Weiterentwicklung
der kommunalen Doppik
Mit der Einführung
der Doppik als neue Form des kommunalen Rechnungswesens hat die Gemeinde Bad
Essen einen ersten Schritt zur Umsetzung des neuen kommunalen Haushaltsrechts
in Niedersachsen getätigt. Mit der Bildung von Teilhaushalten und Budgets im
Haushaltsplan sind weitere Schritte gefolgt.
Darüber hinaus
sieht die Nds. Kommunalhaushalts- und Kassenverordnung (KomHKVO) vor, dass in
jedem Teilhaushalt die wesentlichen Produkte mit den dazugehörenden Leistungen
beschrieben und die zu erreichenden Ziele mit den dazu geplanten Maßnahmen
sowie Kennzahlen zur Zielerreichung bestimmt werden (§ 4 Abs. 7 KomHKVO). Zur
Unterstützung der Verwaltungssteuerung und für die Beurteilung ihrer
Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit bei der Aufgabenerfüllung hat die Kommune
zudem nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen und nach den örtlichen
Bedürfnissen insbesondere die Kosten- und Leistungsrechnung und das Controlling
mit einem unterjährigen Berichtswesen einzusetzen. Dabei sollen Ziele und
Kennzahlen zur Grundlage von Planung, Steuerung und Erfolgskontrolle des
Haushalts gemacht werden (§ 21 KomHKVO).
Die Gemeinde Bad
Essen nutzt die Kosten- und Leistungsrechnung bislang rudimentär für die
Kalkulation der gebührenrechnenden Einheiten. Das unterjährige Berichtswesen
beschränkt sich auf Budgetberichte an die Fachdienste und allgemeine
Lageberichte zur Haushaltsausführung an den Rat. Ziele und Kennzahlen sind
bislang nicht flächendeckend festgelegt worden.
Zur Umsetzung der
rechtlichen Vorgaben aus der KomHKVO sind zunächst die „wesentlichen Produkte“
der Gemeinde zu bestimmen. Diese wesentlichen Produkte sind anschließend mit
den dazugehörigen Leistungen näher zu beschreiben und mit Zielen und Kennzahlen
zu versehen. Anschließend sind für die wesentlichen Produkte die Maßnahmen zur
Erreichung der gesteckten Ziele zu beschreiben und die Erreichung der Ziele im
Rahmen des Controllings zu überprüfen.
§ 60 Nr. 50 KomHKVO
definiert „wesentliche Produkte“ als Produkte, die von finanzieller oder
kommunalpolitischer Bedeutung sind. Die Anlage 1 enthält eine Übersicht über
die Erträge und Aufwendungen der einzelnen Produkte des Haushalts der Gemeinde
Bad Essen und deren Anteilen am jeweiligen Budget und am Gesamtumsatz für das
Jahr 2022. Anhand der Aufstellung kann die finanzielle Bedeutung der jeweiligen
Produkte für den kommunalen Haushalt abgeleitet werden. In einer gesonderten
Spalte ist der Grad der Steuerungsfähigkeit angegeben. Je größer die mögliche
Einflussnahme der Kommune auf die organisatorische und inhaltliche Umsetzung
einzelner Produkte ist, desto sinnvoller ist es, ein Produkt mit Zielen zu
versehen und Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele zu formulieren.
Aufgabe der
Kommunalpolitik ist nunmehr die Festlegung der kommunalpolitischen Bedeutung
der einzelnen Produkte. Diese kann mit der finanziellen Bedeutung
korrespondieren, muss es aber nicht. So kann im Ergebnis ein Produkt auch als
wesentlich eingestuft werden, obwohl es aufgrund seiner Erträge und
Aufwendungen eine deutlich untergeordnete Rolle einnimmt, aber für die
Entwicklung oder Bedeutung der Kommune wesentlich ist.
Sobald die
wesentlichen Produkte benannt sind, werden diese in einem nächsten Schritt
inhaltlich näher beschrieben und die Ziele festgelegt, die mit dem jeweiligen
Produkt erreicht werden sollen. Zur Erreichung der Ziele sind dann einzelne
Maßnahmen zu beschreiben und Kennzahlen zu definieren, mit denen die
Zielerreichung realisiert und überwacht werden kann. Ziel ist es, die Ziele und
Kennzahlen für die wesentlichen Produkte im Haushalt der Gemeinde Bad Essen
festzuschreiben. In der Anlage „Inhalte Produkte“ sind Beispiele für mögliche
Ziele, Kennzahlen und Maßnahmen für die einzelnen Produkte aufgeführt. Diese
können im weiteren Verlauf angepasst und ergänzt werden.
Anlagen:
1. Übersicht wesentliche Produkte
2. Inhalte Produkte
Beschlussvorschlag:
Der Fachausschuss legt folgende Produkte der Gemeinde Bad Essen als „wesentliche Produkte“ im Sinne der KomHKVO fest:
1.
2.
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