Betreff
Bebauungsplan Nr. 17 "Lintorf-Ost" (Neuaufstellung)
-Entwurfs- und Auslegungsbeschluss-
Vorlage
BV/FD3/2022/379
Aktenzeichen
-pa/md-
Art
Beschlussvorlage

Der Bebauungsplan Nr. 17 „Lintorf - Ost“ (Ursprungsplan) ist seit 1980 rechtskräftig.

 

Planungsanlass der Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Lintorf - Ost“ ist die Überprüfung der Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung. Dabei sollen die ggf. eingetretenen baulichen und nutzungs-spezifischen Änderungen bzw. Abweichungen zu den Festsetzungen des Ursprungsplanes an die tatsächlichen Begebenheiten bzw. Zielvorstellungen der Gemeinde Bad Essen angepasst werden.

Insbesondere soll die Nachverdichtung in diesem Siedlungsbereich gesteuert werden, um so eine mögliche städtebauliche Fehlentwicklung zu vermeiden. Dabei soll insbesondere die Zahl der zulässigen Anzahl der Wohneinheiten für die einzelnen Grundstücke festgelegt werden.

 

Dabei sollen den Festsetzungen die aktuellen Rechtsgrundlagen (BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3.11.2017 (BGBl. I S.3634), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10.9.2021 (BGBl. I S.4147) und BauNVO in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S.3786), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 14.6.2021 (BGBl. I S.1802)) zugrunde gelegt werden.

 

Des Weiteren soll die Neuaufstellung des Bebauungsplanes durch Zusammenfassung der einzelnen o.g. Änderungsplanungen die Übersichtlichkeit des Planwerkes sicherstellen, weil die Darstellungen der einzelnen Änderungen in dem Ursprungsbebauungsplan dessen Eindeutigkeit und Lesbarkeit in einem nicht mehr vertretbaren Maße beeinträchtigen.

 

Durch diese Planung werden die Grundzüge der (Ursprungs-)Planung nicht berührt. Des Weiteren wird hier nicht die Zulässigkeit von Vorhaben vorbereitet oder begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen. Ebenso bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 (6) Nr. 7 b) BauGB genannten Schutzgüter (insbesondere Schutzgebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung, europäische Vogelschutzgebiete u.ä.). Insofern wird hier ein vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB zur Änderung des Bebauungsplanes durchgeführt.

 

Vom planbearbeitenden Büro Ingenieurplanung Wallenhorst wurden mittlerweile Planunterlagen sowie eine Begründung zur Aufstellung des Bebauungsplanes erarbeitet, die in der Anlage beigefügt und im weiteren Verfahren öffentlich ausgelegt werden sollen.

 


Anlagen:

1.    Lageplan

2.    Bebauungsplan

3.    Planzeichenerklärung

4.    Textliche Festsetzungen

5.    Begründung

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 17 „Lintorf - Ost" (Neuaufstellung) in der vorgelegten Fassung/mit folgenden Änderungen für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

 

 

 


 

Haushaltsmittel

stehen bei Konto 427100.93000.51110 zur Verfügung

sind  überplanmäßig /  außerplanmäßig bereitzustellen

Deckungsvorschlag:

Sonstiges

Haushaltsmittel werden nicht benötigt

 

Beteiligung der Ortschaften

ist nicht erforderlich

wird noch vorgenommen

ist erfolgt mit folgendem Ergebnis: