Betreff
Neubau einer sechsgruppigen Kindertagesstätte in der Gemeinde Bad Essen
Vorlage
BV/FD1/2022/386
Art
Beschlussvorlage

 

In der Gemeinde Bad Essen ist in den vergangenen Jahren das Betreuungsangebot

für die Betreuung von Kindern im Alter von 0-3 Jahren kontinuierlich ausgebaut worden, aber auch in den Kindergärten wurden neue Plätze geschaffen. Als Beispiele für die letzten Baumaßnahmen sind hier der Anbau einer Kindergartengruppe an der Kindertagesstätte Wehrendorf (2019/2020) und der Anbau einer Krippengruppe an der Nikolaikindertagesstätte Bad Essen (202/201) zu nennen. Zudem sind in den Jahren davor bereits bedarfsgerecht weitere Integrationsgruppen im Kindergartenalter eingerichtet worden. Hiermit verbunden ist jeweils die Reduzierung der Platzzahl in den Integrationsgruppen um sieben Betreuungsplätze.

Weiterhin wurde die tägliche Betreuungszeit in den verschiedenen Einrichtungen der Kinderbetreuung laufend ausgeweitet, so dass inzwischen in fast allen Kindertagesstätten in der Gemeinde Bad Essen eine Betreuungsmöglichkeit von 7.00 Uhr/7.30 Uhr bis 16.30 Uhr/17.00 Uhr gegeben ist.

 

Aufgrund der

·         kontinuierlich steigenden Nachfrage nach Krippenplätzen,

·         dem weiter steigenden Bedarf an Plätzen in Integrationsgruppen,

·         der durch die Nachfrage von Familien nach Bauplätzen bedingten weiteren Ausweisung von Baugebieten,

·         sowie dem Wunsch nach längeren Betreuungszeiten,

·         aber auch aufgrund der Beitragsfreiheit und der Flexibilisierung des Einschulungsalters

reichen die weiteren Erweiterungsmöglichkeiten an den bestehenden Kindertagesstätten nicht aus, um die Nachfrage nach Kindergarten- und Krippenplätzen bedienen zu können.

 

Daher hat der Rat der Gemeinde Bad Essen den Beschluss zum Neubau einer zusätzlichen Kindertagesstätte mit sechs Gruppen gefasst. Der Neubau soll die räumlichen Voraussetzungen zur Betreuung von drei Kindergartengruppen sowie von drei Krippengruppen einschließlich der erforderlichen Nebenräume berücksichtigen.

Die Gemeinde Bad Essen hat zu diesem Zweck grundsätzlich bereits ein Grundstück an der westlichen Ortszufahrt der Ortschaft Bad Essen erworben.

 

Aufgrund der erwarteten Baukosten der neuen Kindertagesstätte ist eine europaweite Ausschreibung der Planungsleistungen erforderlich geworden. Diese ist mit Unterstützung der Assmann-Gruppe aus Münster sowie der Zentralen Vergabestelle des Landkreiseses Osnabrück Mitte 2021 erfolgt. Im Januar 2022 haben nach einem Vorauswahlverfahren vier Büros ihre Konzepte und Angebote einer Jury aus Vertretern aus den Bereichen „Elementarpädagogik und praktische Kindertagesstättenarbeit“, „Bau und Technik“ sowie „Kommunalpolitik und Verwaltung“ vorgestellt. Unter Berücksichtigung der Auswahlkriterien hat das Planungsbüro Leiwe Architektur aus Melle in Arbeitsgemeinschaft mit den Büros Landwehr & Partner Architekten und Ingenieure, Sulingen, dem Ingenieurbüro KSH, Melle sowie dem Ingenieurbüro Karsten Hunger, Lingen/Bad Essen die Jury am meisten überzeugt. Mit der Zustimmung des Verwaltungsausschusses zur Auftragsvergabe und unter Berücksichtigung der vergaberechtlichen Wartezeiten konnte der entsprechende Architektenvertrag Mitte/Ende Februar unterzeichnet werden.

