Die Zuständigkeit für die
Unterhaltung und Bewirtschaftung der Grundstücke und Gebäude der
Kindertagesstätten in Brockhausen, Lintorf, Rabber und Wittlage liegt bei der
Gemeinde Bad Essen als Gebäudeeigentümerin, während der Betrieb durch die
Kinderland Bad Essen gGmbH erfolgt.
Zudem werden die Zuschüsse
für die konfessionellen und freien Kindergärten und Krippen sowie die
Verlustabdeckung für die Kinderland Bad Essen gGmbH im gemeindlichen
Haushaltsplan nachgewiesen.
Aufgrund statistischer
Vorgaben des Landes Niedersachsen erfolgt im Haushaltsplan eine Differenzierung
im Bereich Kinderhilfe und -betreuung auf verschiedene Produkte:
36110 Förderung von Kindern
in Tageseinrichtungen (ab Seite 118)
36120 Förderung von Kindern
in Tagespflege (ab Seite 122)
36510 Tageseinrichtungen für
Kinder (ab Seite 132)
36700 Familienservicebüro
(ab Seite 143)
36110 Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen
Die Aufwendungen, die durch
die Übernahme der Elternbeiträge von einkommensschwächeren Familien verursacht
werden, sind beim Produkt 36110 (Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen)
geplant worden.
Mit dem Monat der Vollendung
des dritten Lebensjahres greifen die Regelungen der Beitragsfreiheit des Landes
Niedersachsen. Daher erfolgt die vollständige oder teilweise Übernahme von
Elternbeiträgen insbesondere beim Besuch einer Krippengruppe. Es kommt jedoch
auch bei den über Dreijährigen weiter zu Übernahmen, wenn die tägliche
Betreuungszeit mehr als acht Stunden umfasst.
Die Aufwendungen werden im
Rahmen einer Spitzabrechnung im Folgejahr vom Landkreis Osnabrück erstattet.
36120 Förderung von Kindern in Tagespflege
Die Erträge und
Aufwendungen, die durch die Vermittlung von öffentlich-rechtlichen
Tagespflegeverhältnissen (Tagesmütter und –väter) verursacht werden, sind beim
Produkt 36120 (Förderung von Kindern in Tagespflege) geplant worden. Die von
den selbständigen Tagespflegepersonen zu beanspruchenden Tagespflegeentgelte
für die ersetzende oder ergänzende Betreuung von Kindern werden durch die
Gemeindeverwaltung ausgezahlt. Mit den Sorgeberechtigten werden zudem die
Elternbeiträge für die Inanspruchnahme der Tagepflege abgerechnet. Im Rahmen
der „Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Wahrnehmung der Aufgaben der
Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege“ zwischen dem
Landkreis Osnabrück und den Kommunen werden vom Landkreis Osnabrück als
originärem Träger der Tagespflege 50 % der nicht gedeckten Nettokosten der
Tagespflege erstattet.
36700 Familienservicebüro
Die Gemeinde Bad Essen hält
ein Familienservicebüro als Anlauf- und Auskunftsstelle für alle Fragen rund um
die Kinderbetreuung vor. Neben Informationen über vorhandene Betreuungsangebote
erfolgt auch die Vermittlung von Betreuungsangeboten. Weiterhin werden über das
Familienservicebüro die Besuche der Familien mit neugeborenen Kindern
organisiert (Babybesuchsdienst). Zudem planen die Mitarbeiterinnen des
Familienservicebüros zusammen mit den Kolleginnen aus den Gemeinden Bohmte und
Ostercappeln die jährlichen Aktivitäten und Treffen des Netzwerkes „Frühe
Hilfen Wittlager Land“.
Die Finanzierung des
Familienservicebüros erfolgt durch eine Pauschale des Landkreises Osnabrück/des
Landes Niedersachsen.
36510 Tageseinrichtungen für Kinder
Zu einigen Ansätzen im
Teilergebnisplan und Teilfinanzplan 36510 „Tageseinrichtungen für Kinder“ sind
Erläuterungen zu geben:
A) Teilergebnishaushalt
314999 SU Zuweisungen und
Zuschüsse für laufende Zwecke
Der im Haushaltsplan 2022
beim Sachkonto 314200 ausgewiesene Betrag in Höhe von 1.700.000 € ist der
erwartete Finanzierungsanteil des Landkreises Osnabrück für die
Kindertagesstätten auf der Grundlage der „Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung
über die Wahrnehmung der Aufgaben der Förderung von Kindern in
Tageseinrichtungen und Tagespflege“. Für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 wurde
als Übergangsregelung eine Mischkalkulation (Netto-Ist-Kosten,
Betreuungsstunden in den Kitas, Kinderzahlen) vereinbart. Die Abrechnung ab
2023 (für das Jahr 2021) erfolgt auf der Grundlage einer hälftigen Beteiligung
des Landkreises Osnabrück an den Nettokosten unter Berücksichtigung eines noch
zwischen dem Landkreis Osnabrück und den Gemeinden in einer Kita-Kommission
abzustimmenden Betreuungsstandards in den Kindertagesstätten.
429999 SU Aufwendungen für
Sach- und Dienstleistungen
Ausgewiesen sind hier die
Unterhaltungskosten (421100) für die Kindergärten Brockhausen, Lintorf, Rabber
(übergangsweise), Wehrendorf, Wittlage und die Krippen Brockhausen, Lintorf,
Rabber, Wehrendorf und Wittlage sowie die laufenden Bewirtschaftungskosten
(424100) der Kindergärten Brockhausen, Lintorf, Rabber, Wittlage und der
Krippen Brockhausen, Rabber und Wittlage. Aufgrund der rechtlichen Vorgaben
sind Haushaltsmittel für Beschaffungen in den Kindergärten, die keine reinen
Ersatzbeschaffungen sind, sondern eher der „investiven“ Unterhaltung dienen,
grds. dem Teilfinanzhaushalt zugeordnet.
Neben den Aufwendungen für
die laufende Unterhaltung der Gebäude sind Mittel für
Sonderunterhaltungsmaßnahmen eingeplant worden. Die Aufwendungen sind bei den
Sachkonten 421100 und 422200 berücksichtigt worden.
Als
Sonderunterhaltungsmaßnahmen sind im Familienzentrum Lintorf in diesem Jahr die
Sanierung der Spielgeräte sowie des Spielhügels zur Behebung der im Rahmen der
Jahreshauptuntersuchung festgestellten Mängel sowie ein Austausch der Hütte zur
Unterbringung der Spielmaterialien für das Außengelände vorgesehen. In der Kita
Wittlage sind Arbeiten zur Verbesserung der Akustik im Restaurantbereich
vorgesehen. Zudem soll die Mülleimerabstellfläche, die sich zurzeit auf dem
Spielgelände der Kinder befindet, verlagert werden und die Schließanlage der
Einrichtung erneuert werden.
Initiiert durch den
Landkreis Osnabrück sollen in den ersten Kindertagesstätten Erfahrungen mit der
Kita-App Nemborn im Rahmen der pädagogischen Arbeit gesammelt werden. Dies
macht eine Verbesserung der digitalen Medienausstattung erforderlich sowie die
Anschaffung des Programmes. Sollten im Rahmen dieses Projektes positive
Erfahrungen gesammelt werden, ist eine Ausweitung auf weitere Kindertagesstätten
vorgesehen.
Die Ansätze für die
Bewirtschaftungskosten (424100) sind auf der Grundlage der Vorjahresergebnisse
unter Berücksichtigung der seit 2021 zusätzlich zu bewirtschaftenden
Kindertagesstätte Rabber, der angekündigten deutlichen Steigerung der Strom-
und Gaskosten sowie der Tarifsteigerungen bei den Reinigungsleistungen erhöht
worden.
439999 SU
Transferaufwendungen
Die Gemeinde Bad Essen
leistet zurzeit auf der Grundlage der geschlossenen Trägerverträge
Betriebskostenzuschüsse an den Kindergartenverbund des Kirchenkreises Bramsche
als Trägerin der Kindertagesstätten in Bad Essen und Wehrendorf, an die Kinderstunde Bad Essen e.V., an die
Charly´s Kinderparadies Bad Essen gGmbH für die Krippen in Bad Essen und
Lintorf, an die Charly´s Kinderparadies Sonnenwinkel gGmbH für den Natur- und
Erlebniskindergarten Sonnenwinkel und die Krippe Sonnenwinkel sowie an die
Waldorfkindergärten Melle und Evinghausen und den Kindergarten Börninghausen
(NRW), in denen Bad Essener Kinder betreut werden.
Insgesamt entfällt auf die
Betriebskostenzuschüsse (431800) ein Betrag in Höhe von 2.460.000 €.
Ausschlaggebend für den Anstieg der Aufwendungen ist dabei neben den
allgemeinen Kostensteigerungen aufgrund von Vergütungsanpassungen und
Tariferhöhungen insbesondere die Aufstockung der in der Kindertagesstätte
Wehrendorf ursprünglich nur als Übergangslösung geplanten Kleingruppe zur
Regelgruppe sowie die in 2022 ganzjährig zu berücksichtigende Krippengruppe in
der Nikolaikindertagesstätte Bad Essen.
Die geplante Verlustabdeckung
für die Kinderland Bad Essen gGmbH (431500) beträgt 1.659.500 €. Gegenüber dem Vorjahr ist eine Erhöhung der
Verlustabdeckung insbesondere aufgrund der Aufstockung des Personals der
Kindertagesstätte Rabber (Drittkraft in der Krippe), der Verstärkung der
Vertretungskräfte für Krankheits- und andere Abwesenheitszeiten sowie der
allgemeinen Personalkostensteigerungen vorgesehen. Die Details sind in der Vorlage zum Wirtschaftsplan 2022 der Kinderland
Bad Essen gGmbH erläutert.
B) Teilfinanzhaushalt
Aufgrund der kontinuierlich steigenden Nachfrage nach
Krippenplätzen, dem weiter steigenden Bedarf an Plätzen in Integrationsgruppen
und der damit verbundenen Reduzierung der Gruppengröße, der weiteren Ausweisung
von Baugebieten sowie dem Wunsch nach längeren Betreuungszeiten, aber auch
aufgrund der Beitragsfreiheit und der Flexibilisierung des Einschulungsalters
und der damit verbundenen Freigabe des Elternwillens bei der Einschulung von
Kindern reichen die Erweiterungsmöglichkeiten an den bestehenden Kindertagesstätten
nicht aus, um die Nachfrage nach Kindergarten- und Krippenplätzen in der
Gemeinde Bad Essen in ausreichendem Umfang bedienen zu können.
Daher plant die Gemeinde Bad Essen den Neubau einer
sechsgruppigen Kindertagesstätte. Das entsprechende Grundstück ist bereits 2020
erworben worden. Der Neubau soll die räumlichen Voraussetzungen zur Betreuung
von drei Kindergartengruppen sowie von drei Krippengruppen einschließlich der
erforderlichen Nebenräume berücksichtigen. Dabei soll die Inbetriebnahme der
einzelnen Gruppen in Abhängigkeit von der Nachfrage und den vorhandenen
Kapazitäten in den bereits bestehenden Kindertagesstätten erfolgen.
In der zweiten Jahreshälfte 2021 ist mit Unterstützung
der assmanngruppe Münster sowie der Zentralen Vergabestelle des Landkreises
Osnabrück ein europaweites Ausschreibungsverfahren zur Suche eines
Planungsbüros begonnen worden, das Anfang dieses Jahres abgeschlossen werden
konnte. Neben einem Haushaltsrest aus dem Vorjahr in Höhe von 249.000 € sind
für die Detailplanung, die Bauantragstellung sowie die Vorbereitung der
Ausschreibung der Gewerke weitere 100.000 € im Haushaltsplan 2022 eingestellt
worden. Dabei soll die Bauantragstellung möglichst bis zu den Sommerferien 2022
erfolgen, damit nach erfolgter Ausschreibung evtl. noch ein Baubeginn zum
Jahresende erfolgen kann. Als Gesamtkosten der Baumaßnahme sind in der
Mehrjahresplanung ca. 6,6 Mio. € geschätzt worden. Eine Inbetriebnahme der
neuen Kindertagesstätte ist zwingend zum Kindergartenjahr 2024/25 erforderlich,
um die Nachfrage nach Plätzen in Kindergärten und Krippen decken zu können
Zudem ist im Haushaltsplan 2022 ein Landeszuschuss in
Höhe von 180.000 € für die Schaffung von 15 Krippenplätzen in der neuen
Krippengruppe an der Nikolaikindertagesstätte Bad Essen eingeplant worden. Der
Zuschuss der Gemeinde Bad Essen zu dieser Baumaßnahme ist in Höhe von 650.000 €
bereits in den Haushaltsplänen 2019 – 2021 berücksichtigt worden.
Anlagen:
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss stimmt den Haushaltsansätzen zu/mit folgenden Änderungen zu.