Betreff
Haushaltsplan 2022: Kindertagesstätten
Vorlage
BV/FD1/2022/364
Art
Beschlussvorlage

 

Die Zuständigkeit für die Unterhaltung und Bewirtschaftung der Grundstücke und Gebäude der Kindertagesstätten in Brockhausen, Lintorf, Rabber und Wittlage liegt bei der Gemeinde Bad Essen als Gebäudeeigentümerin, während der Betrieb durch die Kinderland Bad Essen gGmbH erfolgt.

Zudem werden die Zuschüsse für die konfessionellen und freien Kindergärten und Krippen sowie die Verlustabdeckung für die Kinderland Bad Essen gGmbH im gemeindlichen Haushaltsplan nachgewiesen.

 

Aufgrund statistischer Vorgaben des Landes Niedersachsen erfolgt im Haushaltsplan eine Differenzierung im Bereich Kinderhilfe und -betreuung auf verschiedene Produkte:

 

36110 Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (ab Seite 118)

36120 Förderung von Kindern in Tagespflege (ab Seite 122)

36510 Tageseinrichtungen für Kinder (ab Seite 132)

36700 Familienservicebüro (ab Seite 143)

 

 

36110 Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen

Die Aufwendungen, die durch die Übernahme der Elternbeiträge von einkommensschwächeren Familien verursacht werden, sind beim Produkt 36110 (Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen) geplant worden.

Mit dem Monat der Vollendung des dritten Lebensjahres greifen die Regelungen der Beitragsfreiheit des Landes Niedersachsen. Daher erfolgt die vollständige oder teilweise Übernahme von Elternbeiträgen insbesondere beim Besuch einer Krippengruppe. Es kommt jedoch auch bei den über Dreijährigen weiter zu Übernahmen, wenn die tägliche Betreuungszeit mehr als acht Stunden umfasst.

Die Aufwendungen werden im Rahmen einer Spitzabrechnung im Folgejahr vom Landkreis Osnabrück erstattet.

 

 

36120 Förderung von Kindern in Tagespflege

Die Erträge und Aufwendungen, die durch die Vermittlung von öffentlich-rechtlichen Tagespflegeverhältnissen (Tagesmütter und –väter) verursacht werden, sind beim Produkt 36120 (Förderung von Kindern in Tagespflege) geplant worden. Die von den selbständigen Tagespflegepersonen zu beanspruchenden Tagespflegeentgelte für die ersetzende oder ergänzende Betreuung von Kindern werden durch die Gemeindeverwaltung ausgezahlt. Mit den Sorgeberechtigten werden zudem die Elternbeiträge für die Inanspruchnahme der Tagepflege abgerechnet. Im Rahmen der „Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Wahrnehmung der Aufgaben der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege“ zwischen dem Landkreis Osnabrück und den Kommunen werden vom Landkreis Osnabrück als originärem Träger der Tagespflege 50 % der nicht gedeckten Nettokosten der Tagespflege erstattet.

 

 

36700 Familienservicebüro

Die Gemeinde Bad Essen hält ein Familienservicebüro als Anlauf- und Auskunftsstelle für alle Fragen rund um die Kinderbetreuung vor. Neben Informationen über vorhandene Betreuungsangebote erfolgt auch die Vermittlung von Betreuungsangeboten. Weiterhin werden über das Familienservicebüro die Besuche der Familien mit neugeborenen Kindern organisiert (Babybesuchsdienst). Zudem planen die Mitarbeiterinnen des Familienservicebüros zusammen mit den Kolleginnen aus den Gemeinden Bohmte und Ostercappeln die jährlichen Aktivitäten und Treffen des Netzwerkes „Frühe Hilfen Wittlager Land“.

Die Finanzierung des Familienservicebüros erfolgt durch eine Pauschale des Landkreises Osnabrück/des Landes Niedersachsen.

 

 

36510 Tageseinrichtungen für Kinder

Zu einigen Ansätzen im Teilergebnisplan und Teilfinanzplan 36510 „Tageseinrichtungen für Kinder“ sind Erläuterungen zu geben:

 

A) Teilergebnishaushalt

 

314999 SU Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke

Der im Haushaltsplan 2022 beim Sachkonto 314200 ausgewiesene Betrag in Höhe von 1.700.000 € ist der erwartete Finanzierungsanteil des Landkreises Osnabrück für die Kindertagesstätten auf der Grundlage der „Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Wahrnehmung der Aufgaben der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege“. Für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 wurde als Übergangsregelung eine Mischkalkulation (Netto-Ist-Kosten, Betreuungsstunden in den Kitas, Kinderzahlen) vereinbart. Die Abrechnung ab 2023 (für das Jahr 2021) erfolgt auf der Grundlage einer hälftigen Beteiligung des Landkreises Osnabrück an den Nettokosten unter Berücksichtigung eines noch zwischen dem Landkreis Osnabrück und den Gemeinden in einer Kita-Kommission abzustimmenden Betreuungsstandards in den Kindertagesstätten.

 

429999 SU Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

Ausgewiesen sind hier die Unterhaltungskosten (421100) für die Kindergärten Brockhausen, Lintorf, Rabber (übergangsweise), Wehrendorf, Wittlage und die Krippen Brockhausen, Lintorf, Rabber, Wehrendorf und Wittlage sowie die laufenden Bewirtschaftungskosten (424100) der Kindergärten Brockhausen, Lintorf, Rabber, Wittlage und der Krippen Brockhausen, Rabber und Wittlage. Aufgrund der rechtlichen Vorgaben sind Haushaltsmittel für Beschaffungen in den Kindergärten, die keine reinen Ersatzbeschaffungen sind, sondern eher der „investiven“ Unterhaltung dienen, grds. dem Teilfinanzhaushalt zugeordnet.

 

Neben den Aufwendungen für die laufende Unterhaltung der Gebäude sind Mittel für Sonderunterhaltungsmaßnahmen eingeplant worden. Die Aufwendungen sind bei den Sachkonten 421100 und 422200 berücksichtigt worden.

Als Sonderunterhaltungsmaßnahmen sind im Familienzentrum Lintorf in diesem Jahr die Sanierung der Spielgeräte sowie des Spielhügels zur Behebung der im Rahmen der Jahreshauptuntersuchung festgestellten Mängel sowie ein Austausch der Hütte zur Unterbringung der Spielmaterialien für das Außengelände vorgesehen. In der Kita Wittlage sind Arbeiten zur Verbesserung der Akustik im Restaurantbereich vorgesehen. Zudem soll die Mülleimerabstellfläche, die sich zurzeit auf dem Spielgelände der Kinder befindet, verlagert werden und die Schließanlage der Einrichtung erneuert werden.

Initiiert durch den Landkreis Osnabrück sollen in den ersten Kindertagesstätten Erfahrungen mit der Kita-App Nemborn im Rahmen der pädagogischen Arbeit gesammelt werden. Dies macht eine Verbesserung der digitalen Medienausstattung erforderlich sowie die Anschaffung des Programmes. Sollten im Rahmen dieses Projektes positive Erfahrungen gesammelt werden, ist eine Ausweitung auf weitere Kindertagesstätten vorgesehen.

 

Die Ansätze für die Bewirtschaftungskosten (424100) sind auf der Grundlage der Vorjahresergebnisse unter Berücksichtigung der seit 2021 zusätzlich zu bewirtschaftenden Kindertagesstätte Rabber, der angekündigten deutlichen Steigerung der Strom- und Gaskosten sowie der Tarifsteigerungen bei den Reinigungsleistungen erhöht worden.

 

439999 SU Transferaufwendungen

Die Gemeinde Bad Essen leistet zurzeit auf der Grundlage der geschlossenen Trägerverträge Betriebskostenzuschüsse an den Kindergartenverbund des Kirchenkreises Bramsche als Trägerin der Kindertagesstätten in Bad Essen und Wehrendorf,  an die Kinderstunde Bad Essen e.V., an die Charly´s Kinderparadies Bad Essen gGmbH für die Krippen in Bad Essen und Lintorf, an die Charly´s Kinderparadies Sonnenwinkel gGmbH für den Natur- und Erlebniskindergarten Sonnenwinkel und die Krippe Sonnenwinkel sowie an die Waldorfkindergärten Melle und Evinghausen und den Kindergarten Börninghausen (NRW), in denen Bad Essener Kinder betreut werden.

 

Insgesamt entfällt auf die Betriebskostenzuschüsse (431800) ein Betrag in Höhe von 2.460.000 €. Ausschlaggebend für den Anstieg der Aufwendungen ist dabei neben den allgemeinen Kostensteigerungen aufgrund von Vergütungsanpassungen und Tariferhöhungen insbesondere die Aufstockung der in der Kindertagesstätte Wehrendorf ursprünglich nur als Übergangslösung geplanten Kleingruppe zur Regelgruppe sowie die in 2022 ganzjährig zu berücksichtigende Krippengruppe in der Nikolaikindertagesstätte Bad Essen.

Die geplante Verlustabdeckung für die Kinderland Bad Essen gGmbH (431500) beträgt 1.659.500 €. Gegenüber dem Vorjahr ist eine Erhöhung der Verlustabdeckung insbesondere aufgrund der Aufstockung des Personals der Kindertagesstätte Rabber (Drittkraft in der Krippe), der Verstärkung der Vertretungskräfte für Krankheits- und andere Abwesenheitszeiten sowie der allgemeinen Personalkostensteigerungen vorgesehen. Die Details sind in der Vorlage zum Wirtschaftsplan 2022 der Kinderland Bad Essen gGmbH erläutert.

 

 

B) Teilfinanzhaushalt

 

Aufgrund der kontinuierlich steigenden Nachfrage nach Krippenplätzen, dem weiter steigenden Bedarf an Plätzen in Integrationsgruppen und der damit verbundenen Reduzierung der Gruppengröße, der weiteren Ausweisung von Baugebieten sowie dem Wunsch nach längeren Betreuungszeiten, aber auch aufgrund der Beitragsfreiheit und der Flexibilisierung des Einschulungsalters und der damit verbundenen Freigabe des Elternwillens bei der Einschulung von Kindern reichen die Erweiterungsmöglichkeiten an den bestehenden Kindertagesstätten nicht aus, um die Nachfrage nach Kindergarten- und Krippenplätzen in der Gemeinde Bad Essen in ausreichendem Umfang bedienen zu können.

Daher plant die Gemeinde Bad Essen den Neubau einer sechsgruppigen Kindertagesstätte. Das entsprechende Grundstück ist bereits 2020 erworben worden. Der Neubau soll die räumlichen Voraussetzungen zur Betreuung von drei Kindergartengruppen sowie von drei Krippengruppen einschließlich der erforderlichen Nebenräume berücksichtigen. Dabei soll die Inbetriebnahme der einzelnen Gruppen in Abhängigkeit von der Nachfrage und den vorhandenen Kapazitäten in den bereits bestehenden Kindertagesstätten erfolgen.

In der zweiten Jahreshälfte 2021 ist mit Unterstützung der assmanngruppe Münster sowie der Zentralen Vergabestelle des Landkreises Osnabrück ein europaweites Ausschreibungsverfahren zur Suche eines Planungsbüros begonnen worden, das Anfang dieses Jahres abgeschlossen werden konnte. Neben einem Haushaltsrest aus dem Vorjahr in Höhe von 249.000 € sind für die Detailplanung, die Bauantragstellung sowie die Vorbereitung der Ausschreibung der Gewerke weitere 100.000 € im Haushaltsplan 2022 eingestellt worden. Dabei soll die Bauantragstellung möglichst bis zu den Sommerferien 2022 erfolgen, damit nach erfolgter Ausschreibung evtl. noch ein Baubeginn zum Jahresende erfolgen kann. Als Gesamtkosten der Baumaßnahme sind in der Mehrjahresplanung ca. 6,6 Mio. € geschätzt worden. Eine Inbetriebnahme der neuen Kindertagesstätte ist zwingend zum Kindergartenjahr 2024/25 erforderlich, um die Nachfrage nach Plätzen in Kindergärten und Krippen decken zu können

 

Zudem ist im Haushaltsplan 2022 ein Landeszuschuss in Höhe von 180.000 € für die Schaffung von 15 Krippenplätzen in der neuen Krippengruppe an der Nikolaikindertagesstätte Bad Essen eingeplant worden. Der Zuschuss der Gemeinde Bad Essen zu dieser Baumaßnahme ist in Höhe von 650.000 € bereits in den Haushaltsplänen 2019 – 2021 berücksichtigt worden.

 


Anlagen:

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss stimmt den Haushaltsansätzen zu/mit folgenden Änderungen zu.

 


 

Haushaltsmittel

stehen bei Konto HHPlan 2022 (Entwurf) zur Verfügung

sind  überplanmäßig /  außerplanmäßig bereitzustellen

Deckungsvorschlag:

Sonstiges

Haushaltsmittel werden nicht benötigt

 

Beteiligung der Ortschaften

ist nicht erforderlich

wird noch vorgenommen

ist erfolgt mit folgendem Ergebnis: