Betreff
Weiterentwicklung der kommunalen Doppik - Festlegung wesentlicher Produkte
Vorlage
BV/FD2/2022/395
Aktenzeichen
20 21 00 / 20 22 00
Art
Beschlussvorlage

Weiterentwicklung der kommunalen Doppik

 

Mit der Einführung der Doppik als neue Form des kommunalen Rechnungswesens hat die Gemeinde Bad Essen einen ersten Schritt zur Umsetzung des neuen kommunalen Haushaltsrechts in Niedersachsen getätigt. Mit der Bildung von Teilhaushalten und Budgets im Haushaltsplan sind weitere Schritte gefolgt.

 

Darüber hinaus sieht die Nds. Kommunalhaushalts- und Kassenverordnung (KomHKVO) vor, dass in jedem Teilhaushalt die wesentlichen Produkte mit den dazugehörenden Leistungen beschrieben und die zu erreichenden Ziele mit den dazu geplanten Maßnahmen sowie Kennzahlen zur Zielerreichung bestimmt werden (§ 4 Abs. 7 KomHKVO). Zur Unterstützung der Verwaltungssteuerung und für die Beurteilung ihrer Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit bei der Aufgabenerfüllung hat die Kommune zudem nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen und nach den örtlichen Bedürfnissen insbesondere die Kosten- und Leistungsrechnung und das Controlling mit einem unterjährigen Berichtswesen einzusetzen. Dabei sollen Ziele und Kennzahlen zur Grundlage von Planung, Steuerung und Erfolgskontrolle des Haushalts gemacht werden (§ 21 KomHKVO).

 

Die Gemeinde Bad Essen nutzt die Kosten- und Leistungsrechnung bislang rudimentär für die Kalkulation der gebührenrechnenden Einheiten. Das unterjährige Berichtswesen beschränkt sich auf Budgetberichte an die Fachdienste und allgemeine Lageberichte zur Haushaltsausführung an den Rat. Ziele und Kennzahlen sind bislang nicht flächendeckend festgelegt worden.

 

Zur Umsetzung der rechtlichen Vorgaben aus der KomHKVO sind zunächst die „wesentlichen Produkte“ der Gemeinde zu bestimmen. Diese wesentlichen Produkte sind anschließend mit den dazugehörigen Leistungen näher zu beschreiben und mit Zielen und Kennzahlen zu versehen. Anschließend sind für die wesentlichen Produkte die Maßnahmen zur Erreichung der gesteckten Ziele zu beschreiben und die Erreichung der Ziele im Rahmen des Controllings zu überprüfen.

 

§ 60 Nr. 50 KomHKVO definiert „wesentliche Produkte“ als Produkte, die von finanzieller oder kommunalpolitischer Bedeutung sind. Die Anlage 1 enthält eine Übersicht über die Erträge und Aufwendungen der einzelnen Produkte des Haushalts der Gemeinde Bad Essen und deren Anteilen am jeweiligen Budget und am Gesamtumsatz für das Jahr 2022. Anhand der Aufstellung kann die finanzielle Bedeutung der jeweiligen Produkte für den kommunalen Haushalt abgeleitet werden. In einer gesonderten Spalte ist der Grad der Steuerungsfähigkeit angegeben. Je größer die mögliche Einflussnahme der Kommune auf die organisatorische und inhaltliche Umsetzung einzelner Produkte ist, desto sinnvoller ist es, ein Produkt mit Zielen zu versehen und Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele zu formulieren.

 

Aufgabe der Kommunalpolitik ist nunmehr die Festlegung der kommunalpolitischen Bedeutung der einzelnen Produkte. Diese kann mit der finanziellen Bedeutung korrespondieren, muss es aber nicht. So kann im Ergebnis ein Produkt auch als wesentlich eingestuft werden, obwohl es aufgrund seiner Erträge und Aufwendungen eine deutlich untergeordnete Rolle einnimmt, aber für die Entwicklung oder Bedeutung der Kommune wesentlich ist.

 

Sobald die wesentlichen Produkte benannt sind, werden diese in einem nächsten Schritt inhaltlich näher beschrieben und die Ziele festgelegt, die mit dem jeweiligen Produkt erreicht werden sollen. Zur Erreichung der Ziele sind dann einzelne Maßnahmen zu beschreiben und Kennzahlen zu definieren, mit denen die Zielerreichung realisiert und überwacht werden kann. Ziel ist es, die Ziele und Kennzahlen für die wesentlichen Produkte im Haushalt der Gemeinde Bad Essen festzuschreiben. In der Anlage „Inhalte Produkte“ sind Beispiele für mögliche Ziele, Kennzahlen und Maßnahmen für die einzelnen Produkte aufgeführt. Diese können im weiteren Verlauf angepasst und ergänzt werden.

 

 


Anlagen:

1.    Übersicht wesentliche Produkte

2.    Inhalte Produkte

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Fachausschuss legt folgende Produkte der Gemeinde Bad Essen als „wesentliche Produkte“ im Sinne der KomHKVO fest:

 

1.

2.

 


 

Haushaltsmittel

stehen bei Konto ____________ zur Verfügung

sind  überplanmäßig /  außerplanmäßig bereitzustellen

Deckungsvorschlag:

Sonstiges

Haushaltsmittel werden nicht benötigt

 

Beteiligung der Ortschaften

ist nicht erforderlich

wird noch vorgenommen

ist erfolgt mit folgendem Ergebnis: