Die R + K
Treuhandgesellschaft mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist mit der Prüfung
der Buchführung, des Jahresabschlusses sowie der Ordnungsmäßigkeit der
Geschäftsführung der Kinderland Bad Essen gGmbH für das Geschäftsjahr 2021
beauftragt worden.
Aufgrund der
durchgeführten Prüfung wurde der Bestätigungsvermerk erteilt.
Im Ergebnis schließt
das Geschäftsjahr 2021 formalrechtlich mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von
416,51 € ab. Zurückzuführen ist der Fehlbetrag darauf, dass die im
Haushaltsjahr 2021 gezahlten Zuschüsse und Erstattungen von Dritten etwas
geringer ausgefallen sind als erwartet. Die Gemeinde Bad Essen hat im
Geschäftsjahr Vorschüsse auf die zu erwartende Verlustabdeckung in Form eines
Personalkostenzuschusses in Höhe von 1.291.617,34 € gezahlt. Ausschlaggebend
für den seit Jahren hohen und weiter steigenden Zuschussbedarf der Gemeinde Bad
Essen ist der kontinuierlich steigende Ausbau der Betreuung in den
Kindertagesstätten. Neben den jährlich steigenden Personalaufwendungen aufgrund
von Lohnerhöhungen werden verlängerte Betreuungszeiten, Sonderöffnungszeiten
und Mittagstischangebote kontinuierlich stärker nachgefragt. Zudem wurde in
2021 im Dorfgemeinschaftshaus in Rabber übergangsweise eine Kindergartengruppe
und eine Krippengruppe zusätzlich eingerichtet. Die Kindertagesstätte Rabber
soll bis zur Fertigstellung des Neubaus einer sechsgruppigen Kindertagesstätte
weiterbetrieben werden.
Weitere
Informationen zum Jahresabschluss lassen sich der als Anlage beigefügten Bilanz
(Anlage 1), der Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 2) sowie dem
Lagebericht (Anlage 3) entnehmen. Der ausführliche Bestätigungsvermerk
der R+K Treuhandgesellschaft mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist ebenfalls
beigefügt (Anlage 4).
Eine Prüfung des
Berichtes durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Osnabrück erfolgt
zurzeit. Soweit vorliegend wird über das Ergebnis der Prüfung in der Sitzung
berichtet.
Gemäß § 10 des
Gesellschaftervertrages beschließt die Gesellschafterversammlung der Kinderland
Bad Essen gGmbH über die Feststellung des Jahresabschlusses für das
Geschäftsjahr, die Abdeckung des Fehlbetrages bzw. die Verwendung des
Jahresüberschusses sowie die Entlastung der Geschäftsführung.
Die Vertreter der
Gemeinde Bad Essen in der Gesellschafterversammlung sind gemäß den Regelungen
des Niedersächsischen Kommunal-verfassungsgesetzes (NKomVG) an die
Entscheidungen des Gemeinderates gebunden.
Anlagen:
Anlage
1: Bilanz
Anlage
2: Gewinn- und Verlustrechnung
Anlage
3: Lagebericht
Anlage
4: Bestätigungsvermerk der R + K Treuhandgesellschaft mbH
Beschlussvorschlag:
Vorbehaltlich des Bestätigungsvermerks des
Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Osnabrück fasst der Rat der Gemeinde Bad
Essen folgende Beschlüsse:
1.
Der von der
Geschäftsführung vorgelegte Jahresabschluss der Kinderland Bad Essen gGmbH zum
31. Dezember 2021 wird aufgrund der erfolgten Jahresabschlussprüfung gemäß § 10
des Gesellschaftervertrages festgestellt.
2.
Die
Gesellschafterversammlung stellt fest, dass die Gemeinde Bad Essen im
Geschäftsjahr 2021 Vorschüsse auf die zu erwartende Verlustabdeckung in Höhe
von 1.291.617,34
€ gezahlt hat.
3.
Die
Gesellschafterversammlung beschließt, den Jahresfehlbetrag in Höhe von 416,51 €
durch den aus dem Vorjahr vorgetragenen Überschuss in Höhe von 534,45 € zu
decken.
4.
Der Geschäftsführung der
Kinderland Bad Essen gGmbH wird für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung erteilt.
5.
Die Vertreter der Gemeinde
in der Gesellschafterversammlung werden gemäß § 138 NKomVG angewiesen,
entsprechend zu beschließen.