 

Seitdem haben zunächst die zur Detailplanung erforderlichen Abstimmungsgespräche mit dem für die Objektplanung zuständigen Architekturbüro Leiwe unter Beteiligung pädagogischer Fachkräfte sowie unter Einbeziehung des zuständigen Mitarbeiters des Niedersächsischen Landesjugendamtes stattgefunden. Auch erste Kontakte mit dem für die technischen Gewerke zuständigen Büro KSH und dem für die Tragwerksplanung und die Wärmeschutzberechnung zuständigen Büro Hunger haben stattgefunden.

Währenddessen hat sich eine alternative Perspektive zum Standort der Kindertagesstätte ergeben. Daher soll zunächst der Grundriss der geplanten Kindertagesstätte unabhängig vom tatsächlichen Standort in den gemeindlichen Gremien vorgestellt und beraten werden.

Nach Einschätzung der pädagogischen Fachkräfte berücksichtigt der vorliegende Gebäudegrundriss die Anforderungen an die pädagogische Arbeit gut. Auch aus Sicht des Niedersächsischen Landesjugendamtes kann auf der Grundlage dieses Grundrisses eine Betriebserlaubnis für die neue Kindertagesstätte in Aussicht gestellt werden.

 

Bzgl. der weiteren Ausführungen soll in der Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses der aktuelle Stand vorgestellt werden. Aussagen zu voraussichtlichen Baukosten sind aufgrund noch weiter zu ermittelnder Grundlagen und der zurzeit schwer zu prognostizierenden Entwicklung der Baustoffpreise noch nicht möglich. Gleiches gilt für mögliche Förderungen durch das Land Niedersachsen (Zuschuss Krippenausbau) und die KfW für die Einhaltung bestimmter energetischer Standards. Weitergehende Aussagen zu diesen Themen werden in den folgenden Beratungen getroffen. Ein Gutachten zur Beurteilung der Tragfähigkeit des Bodens wurde bereits in Auftrag gegeben. 

 

Die umfangreiche Detailplanung der sechsgruppigen Kindertagesstätte durch die beauftragten Planungsbüros sowie die abschließende Beratung soll in den gemeindlichen Gremien im zweiten Quartal erfolgen. Auf der Grundlage des dann beschlossenen Konzeptes für den Neubau der Kindertagesstätte ist für das 3. Quartal 2022 die Stellung des Bauantrages realistisch und auch zeitlich erforderlich. Zudem wird die öffentliche Ausschreibung der Gewerke parallel vorbereitet und dann auch zeitnah erfolgen. Jahreszeitbedingt wird ein Baubeginn dann voraussichtlich erst im 2. Quartal 2023 möglich sein. Inwieweit evtl. ein früherer Baubeginn möglich ist, hängt von verschiedenen Rahmenbedingungen ab (Bauleitplanungsverfahren, Baugenehmigung, Kapazitäten der Unternehmen, Förderungsperspektiven etc.). Die Fertigstellung der neuen Kindertagesstätte soll im 2. Quartal 2024 erfolgen. Demzufolge ist dann eine Inbetriebnahme der Kindertagesstätte an der Gartenstraße mit Beginn des Kindergartenjahres 2024/25 zum 01. August 2024 vorgesehen.

 

Mit der Inbetriebnahme der neuen Einrichtung kann die Situation der Kinderbetreuung in der Gemeinde Bad Essen deutlich verbessert werden, auch könnte damit das Dorfgemeinschaftshaus Rabber wieder der Dorfgemeinschaft, den örtlichen Vereinen und für Sitzungen der gemeindlichen Gremien zur Verfügung gestellt werden.

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Grundrissplan der sechsgruppigen Kindertagesstätte

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss nimmt die für die neue sechsgruppige Kindertagesstätte vorgestellten Planungen zustimmend zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen auf dieser Grundlage weiter zu konkretisieren und in der nächsten Sitzung des Ausschusses erneut vorzustellen.

 


 

Haushaltsmittel

stehen bei Konto „Investition 3651020001“ zur Verfügung

sind  überplanmäßig /  außerplanmäßig bereitzustellen

Deckungsvorschlag:

Sonstiges

Haushaltsmittel werden nicht benötigt

 

Beteiligung der Ortschaften

ist nicht erforderlich

wird noch vorgenommen

ist erfolgt mit folgendem Ergebnis: