Betreff
Gebührensatzung Marina Bad Essen - 2. Änderung
Vorlage
BV/FD2/2022/393
Art
Beschlussvorlage

Die „Marina Bad Essen“ hat im Jahr 2015 ihren Betrieb aufgenommen. Den rechtlichen Rahmen bilden die Hafenordnung und die Gebührensatzung für die Marina Bad Essen, welche der Rat der Gemeinde Bad Essen in seiner Sitzung am 17.07.2014 beschlossen hat. Im Jahr 2017 wurde die 1. Änderung zur Gebührensatzung beschlossen.

 

Der Betrieb der Marina hat sich in den vergangenen Jahren erfreulich positiv entwickelt und die vorhandenen Rechtsgrundlagen haben sich dabei grundsätzlich als geeignet erwiesen. Aufgrund der stetig steigenden Kosten für Energie und Unterhaltung sollen die Gebühren der Preisentwicklung angepasst werden. Dazu sollen die Liegegebühren für Tageslieger von bisher 1,20 € je angefangenen Meter Bootslänge auf 2,00 € und die Liegegebühren für Dauerlieger von bisher 90 € je angefangenen Meter Bootslänge auf 100 € angehoben werden.

 

Die gestiegenen Energiekosten sollen über eine Anhebung der Pauschalen für Strom/Wasser/SAT von bisher 2,00 € auf zukünftig 5,00 € täglich und eine Anhebung der Pauschalen für die Nutzung von Dusche/WC sowie für Waschmaschine/Trockner von jeweils 3,00 € auf zukünftig 5,00 € täglich ausgeglichen werden.

 

 

 

 

 

 


Anlagen:

Entwurf der 2. Änderungssatzung zur Gebührensatzung Marina Bad Essen

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Bad Essen beschließt die 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren und Nutzungsentgelten in der Marina Bad Essen (Gebührensatzung Marina Bad Essen) in der vorliegenden Fassung.

 


 

Haushaltsmittel

stehen bei Konto ____________ zur Verfügung

sind  überplanmäßig /  außerplanmäßig bereitzustellen

Deckungsvorschlag:

Sonstiges

Haushaltsmittel werden nicht benötigt

 

Beteiligung der Ortschaften

ist nicht erforderlich

wird noch vorgenommen

ist erfolgt mit folgendem Ergebnis: