Betreff
Sofortprogramm "Perspektive Innenstadt"
Vorlage
BV/FD2/2022/396
Art
Beschlussvorlage

Zur Bewältigung der Pandemiefolgen hat die Europäische Union das Aufbauhilfeprogramm REACT EU (Recovery Assistance for Cohesion and the Territories of Europe) aufgelegt. Das Land Niedersachsen hat aus diesem Programm insgesamt 117 Mio. Euro in seinem Sofortprogramm „Perspektive Innenstadt“ bereitgestellt, um die Kommunen dabei zu unterstützen, ihre Innenstädte mit passenden Konzepten zukunftssicher aufzustellen. Neben der Unterstützung des Einzelhandels soll die Förderung auch neue Nutzungen und Aufenthaltsqualitäten in den Ortszentren ermöglichen und die Digitalisierung und den Klimaschutz voranbringen. Als eine von 207 Städten und Gemeinden hat auch die Gemeinde Bad Essen einen Förderantrag beim Nds. Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung gestellt und wurde daraufhin mit Bescheid vom 07.09.2021 in das Sofortprogramm aufgenommen.

 

Mit dem Zuwendungsbescheid wurde zunächst ein Budget im Umfang von 345.000 Euro für die Gemeinde reserviert. Für dieses Budget konnten anschließend im Rahmen der Richtlinie des Ministeriums einzelne Förderanträge für konkrete Maßnahmen gestellt werden, die mit einer Förderquote von bis zu 90% bedacht werden. Die erste Maßnahme musste dazu bis spätestens zum 31.03.2022 und die letzte Maßnahme bis zum 30.06.2022 beantragt werden. Die Schlussabrechnung der durchgeführten Maßnahmen muss bis spätestens 31.03.2023 erfolgen. Mit Änderungsbescheid vom 06.04.2022 wurde das Budget für die Gemeinde Bad Essen auf insgesamt 355.000 Euro angehoben.

 

In den politischen Gremien der Gemeinde wurden die möglichen Fördertatbestände aus der Förderrichtlinie vorgestellt und mögliche Maßnahmen diskutiert. Dabei wurden auch der Gewerbeverein Bad Essen und der Kur- und Verkehrsverein Bad Essen in die Beratungen einbezogen. Als großes Hemmnis für die Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen hat sich dabei der enorme Zeitdruck bei der Antragstellung wie bei der Durchführung und Abrechnung der Maßnahmen erwiesen. So mussten zahlreiche Ideen verworfen werden, weil eine Realisierung innerhalb des vorgegebenen Zeitfensters nicht möglich erschien. Eine weitere Einschränkung bestand in der Vorgabe, dass investive Maßnahmen einen Projektumfang von mindestens 50.000 Euro und nicht-investive Maßnahmen (Konzepte, Strategien, Gutachten etc.) einen Projektumfang von mindestens 30.000 Euro haben müssen.  

 

Letztlich wurden seitens der Gemeinde Bad Essen folgende Maßnahmen für das Sofortprogramm angemeldet:

 

Maßnahme

Investition (€)

Förderung (€)

Eigenbeteiligung (€)

barrierefreier Kirchplatz

70.600,00

63.540,00

7.060,00

Postparkplatz Bad Essen

60.024,14

54.021,72

6.002,42

Mobilitätskonzept Ortskern Bad Essen

30.000,00

27.000,00

3.000,00

Erneuerung der Straßenbeleuchtung im hist. Ortskern von Bad Essen

240.750,47

216.675,47

24.075,00

Summe

401.374,61

361.237,19

40.137

 

Ausführliche Beschreibungen der einzelnen Maßnahmen sind der Vorlage als Anlage beigefügt. 

 

Die Maßnahmen „barrierefreier Kirchplatz“ und „Postparkplatz Bad Essen“ waren bereits zum Zeitpunkt der Haushaltsplanaufstellung 2022 bekannt, sodass die notwendigen Ansätze im Haushaltsplan berücksichtigt werden konnten. Die Maßnahmen „Mobilitätskonzept Ortskern Bad Essen“ und „Erneuerung der Straßenbeleuchtung im hist. Ortskern von Bad Essen“ konnten dagegen im Haushaltsplan 2022 noch keine Berücksichtigung finden. Die hierfür erforderlichen Mittel sind außerplanmäßig bereitzustellen. 

 

 


Anlagen:

Projektbeschreibung der einzelnen Maßnahmen

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat nimmt die im Rahmen des Sofortprogramm „Perspektive Innenstadt“ beantragten Maßnahmen im dargelegten Umfang zustimmend zur Kenntnis. Die für die Umsetzung der Maßnahmen erforderlichen Haushaltsmittel werden im Haushaltsplan 2022 außerplanmäßig bereitgestellt

 


 

Haushaltsmittel

stehen bei Konto ____________ zur Verfügung

sind  überplanmäßig /  außerplanmäßig bereitzustellen

Deckungsvorschlag: Die notwendigen Haushaltsmittel werden im HH-Plan 2022 außerplanmäßig bereitgestellt.

Sonstiges

Haushaltsmittel werden nicht benötigt

 

Beteiligung der Ortschaften

ist nicht erforderlich

wird noch vorgenommen

ist erfolgt mit folgendem Ergebnis: