Betreff
Wirtschaftsplan 2022 der Kinderland Bad Essen gGmbH
Vorlage
BV/FD1/2022/363
Art
Beschlussvorlage

 

Die Betriebsführung der Kindergärten in Brockhausen, Lintorf und Wittlage einschließlich der Krippen Brockhausen und Wittlage wird seit Jahren durch die Kinderland Bad Essen gGmbH wahrgenommen. Seit Anfang des Jahres 2021 obliegt der Kinderland Bad Essen gGmbH zudem die Betriebsführung für die Kindertagesstätte Rabber mit einer Kindergartengruppe und einer Krippengruppe. Das Eigentum, die Unterhaltung und die Bewirtschaftung der Gebäude sind in der Zuständigkeit der Gemeinde Bad Essen verblieben.

Daneben beschäftigt die Kinderland Bad Essen gGmbH die an der Grundschule Lintorf im Rahmen des Projektes „Sozialpädagogen an Grundschulen“ tätige Mitarbeiterin, die Mitarbeiterinnen in der „sozialpädagogischen/niedrigschwelligen Nachmittagsbetreuung“ an den Grundschulen Bad Essen und Lintorf (jeweils zwei Gruppen) sowie die pädagogischen Kräfte, die als Kooperationspartner der Schulen im Rahmen des Ganztagsangebotes an der Oberschule Bad Essen und an der Grundschule Lintorf eingesetzt werden.

 

Für die Kinderland Bad Essen gGmbH ist ein Wirtschaftsplan für das Jahr 2022 zu beschließen. Dieser ist einschließlich der Stellenübersicht als Anlage beigefügt. Der Wirtschaftsplan sieht eine Verlustabdeckung der Gemeinde Bad Essen als Gesellschafterin der Kinderland Bad Essen gGmbH in Höhe von 1.659.500 € vor. Dieser Betrag ist auch im gemeindlichen Haushaltsplan 2022 (S. 134) als Zuschuss an verbundene Unternehmen etc. (Sachkonto 431500, Produkt 36510 Tageseinrichtungen für Kinder) eingestellt worden.

Gegenüber dem Vorjahr ist eine Erhöhung der Verlustabdeckung insbesondere aufgrund der Aufstockung des Personals der Kindertagesstätte Rabber (Drittkraft in der Krippe), der Verstärkung der Vertretungskräfte für Krankheits- und andere Abwesenheitszeiten sowie der allgemeinen Personalkostensteigerungen ermittelt worden.

 

Zum Wirtschaftsplan sind folgende Anmerkungen zu machen bzw. Erläuterungen zu den Ansätzen zu geben:

 

A)    Betreuung in Kindertagesstätten

 

1) Benutzungsentgelte

Für das Jahr 2022 werden ggü. dem Vorjahr in etwa gleichbleibende Elternbeiträge erwartet. Seit Einführung der Beitragsfreiheit durch das Land Niedersachsen hat sich das Gesamtaufkommen deutlich reduziert, da nur noch für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren Elternbeiträge erhoben werden bzw. bei über Dreijährigen bei einer Betreuungszeit von über acht Stunden pro Tag.

Die Gesamtsumme der Elternbeiträge beinhaltet auch die Elternbeiträge, die von der Gemeinde Bad Essen im Auftrage des Landkreises Osnabrück gemäß § 90 KJHG aufgrund des geringen Einkommens der Eltern ganz oder teilweise übernommen werden.

 

2) Essensgeld

Es werden gleichbleibende Erträge für das Mittagessen kalkuliert. Auf der Aufwandsseite werden Aufwendungen für das Mittagessen in gleicher Höhe erwartet.

 

3) Zuweisungen Land Niedersachsen

Hier wird der Personalkostenzuschuss des Landes Niedersachsen für die Beschäftigten in den Kindertagesstätten (Kindergärten u. Krippen) unter Berücksichtigung der aufgrund der Beitragsfreiheit von 20 % auf 57 % erhöhten Personalkostenpauschale des Landes ausgewiesen. Zudem sind hier die Zuschüsse für die Kräfte nach der Richtlinie Qualität (Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der Qualität in Kindertagesstätten und zur Gewinnung von Fachkräften) ausgewiesen. Gefördert werden in diesem Rahmen Zusatzkräfte für die Betreuung in Kindergartengruppen, Auszubildende im Rahmen einer betrieblich vergüteten Ausbildung sowie zusätzliche Leitungsstunden in kleineren Kindertagesstätten. Hier werden Erträge in vergleichbarer Höhe wie 2021 erwartet.

 

4) Zuweisung des Landkreises für Integrationsgruppen

Auf der Grundlage des „Regionalen Konzeptes für die gemeinsame Betreuung von behinderten und nichtbehinderten Kindern in Kindertagesstätten in der Gemeinde Bad Essen“ sind bedarfsbezogen ergänzend zur heilpädagogischen Kindergartengruppe in Trägerschaft der Heilpädagogischen Hilfe Osnabrück Integrationsgruppen in Kindertagesstätten eingerichtet worden. Der Betrieb von Integrationsgruppen in Kindertagesstätten wird durch Personalkostenzuschüsse für die Beschäftigung einer heilpädagogischen Fachkraft sowie Sachkostenzuschüsse für sachlichen Mehraufwand im Rahmen der Eingliederungshilfe durch den Landkreis Osnabrück finanziert.

Insgesamt stehen derzeit 16 Integrationsplätze in vier Kindergartengruppen und zwei Integrationsplätze in einer Krippengruppe zur Verfügung. Im aktuellen Kindergartenjahr 2021/22 werden keine Krippenkinder integrativ betreut, für das neue Kindergartenjahr 2022/23 ist nach aktuellem Kenntnisstand davon auszugehen, dass das Integrationsangebot in der Krippe wieder angeboten werden wird.

Bereits heute ist absehbar, dass aufgrund eines weiter steigenden Bedarfs im zeitlichen Zusammenhang mit der Inbetriebnahme der neuen Kindertagesstätte an der Gartenstraße in der Gemeinde Bad Essen weitere Integrationsplätze in Kindergartengruppen eingerichtet werden müssen.

 

5) Personalkosten Kindergärten

Ausgewiesen wurde der geplante Betrag der Vergütungszahlungen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kinderland Bad Essen gGmbH und die Erstattungszahlungen für die im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung beschäftigten Erzieherinnen. Eine Erhöhung der Personalkosten gegenüber dem Vorjahr ist insbesondere aufgrund der Aufstockung des Personals der Kindertagesstätte Rabber (Drittkraft in der Krippe), der Verstärkung der Vertretungskräfte für Krankheits- und andere Abwesenheitszeiten sowie der allgemeinen Personalkostensteigerungen eingeplant.

 

6) Verwaltungskosten

Im Zuge einer sachgerechten und transparenten Kostenzuordnung sind Verwaltungskosten für die Durchführung der Kindergartenanmeldungen, die Festsetzung der Elternbeiträge, die Wahrnehmung der Aufgaben des Familienservicebüros sowie die Geschäftsführung etc. direkt der Kinderland Bad Essen gGmbH zugeordnet worden.

Aufgrund der in den letzten Jahren gewachsenen Anzahl der betreuten Kinder und der beschäftigten Mitarbeiter sowie der Inbetriebnahme der Kindertagesstätte Rabber ist eine Neukalkulation der zu erstattenden Verwaltungskosten erfolgt. Zudem sind weitere Aufgabenbereiche wie die Personalsachbearbeitung und die Zahlbarmachung der Einnahmen und Ausgaben in die Betrachtung mit einbezogen worden. Hierdurch ist es zu einer Erhöhung der ausgewiesenen Verwaltungskosten gekommen. Verwaltungskosten in dieser Größenordnung (6 % der Personalkosten der päd. Fachkräfte) sind im interkommunalen Vergleich sachgerecht und werden auch in der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Landkreis Osnabrück zu den Kosten der Kinderbetreuung als sachlich gerechtfertigt anerkannt, so dass auf dieser Grundlage eine anteilige Kostenbeteiligung durch den Landkreis Osnabrück erfolgt.

 

7) Geräte, Ausstattung und Ausrüstungsgegenstände; Schulung und Fortbildung; Verbrauchsmittel; Geschäftsausgaben Kindergärten

Es sind wie in der Vergangenheit Beträge pro Kindertagesstättengruppe in den Einrichtungen berücksichtigt worden.

 

8) Sprachförderung Land/Landkreis Osnabrück, Bundesprogramm „Sprach-Kitas“, Familienzentrum

Im Wirtschaftsplan 2022 ist weiter der Pauschalzuschuss „Sprach-Kitas“ für die drei Kindertagesstätten Lintorf, Wittlage und Brockhausen ausgewiesen worden. Das Bundesprogramm „Sprach-Kitas“ ist erfreulicherweise bis zum 31. Dezember 2022 weiter verlängert worden. Es bleibt zu hoffen, dass die Bundesförderung über diesen Zeitpunkt hinaus fortgesetzt wird, da die Sprachförderung in den Einrichtungen aufgrund des hohen Anteils an Kindern mit Sprachförderbedarf aus Familien mit Migrationshintergrund, aber zunehmend auch aus Familien ohne diesen Hintergrund seit vielen Jahren einen notwendigen zentralen Baustein der pädagogischen Arbeit darstellt.

 

Der Landkreis Osnabrück fördert die Einrichtung von Familienzentren in Kindertagesstätten in Anlehnung an das Modell in NRW. In der Gemeinde Bad Essen hat die Kindertagesstätte Lintorf die Aufgabe, zusätzliche Angebote für Familien im sozialen Umfeld der Einrichtung anzubieten, übernommen. Hierfür werden aktuell jährlich ca. 18.500 € bereitgestellt, zudem kommen ca. 3.500 € für das Vorhalten eines Elterncafes im Familienzentrum hinzu. Als zweite Einrichtung hat zwischenzeitlich zusätzlich der Natur- und Erlebniskindergarten auf dem Essenerberg die Aufgaben eines Familienzentrums übernommen. Die Finanzierung für das Projekt ist derzeit bis Ende 2022 durch den Landkreis Osnabrück sichergestellt.

 

9) Kosten Biostoffverordnung, Infektionsschutzgesetz, Kinderschutz, Betriebsrat, Versicherungen, Verwaltungs- und Betriebsausgaben etc.

Hier sind ausgewiesen die Arbeitgeberkosten aufgrund der gesetzlichen Anforderungen der Biostoffverordnung (regelmäßige medizinische Untersuchung der Erzieherinnen, ggfs. Impfungen) sowie nach dem Infektionsschutzgesetz. Zu beachten sind zudem die Regelungen zur Kindeswohlgefährdung gemäß § 8a SGB VIII. Weiterhin sind die Schulungskosten etc. für die Betriebsratsmitglieder zu berücksichtigen, Jahresabschlusskosten sowie in Sonderfällen Kosten für Supervision in den Kitas o.ä. Zudem sind weitere Sachkosten direkt dem „Kostenverursacher“ zugeordnet worden (z.B. Kontoführungsgebühren, Versicherungen, verstärkt auch Kosten für Stellenausschreibungen u.ä.).

 

 

B) Oberschule Bad Essen

Die Kinderland Bad Essen gGmbH beschäftigt weiterhin die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ergänzend zu den Lehrkräften im Rahmen des Ganztagsangebotes an der Oberschule Bad Essen tätig sind. Der tatsächliche Umfang ist jeweils abhängig von der Nachfrage nach Nachmittagsangeboten. Auswirkungen auf das Angebot ergeben sich auch durch die Corona-Pandemie, die zu Veränderungen des Ganztagsangebotes führt.

 

 

C) Sozialpädagogische Nachmittagsbetreuung an den Grundschulen Bad Essen und Lintorf

An der Grundschule in Bad Essen wird seit Beginn das Schuljahres 2020/21 ebenso wie bereits seit längerem an der Grundschule Lintorf im Gesamtrahmen der schulischen Ganztagsbetreuung eine zweite Kleingruppe der sozialpädagogischen Nachmittagsbetreuung angeboten.

Die sozialpädagogische Nachmittagsbetreuung wird im Kern durch den Landkreis Osnabrück finanziert. Gegenüber der ursprünglichen Planung einer wöchentlichen Betreuung von 12 Wochenstunden sind u.a. mit Rücksicht auf notwendige Vor- und Nachbereitungszeiten, Abstimmungsgespräche mit den Lehrkräften und Erziehungsberechtigten, die unterschiedlichen Zeiten des Unterrichtsendes der Kinder sowie die Abfahrtzeiten der Busse die Betreuungszeiten am Nachmittag umfangreicher, so dass die Personalkosten höher ausfallen. Hinzu kommen in einem Fall höhere Personalkosten des tatsächlich eingesetzten Personals. Durch die Vollauslastung der Gruppen mit sechs bis acht Kindern fallen auch die Kosten des Mittagessens höher aus. Die Rückmeldungen aus den Schulen über die Erfolge in der täglichen Arbeit und in der Entwicklung vieler Kinder rechtfertigen eine Fortsetzung der Maßnahme. Der Landkreis Osnabrück hat die über viele Jahre gezahlte Pauschale pro Gruppe vor zwei Jahren auf 12.000 € erhöht.

Nachgewiesen sind hier zudem die erwarteten Kosten der Nachmittagsangebote der Kinderland Bad Essen gGmbH als (Teil-)Kooperationspartner an der Grundschule Lintorf im Rahmen des Ganztagsangebotes.

Zudem sind hier die Aufwendungen für die Tätigkeit der hauptamtlichen Fachkraft im Rahmen des Ganztagsangebotes, in der Organisation des Ganztagsangebotes, im Rahmen des Projektes „Sozialpädagogen an Grundschulen“ und der Intensivsprachförderung von Kindern ohne Deutschsprachkenntnisse dargestellt.

 

 

D) Integrationsprojekt „IntAkt“ Interkulturell aktiv Bad Essen

Die Bürgerstiftung Bad Essen hat in 2012 mit Fördermitteln erfolgreich ein Integrationsprojekt in der Gemeinde Bad Essen initiiert. Im Rahmen des Projektes wurden u.a. die Personalkosten für eine Teilzeitkraft finanziert. Die Anstellung ist bei der Kinderland Bad Essen gGmbH erfolgt. Dieses Projekt war auf drei Jahre befristet und ist anschließend vorübergehend mit einem Stellenanteil von zehn Wochenstunden fortgesetzt worden.

Im Zuge des Zuzuges von Flüchtlingen sind ergänzende und ersetzende Strukturen aufgebaut worden oder entstanden. Zu nennen sind hier das Migrationszentrum des Landkreises Osnabrück, die Sozialbetreuung des Willkommensbüros oder der Verein „OK Bad Essen“.

Aktuell wird ein über „IntAkt“ initiierter Sprach- und Kommunikationsclub für Frauen fortgeführt. Die erforderlichen Aufwendungen sind im Wirtschaftsplan nachgewiesen. Die tatsächliche Umsetzung des Angebotes ist vom weiteren Verlauf der Corona-Pandemie abhängig.

 

 

Gemäß § 10 des Gesellschaftervertrages der Kinderland Bad Essen gGmbH beschließt die Gesellschafterversammlung nach vorheriger Beschlussfassung durch den Gemeinderat über den Wirtschaftsplan der Gesellschaft. Die Vertreter der Gemeinde Bad Essen in der Gesellschafterversammlung sind an die Beschlüsse des Rates gebunden.

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Wirtschaftsplan 2022 der Kinderland Bad Essen gGmbH (einschl. Stellenplan 2022)

 

 


Beschlussvorschlag:

1.    Der Rat stimmt dem Wirtschaftsplan der Kinderland Bad Essen gGmbH (einschließlich Stellenplan) für das Geschäftsjahr 2022 zu.

 

2.    Die Vertreter der Gemeinde Bad Essen in der Gesellschafterversammlung der Kinderland Bad Essen gGmbH werden beauftragt, entsprechend zu beschließen.

 

 


 

Haushaltsmittel

stehen bei Konto Produkt 36510 (HHPlan 2022) zur Verfügung

sind  überplanmäßig /  außerplanmäßig bereitzustellen

Deckungsvorschlag:

Sonstiges

Haushaltsmittel werden nicht benötigt

 

Beteiligung der Ortschaften

ist nicht erforderlich

wird noch vorgenommen

ist erfolgt mit folgendem Ergebnis: