Betreff
Beförderung der Gemeindeamtfrau Silke Bulthaup zur Gemeindeamtsrätin
Vorlage
BV/FD1/2022/382
Art
Beschlussvorlage

 

Frau Silke Bulthaup sind zum 01. Dezember 2012 die Aufgaben einer Sachbearbeiterin sowie der stellvertretenden Fachdienstleitung im Fachdienst 3 Umwelt, Planen und Bauen (Besoldungsgruppe A 11 BBesG) übertragen worden.

 

Nach Durchlaufen eines umfangreichen Verfahrens mit informatorischen Beschäftigungszeiten in anderen Behörden (Amt für regionale Landentwicklung Osnabrück, Landkreis Osnabrück) sowie einem Prüfungsgespräch hat der Landespersonalausschuss einer Anerkennung von Frau Bulthaup als „Anderer Bewerberin“ zugestimmt und damit die Voraussetzungen für eine Übernahme von Frau Bulthaup in das Beamtenverhältnis geschaffen.

 

Der Rat hat daraufhin seinerzeit beschlossen, Frau Silke Bulthaup mit Wirkung vom 01. Januar 2015 in das Beamtenverhältnis auf Probe zu übernehmen, zur Gemeindeoberinspektorin zu ernennen und in eine im Stellenplan 2015 ausgewiesene Planstelle der Besoldungsgruppe A 10 einzuweisen.

  

Eine Beförderung zur Gemeindeamtfrau war gemäß § 20 Niedersächsisches Beamtengesetz nach Ablauf eines Jahres seit Beendigung der Probezeit und somit zum 01. Januar 2017 möglich und ist vom Rat der Gemeinde Bad Essen entsprechend beschlossen worden.

 

Aufgrund der Veränderung der Aufgaben auf dem Arbeitsplatz von Frau Bulthaup (Übernahme Aufgabe Wirtschaftsförderung, vollumfängliche Betreuung KSG etc.) ist Anfang des Jahres eine externe Stellenbewertung durch die NSI Consult GmbH erfolgt. Ergebnis ist, dass die Aufgabeninhalte eine Stellenbewertung der Stelle nach BBesG A12 rechtfertigen. Dementsprechend ist die Stelle von Frau Bulthaup im Stellenplan 2022 nach A 12 BBesG ausgewiesen worden.

 

Da sich Frau Bulthaup auf ihrem Arbeitsplatz vollumfänglich bewährt hat und eine entsprechende Bewertung der Stelle vorliegt, ist vorgesehen, Frau Bulthaup zum 01. Juli 2022 zur Gemeindeamtsrätin (Besoldungsgruppe A 12) zu befördern.

 


Anlagen:

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde Bad Essen beschließt, Frau Silke Bulthaup, geb. 13.09.1972, wohnhaft in 49152 Bad Essen-Lockhausen, mit Wirkung vom 01. Juli 2022 zur Gemeindeamtsrätin zu ernennen und in eine im Stellenplan 2022 ausgewiesene Planstelle der Besoldungsgruppe A 12 einzuweisen.

 


 

Haushaltsmittel

stehen bei Konto „Personalaufwendungen“ zur Verfügung

sind  überplanmäßig /  außerplanmäßig bereitzustellen

Deckungsvorschlag:

Sonstiges

Haushaltsmittel werden nicht benötigt

 

Beteiligung der Ortschaften

ist nicht erforderlich

wird noch vorgenommen

ist erfolgt mit folgendem Ergebnis: