Zu a) Haushaltssatzung und Haushaltsplan
Der
Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes 2022 ist den Ratsmitgliedern sowie den
Ortsbürgermeisterinnen/Ortsbürgermeistern und Ortsvorstehern mit E-Mail vom
04.02.2022 zugesandt worden. In der gemeinsamen Klausurtagung am 05.03.2022
sowie den darauffolgenden Fachausschusssitzungen wurden die einzelnen
Haushaltsansätze erläutert und beraten. Die daraus resultierenden Änderungen
sind in den Haushaltsplan eingearbeitet worden.
Weitergehende
Erläuterungen zu den Ansätzen des Haushaltsplanes können der Haushaltssatzung
und dem Vorbericht entnommen werden. Die Kreditermächtigung in Höhe von
4.224.300 Euro führt unter Berücksichtigung der planmäßigen Kredittilgung von
835.600 Euro zu einer Nettoneuverschuldung in Höhe von 3.388.700 Euro. Der
Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt kann durch eine Entnahme aus der
Überschussrücklage erreicht werden. Zur Sicherstellung der Liquidität wird der
Höchstbetrag für die Aufnahme von Liquiditätskrediten auf 10.000.000 Euro
festgesetzt.
Zu b): Stellenplan
Die Zahl der Beamtenstellen
im Stellenplan 2022 hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht verändert. Das
Ausscheiden eines Beamten im mittleren Dienst Mitte 2021 ist durch die
Übernahme einer Beamtin im mittleren Dienst vom Landkreis Osnabrück
ausgeglichen worden.
Die Zahl der
Stellen der Tariflich Beschäftigten ist mit 78 Stellen gegenüber dem Vorjahr um
eine Stelle gestiegen. Berücksichtigt wurde eine Stelle für die Beschäftigung
eines Klimaschutzmanagers (w/m/d). Die tatsächliche Eingruppierung ist von der
geforderten persönlichen Qualifikation und dem tatsächlichen Aufgabenzuschnitt
abhängig. Innerhalb der Organisationseinheiten ist es zudem zu
Stellenverschiebungen gekommen (Ausscheiden von Erzieherinnen, geplante Stelle
für eine Fachangestellte für Bäderbetriebe). Die im Stellenplan zum Stichtag
30.06.2021 nicht besetzten zwei Stellen konnten zwischenzeitlich besetzt
werden. Im Zuge der Wahrnehmung neuer Aufgaben sowie aufgrund von
Stellenbewertungen ergeben sich zudem mehrere Veränderungen zwischen den
Entgeltgruppen der Tariflich Beschäftigten.
Zum 01. August 2022
wird die Gemeinde Bad Essen eine Auszubildende für den Beruf der/des
Verwaltungsfachangestellten einstellen, so dass dann vier Ausbildungsstellen
zeitgleich besetzt sind.
Aktuell stehen noch
die Ergebnisse von zwei Stellenbewertungen für tariflich Beschäftigte aus, die
in Kürze erwartet werden und dann evtl. noch Auswirkungen auf den Stellenplan
haben könnten. Der Stellenplan wird deshalb dieser Vorlage noch nicht als
Anlage beigefügt, aber rechtzeitig zur Ratssitzung nachgereicht.
Anlagen:
1. Haushaltssatzung 2022
2. Haushaltsplan 2021 (nur im Ratsinformationssystem)
3. Vorbericht zum Haushaltsplan 2022
4. Übersicht über den Ergebnishaushalt 2022
5. Übersicht über den Finanzhaushalt 2022
6. Übersicht über die Teilergebnishaushalte 2022
7. Übersicht über die Teilfinanzhaushalte 2022
8. Investitionsplan 2022
9. Haushaltsvermerk zur Budgetbildung 2022
10. Schuldenübersicht 2022
11. Beteiligungsbericht 2022
12. Produktplan 2022
13. Stellenplan (wird nachgereicht)
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt
a)
Die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für
das Jahr 2022 sowie die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung für die
Jahre 2023 bis 2025 in der vorliegenden Fassung.
Dieser Beschluss gilt sogleich als Ausbaubeschluss für die beitragsfähigen
Maßnahmen im Sinne des Baugesetzbuches und des Nds. Kommunalabgabengesetzes in
Verbindung mit den dazu beschlossenen gemeindlichen Beitragssatzungen.
b) Den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2022 als Bestandteil des Haushaltsplanes in der vorliegenden Fassung.