Betreff
Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes zur Förderung eines Klimaschutzmanagers
Vorlage
BV/FD3/2022/391
Aktenzeichen
-pa/md-
Art
Beschlussvorlage

Am 16.12.2021 wurde durch den Verwaltungsausschuss beschlossen, ein integriertes Klimaschutzkonzept für die Gemeinde Bad Essen erstellen zu lassen. Hierdurch wird es möglich, die angestrebte Einstellung eines Klimaschutzmanagers fördern zu lassen. Nach der Erstellung des Masterplan 100 % Klimaschutz für den Landkreis Osnabrück ist eine komplette Förderung nach Kommunalrichtlinie für die Stelle in der Gemeinde Bad Essen nicht möglich. Es gibt jedoch eine Sonderregelung, die es ermöglicht, eine Teilförderung in Höhe von 40 % für einen Zeitraum von 36 Monaten zu erhalten.

 

Das zu erstellende Klimaschutzkonzept soll die Anforderungen erfüllen, einen entsprechenden Antrag stellen zu können. Die EKP Energie-Klima-Plan gGmbH aus Osnabrück wurde beauftragt, das integrierte Klimaschutzkonzept für die Gemeinde Bad Essen zu erstellen. Im Rahmen der Konzepterstellung wurde eine Akteursbeteiligung durchgeführt und der Plan stufenweise entwickelt. Zudem wurden Arbeitsschwerpunkte des zukünftigen Klimaschutzmanagements in inhaltlicher und zeitlicher Sicht definiert. Der Klimaschutzausschuss hat hieran in seiner Sitzung am 17.03.2022 maßgeblich mitgewirkt.

 

Das in Anlage beigefügte Klimaschutzkonzept muss zwingend durch den Rat der Gemeinde Bad Essen beschlossen werden. Der Beschluss kann, je nach Zeitpunkt der Antragstellung, nachgereicht werden. Hierauf aufbauend kann bereits vor Bewilligung eine entsprechende Stellenausschreibung zur Besetzung des Klimaschutzmanagers in der Gemeinde Bad Essen durchgeführt werden.

 


Anlagen:

Integriertes Klimaschutzkonzept für die Gemeinde Bad Essen

Maßnahmenblätter

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Rat beschließt das lokale integrierte Klimaschutzkonzept in der vorgelegten Fassung.

 

  1. Der Rat beschließt, die Einstellung eines Klimaschutzmanagers (m/w/d) im Umfang einer vollen Stelle und in unbefristeter Anstellung. Aufgrund der Förderbedingungen ist jedoch anfangs eine Befristung auf den Förderzeitraum von 36 Monaten notwendig.

 

 

 


 

Haushaltsmittel

stehen bei Konto 429100.93000.56110 zur Verfügung

sind  überplanmäßig /  außerplanmäßig bereitzustellen

Deckungsvorschlag:

Sonstiges

Haushaltsmittel werden nicht benötigt

 

Beteiligung der Ortschaften

ist nicht erforderlich

wird noch vorgenommen

ist erfolgt mit folgendem Ergebnis: