Die „Marina Bad
Essen“ hat im Jahr 2015 ihren Betrieb aufgenommen. Den rechtlichen Rahmen
bilden die Hafenordnung und die Gebührensatzung für die Marina Bad Essen,
welche der Rat der Gemeinde Bad Essen in seiner Sitzung am 17.07.2014
beschlossen hat. Im Jahr 2017 wurde die 1. Änderung zur Gebührensatzung
beschlossen.
Der Betrieb der
Marina hat sich in den vergangenen Jahren erfreulich positiv entwickelt und die
vorhandenen Rechtsgrundlagen haben sich dabei grundsätzlich als geeignet
erwiesen. Aufgrund der stetig steigenden Kosten für Energie und Unterhaltung
sollen die Gebühren der Preisentwicklung angepasst werden. Dazu sollen die
Liegegebühren für Tageslieger von bisher 1,20 € je angefangenen Meter
Bootslänge auf 2,00 € und die Liegegebühren für Dauerlieger von bisher 90 € je
angefangenen Meter Bootslänge auf 100 € angehoben werden.
Die gestiegenen
Energiekosten sollen über eine Anhebung der Pauschalen für Strom/Wasser/SAT von
bisher 2,00 € auf zukünftig 5,00 € täglich und eine Anhebung der Pauschalen für
die Nutzung von Dusche/WC sowie für Waschmaschine/Trockner von jeweils 3,00 €
auf zukünftig 5,00 € täglich ausgeglichen werden.
Anlagen:
Entwurf der 2. Änderungssatzung zur Gebührensatzung Marina Bad Essen
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Bad Essen beschließt die 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren und Nutzungsentgelten in der Marina Bad Essen (Gebührensatzung Marina Bad Essen) in der vorliegenden Fassung.