Betreff
Bebauungsplan Nr. 21.1 "Eielstädter Westfeld", 5. Änderung
-Änderungsbeschluss-
Vorlage
BV/FD3/2022/409
Aktenzeichen
-pa/md-
Art
Beschlussvorlage

Planungsanlass der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21.1 „Eielstädt Westfeld“ ist die planungsrechtliche Vorbereitung für die Errichtung einer zusätzlichen Kindertagesstätte (KiTa) zur Deckung des Bedarfs an Betreuungsplätzen in der Gemeinde Bad Essen.

 

In der Gemeinde Bad Essen ist in den vergangenen Jahren das Betreuungsangebot für die Betreuung von Kindern im Alter von 0-3 Jahren kontinuierlich ausgebaut worden, aber auch in den Kindergärten wurden neue Plätze geschaffen. Als Beispiele für die letzten Baumaßnahmen sind hier der Anbau einer Kindergartengruppe an der Kindertagesstätte Wehrendorf und der Anbau einer Krippengruppe an der Nikolaikindertagesstätte Bad Essen  zu nennen. Zudem sind in den Jahren davor bereits bedarfsgerecht weitere Integrationsgruppen im Kindergartenalter eingerichtet worden. Hiermit verbunden ist jeweils die Reduzierung der Platzzahl in den Integrationsgruppen um sieben Betreuungsplätze.

Weiterhin wurde die tägliche Betreuungszeit in den verschiedenen Einrichtungen der Kinderbetreuung laufend ausgeweitet, so dass inzwischen in fast allen Kindertagesstätten in der Gemeinde Bad Essen eine Betreuungsmöglichkeit von 7.00 Uhr/ 7.30 Uhr bis 16.30 Uhr/ 17.00 Uhr gegeben ist.

 

Aufgrund der

 

· kontinuierlich steigenden Nachfrage nach Krippenplätzen,

· dem weiter steigenden Bedarf an Plätzen in Integrationsgruppen,

· der durch die Nachfrage von Familien nach Bauplätzen bedingten weiteren

   Ausweisung von Baugebieten,

· sowie dem Wunsch nach längeren Betreuungszeiten,

· aber auch aufgrund der Beitragsfreiheit und der Flexibilisierung des Ein- 

   schulungsalters

 

reichen die weiteren Erweiterungsmöglichkeiten an den bestehenden Kindertagesstätten nicht aus, um die Nachfrage nach Kindergarten- und Krippenplätzen bedienen zu können.

 

Daher hat der Rat der Gemeinde Bad Essen den Beschluss zum Neubau einer zusätzlichen Kindertagesstätte mit sechs Gruppen gefasst. Der Neubau soll die räumlichen Voraussetzungen zur Betreuung von drei Kindergartengruppen sowie von drei Krippengruppen einschließlich der erforderlichen Nebenräume berücksichtigen.

 

Am vorgesehenen Standort im Bereich Kuhweg/Nordstraße setzt der hier bestehende Bebauungsplan Nr. 21.1 „Eielstädt Westfeld“ (Ursprungsplan 1984) ein Sondergebiet: Schul- und Sportzentrum mit Sporthallen und Sportfreianlagen fest. Die angestrebte KiTa-Nutzung ist hier insofern nicht zulässig und bedarf der Änderung des Bebauungsplanes.

 

Unmittelbar nördlich des vorgesehenen KiTa-Standortes hat die Gemeinde 2011 mit der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21.1 den Standort für die Freiwillige Feuerwehr als Fläche für den Gemeinbedarf gemäß § 9 (1) Nr. 5 BauGB ausgewiesen.

Der nunmehr vorgesehene KiTa-Standort wird dann ebenfalls als Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung: Sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen/Kindertagesstätte gemäß § 9 (1) Nr. 5 BauGB festgesetzt.

 

Der wirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde Bad Essen stellt im Änderungsbereich bislang Sonderbauflächen dar, diese sind entsprechend in Gemeinbedarfsflächen zu ändern.

Die Änderung des FNP erfolgt im Wege der Berichtigung gemäß § 13a (2) Nr. 2 BauGB.

 


Anlagen:

1.    Lageplan

2.    Änderungsbereich im geltenden Bebauungsplan Nr. 21.1

3.    Änderungsbereich im Flächennutzungsplan

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt,

 

1. die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21.1 Eielstädt Westfeld" durchzuführen. Der Geltungsbereich des Plangebietes ist im beigefügten Kartenauszug dargestellt.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Entwurfsbearbeitung zu veranlassen und die weiteren Verfahrensschritte nach dem Baugesetzbuch bis zum Entwurfs- und Auslegungsbeschluss abzuwickeln.

 


 

Haushaltsmittel

stehen bei Konto 427100.93000.51110 zur Verfügung

sind  überplanmäßig /  außerplanmäßig bereitzustellen

Deckungsvorschlag:

Sonstiges

Haushaltsmittel werden nicht benötigt

 

Beteiligung der Ortschaften

ist nicht erforderlich

wird noch vorgenommen

ist erfolgt mit folgendem Ergebnis: