduziert,
da nur noch für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren Elternbeiträge
erhoben werden bzw. bei über Dreijährigen bei einer Betreuungszeit von über
acht Stunden pro Tag.
Die Gesamtsumme der Elternbeiträge beinhaltet auch die
Elternbeiträge, die von der Gemeinde Bad Essen im Auftrage des Landkreises
Osnabrück gemäß § 90 KJHG aufgrund des geringen Einkommens der Eltern ganz oder
teilweise übernommen werden.
2) Essensgeld
Es werden gleichbleibende Erträge für das Mittagessen
kalkuliert. Auf der Aufwandsseite werden Aufwendungen für das Mittagessen in
gleicher Höhe erwartet.
3) Zuweisungen Land Niedersachsen
Hier wird der Personalkostenzuschuss des Landes
Niedersachsen für die Beschäftigten in den Kindertagesstätten (Kindergärten u.
Krippen) unter Berücksichtigung der aufgrund der Beitragsfreiheit von 20 % auf
57 % erhöhten Personalkostenpauschale des Landes ausgewiesen. Zudem sind hier
die Zuschüsse für die Kräfte nach der Richtlinie Qualität (Richtlinie über die
Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der Qualität in Kindertagesstätten
und zur Gewinnung von Fachkräften) ausgewiesen. Gefördert werden in diesem
Rahmen Zusatzkräfte für die Betreuung in Kindergartengruppen, Auszubildende im
Rahmen einer betrieblich vergüteten Ausbildung sowie zusätzliche
Leitungsstunden in kleineren Kindertagesstätten. Hier werden Erträge in
vergleichbarer Höhe wie 2021 erwartet.
4)
Zuweisung des Landkreises für Integrationsgruppen
Auf der Grundlage des „Regionalen Konzeptes für die
gemeinsame Betreuung von behinderten und nichtbehinderten Kindern in
Kindertagesstätten in der Gemeinde Bad Essen“ sind bedarfsbezogen ergänzend zur
heilpädagogischen Kindergartengruppe in Trägerschaft der Heilpädagogischen
Hilfe Osnabrück Integrationsgruppen in Kindertagesstätten eingerichtet worden.
Der Betrieb von Integrationsgruppen in Kindertagesstätten wird durch
Personalkostenzuschüsse für die Beschäftigung einer heilpädagogischen Fachkraft
sowie Sachkostenzuschüsse für sachlichen Mehraufwand im Rahmen der
Eingliederungshilfe durch den Landkreis Osnabrück finanziert.
Insgesamt stehen derzeit 16 Integrationsplätze in vier
Kindergartengruppen und zwei Integrationsplätze in einer Krippengruppe zur
Verfügung. Im aktuellen Kindergartenjahr 2021/22 werden keine Krippenkinder
integrativ betreut, für das neue Kindergartenjahr 2022/23 ist nach aktuellem
Kenntnisstand davon auszugehen, dass das Integrationsangebot in der Krippe
wieder angeboten werden wird.
Bereits heute ist absehbar, dass aufgrund eines weiter
steigenden Bedarfs im zeitlichen Zusammenhang mit der Inbetriebnahme der neuen
Kindertagesstätte an der Gartenstraße in der Gemeinde Bad Essen weitere
Integrationsplätze in Kindergartengruppen eingerichtet werden müssen.
5) Personalkosten Kindergärten
Ausgewiesen wurde der geplante Betrag der
Vergütungszahlungen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kinderland Bad
Essen gGmbH und die Erstattungszahlungen für die im Rahmen einer
Arbeitnehmerüberlassung beschäftigten Erzieherinnen. Eine Erhöhung der
Personalkosten gegenüber dem Vorjahr ist insbesondere aufgrund der Aufstockung
des Personals der Kindertagesstätte Rabber (Drittkraft in der Krippe), der
Verstärkung der Vertretungskräfte für Krankheits- und andere Abwesenheitszeiten
sowie der allgemeinen Personalkostensteigerungen eingeplant.
6) Verwaltungskosten
Im Zuge einer sachgerechten und transparenten
Kostenzuordnung sind Verwaltungskosten für die Durchführung der
Kindergartenanmeldungen, die Festsetzung der Elternbeiträge, die Wahrnehmung
der Aufgaben des Familienservicebüros sowie die Geschäftsführung etc. direkt
der Kinderland Bad Essen gGmbH zugeordnet worden.
Aufgrund der in den letzten Jahren gewachsenen Anzahl
der betreuten Kinder und der beschäftigten Mitarbeiter sowie der Inbetriebnahme
der Kindertagesstätte Rabber ist eine Neukalkulation der zu erstattenden
Verwaltungskosten erfolgt. Zudem sind weitere Aufgabenbereiche wie die
Personalsachbearbeitung und die Zahlbarmachung der Einnahmen und Ausgaben in
die Betrachtung mit einbezogen worden. Hierdurch ist es zu einer Erhöhung der
ausgewiesenen Verwaltungskosten gekommen. Verwaltungskosten in dieser
Größenordnung (6 % der Personalkosten der päd. Fachkräfte) sind im
interkommunalen Vergleich sachgerecht und werden auch in der
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Landkreis Osnabrück zu den Kosten
der Kinderbetreuung als sachlich gerechtfertigt anerkannt, so dass auf dieser
Grundlage eine anteilige Kostenbeteiligung durch den Landkreis Osnabrück
erfolgt.
7) Geräte, Ausstattung und Ausrüstungsgegenstände;
Schulung und Fortbildung; Verbrauchsmittel; Geschäftsausgaben Kindergärten
Es sind wie in der Vergangenheit Beträge pro
Kindertagesstättengruppe in den Einrichtungen berücksichtigt worden.
8) Sprachförderung Land/Landkreis Osnabrück,
Bundesprogramm „Sprach-Kitas“, Familienzentrum
Im Wirtschaftsplan 2022 ist weiter der
Pauschalzuschuss „Sprach-Kitas“ für die drei Kindertagesstätten Lintorf,
Wittlage und Brockhausen ausgewiesen worden. Das Bundesprogramm „Sprach-Kitas“
ist erfreulicherweise bis zum 31. Dezember 2022 weiter verlängert worden. Es
bleibt zu hoffen, dass die Bundesförderung über diesen Zeitpunkt hinaus
fortgesetzt wird, da die Sprachförderung in den Einrichtungen aufgrund des
hohen Anteils an Kindern mit Sprachförderbedarf aus Familien mit
Migrationshintergrund, aber zunehmend auch aus Familien ohne diesen Hintergrund
seit vielen Jahren einen notwendigen zentralen Baustein der pädagogischen
Arbeit darstellt.
Der Landkreis Osnabrück fördert die Einrichtung von
Familienzentren in Kindertagesstätten in Anlehnung an das Modell in NRW. In der
Gemeinde Bad Essen hat die Kindertagesstätte Lintorf die Aufgabe, zusätzliche
Angebote für Familien im sozialen Umfeld der Einrichtung anzubieten,
übernommen. Hierfür werden aktuell jährlich ca. 18.500 € bereitgestellt, zudem
kommen ca. 3.500 € für das Vorhalten eines Elterncafes im Familienzentrum
hinzu. Als zweite Einrichtung hat zwischenzeitlich zusätzlich der Natur- und
Erlebniskindergarten auf dem Essenerberg die Aufgaben eines Familienzentrums
übernommen. Die Finanzierung für das Projekt ist derzeit bis Ende 2022 durch
den Landkreis Osnabrück sichergestellt.
9) Kosten Biostoffverordnung, Infektionsschutzgesetz,
Kinderschutz, Betriebsrat, Versicherungen, Verwaltungs- und Betriebsausgaben
etc.
Hier sind ausgewiesen die Arbeitgeberkosten aufgrund
der gesetzlichen Anforderungen der Biostoffverordnung (regelmäßige medizinische
Untersuchung der Erzieherinnen, ggfs. Impfungen) sowie nach dem
Infektionsschutzgesetz. Zu beachten sind zudem die Regelungen zur
Kindeswohlgefährdung gemäß § 8a SGB VIII. Weiterhin sind die Schulungskosten
etc. für die Betriebsratsmitglieder zu berücksichtigen, Jahresabschlusskosten
sowie in Sonderfällen Kosten für Supervision in den Kitas o.ä. Zudem sind
weitere Sachkosten direkt dem „Kostenverursacher“ zugeordnet worden (z.B.
Kontoführungsgebühren, Versicherungen, verstärkt auch Kosten für
Stellenausschreibungen u.ä.).
B) Oberschule Bad Essen
Die Kinderland Bad Essen gGmbH beschäftigt weiterhin
die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ergänzend zu den Lehrkräften im
Rahmen des Ganztagsangebotes an der Oberschule Bad Essen tätig sind. Der
tatsächliche Umfang ist jeweils abhängig von der Nachfrage nach
Nachmittagsangeboten. Auswirkungen auf das Angebot ergeben sich auch durch die
Corona-Pandemie, die zu Veränderungen des Ganztagsangebotes führt.
C) Sozialpädagogische Nachmittagsbetreuung an den
Grundschulen Bad Essen und Lintorf
An der Grundschule in Bad Essen wird seit Beginn das
Schuljahres 2020/21 ebenso wie bereits seit längerem an der Grundschule Lintorf
im Gesamtrahmen der schulischen Ganztagsbetreuung eine zweite Kleingruppe der
sozialpädagogischen Nachmittagsbetreuung angeboten.
Die sozialpädagogische Nachmittagsbetreuung wird im
Kern durch den Landkreis Osnabrück finanziert. Gegenüber der ursprünglichen
Planung einer wöchentlichen Betreuung von 12 Wochenstunden sind u.a. mit
Rücksicht auf notwendige Vor- und Nachbereitungszeiten, Abstimmungsgespräche
mit den Lehrkräften und Erziehungsberechtigten, die unterschiedlichen Zeiten
des Unterrichtsendes der Kinder sowie die Abfahrtzeiten der Busse die
Betreuungszeiten am Nachmittag umfangreicher, so dass die Personalkosten höher
ausfallen. Hinzu kommen in einem Fall höhere Personalkosten des tatsächlich
eingesetzten Personals. Durch die Vollauslastung der Gruppen mit sechs bis acht
Kindern fallen auch die Kosten des Mittagessens höher aus. Die Rückmeldungen
aus den Schulen über die Erfolge in der täglichen Arbeit und in der
Entwicklung vieler Kinder rechtfertigen eine Fortsetzung der Maßnahme. Der Landkreis
Osnabrück hat die über viele Jahre gezahlte Pauschale pro Gruppe vor zwei
Jahren auf 12.000 € erhöht.
Nachgewiesen sind hier zudem die erwarteten Kosten der
Nachmittagsangebote der Kinderland Bad Essen gGmbH als
(Teil-)Kooperationspartner an der Grundschule Lintorf im Rahmen des
Ganztagsangebotes.
Zudem sind hier die Aufwendungen für die Tätigkeit der
hauptamtlichen Fachkraft im Rahmen des Ganztagsangebotes, in der Organisation
des Ganztagsangebotes, im Rahmen des Projektes „Sozialpädagogen an Grundschulen“
und der Intensivsprachförderung von Kindern ohne Deutschsprachkenntnisse
dargestellt.
D) Integrationsprojekt „IntAkt“ Interkulturell aktiv
Bad Essen
Die Bürgerstiftung Bad Essen hat in 2012 mit
Fördermitteln erfolgreich ein Integrationsprojekt in der Gemeinde Bad Essen
initiiert. Im Rahmen des Projektes wurden u.a. die Personalkosten für eine
Teilzeitkraft finanziert. Die Anstellung ist bei der Kinderland Bad Essen gGmbH
erfolgt. Dieses Projekt war auf drei Jahre befristet und ist anschließend vorübergehend
mit einem Stellenanteil von zehn Wochenstunden fortgesetzt worden.
Im Zuge des Zuzuges von Flüchtlingen sind ergänzende
und ersetzende Strukturen aufgebaut worden oder entstanden. Zu nennen sind hier
das Migrationszentrum des Landkreises Osnabrück, die Sozialbetreuung des
Willkommensbüros oder der Verein „OK Bad Essen“.
Aktuell wird ein über „IntAkt“ initiierter Sprach- und
Kommunikationsclub für Frauen fortgeführt. Die erforderlichen Aufwendungen sind
im Wirtschaftsplan nachgewiesen. Die tatsächliche Umsetzung des Angebotes ist
vom weiteren Verlauf der Corona-Pandemie abhängig.
Gemäß § 10 des Gesellschaftervertrages der Kinderland
Bad Essen gGmbH beschließt die Gesellschafterversammlung nach vorheriger
Beschlussfassung durch den Gemeinderat über den Wirtschaftsplan der
Gesellschaft. Die Vertreter der Gemeinde Bad Essen in der
Gesellschafterversammlung sind an die Beschlüsse des Rates gebunden.
Anlagen:
Anlage 1: Wirtschaftsplan 2022 der Kinderland Bad
Essen gGmbH (einschl. Stellenplan 2022)
Beschlussvorschlag:
1. Der Rat stimmt dem Wirtschaftsplan der Kinderland Bad Essen gGmbH
(einschließlich Stellenplan) für das Geschäftsjahr 2022 zu.
2. Die Vertreter der Gemeinde Bad Essen in der Gesellschafterversammlung der
Kinderland Bad Essen gGmbH werden beauftragt, entsprechend zu beschließen.
Haushaltsmittel |
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stehen
bei Konto Produkt 36510 (HHPlan 2022) zur Verfügung |
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Deckungsvorschlag: |
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Sonstiges |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt |
Beteiligung der Ortschaften |
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ist
nicht erforderlich |
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wird
noch vorgenommen |
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ist
erfolgt mit folgendem Ergebnis: |