-Änderungsbeschluss-
Planungsanlass
der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21.1 „Eielstädt Westfeld“ ist die
planungsrechtliche Vorbereitung für die Errichtung einer zusätzlichen
Kindertagesstätte (KiTa) zur Deckung des Bedarfs an Betreuungsplätzen in der
Gemeinde Bad Essen.
In der Gemeinde Bad Essen ist in den vergangenen Jahren das
Betreuungsangebot für die Betreuung von Kindern im Alter von 0-3 Jahren
kontinuierlich ausgebaut worden, aber auch in den Kindergärten wurden neue
Plätze geschaffen. Als Beispiele für die letzten Baumaßnahmen sind hier der
Anbau einer Kindergartengruppe an der Kindertagesstätte Wehrendorf und der
Anbau einer Krippengruppe an der Nikolaikindertagesstätte Bad Essen zu nennen. Zudem sind in den Jahren davor bereits
bedarfsgerecht weitere Integrationsgruppen im Kindergartenalter eingerichtet
worden. Hiermit verbunden ist jeweils die Reduzierung der Platzzahl in den
Integrationsgruppen um sieben Betreuungsplätze.
Weiterhin wurde die tägliche Betreuungszeit in den verschiedenen
Einrichtungen der Kinderbetreuung laufend ausgeweitet, so dass inzwischen in
fast allen Kindertagesstätten in der Gemeinde Bad Essen eine
Betreuungsmöglichkeit von 7.00 Uhr/ 7.30 Uhr bis 16.30 Uhr/ 17.00 Uhr gegeben
ist.
Aufgrund der
· kontinuierlich steigenden Nachfrage nach Krippenplätzen,
· dem weiter steigenden Bedarf an Plätzen in Integrationsgruppen,
· der durch die Nachfrage von Familien nach
Bauplätzen bedingten weiteren
Ausweisung von Baugebieten,
· sowie dem Wunsch nach längeren Betreuungszeiten,
· aber auch aufgrund der Beitragsfreiheit und
der Flexibilisierung des Ein-
schulungsalters
reichen die weiteren Erweiterungsmöglichkeiten an den bestehenden
Kindertagesstätten nicht aus, um die Nachfrage nach Kindergarten- und
Krippenplätzen bedienen zu können.
Daher hat der Rat der Gemeinde Bad Essen den Beschluss zum Neubau einer
zusätzlichen Kindertagesstätte mit sechs Gruppen gefasst. Der Neubau soll die
räumlichen Voraussetzungen zur Betreuung von drei Kindergartengruppen sowie von
drei Krippengruppen einschließlich der erforderlichen Nebenräume
berücksichtigen.
Am vorgesehenen Standort im Bereich Kuhweg/Nordstraße setzt der hier
bestehende Bebauungsplan Nr. 21.1 „Eielstädt Westfeld“ (Ursprungsplan 1984) ein
Sondergebiet: Schul- und Sportzentrum mit Sporthallen und Sportfreianlagen
fest. Die angestrebte KiTa-Nutzung ist hier insofern nicht zulässig und bedarf
der Änderung des Bebauungsplanes.
Unmittelbar nördlich des vorgesehenen KiTa-Standortes hat die Gemeinde
2011 mit der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21.1 den Standort für die
Freiwillige Feuerwehr als Fläche für den Gemeinbedarf gemäß § 9 (1) Nr. 5 BauGB
ausgewiesen.
Der nunmehr vorgesehene KiTa-Standort wird dann
ebenfalls als Fläche für den
Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung: Sozialen Zwecken dienende Gebäude und
Einrichtungen/Kindertagesstätte gemäß § 9 (1) Nr. 5 BauGB festgesetzt.
Der wirksame Flächennutzungsplan
der Gemeinde Bad Essen stellt im Änderungsbereich bislang Sonderbauflächen dar,
diese sind entsprechend in Gemeinbedarfsflächen zu ändern.
Die Änderung des FNP erfolgt im Wege der Berichtigung gemäß § 13a (2) Nr. 2
BauGB.
Anlagen:
1.
Lageplan
2.
Änderungsbereich
im geltenden Bebauungsplan Nr. 21.1
3.
Änderungsbereich
im Flächennutzungsplan
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt,
1. die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21.1 „Eielstädt Westfeld" durchzuführen. Der
Geltungsbereich des Plangebietes ist im beigefügten
Kartenauszug dargestellt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Entwurfsbearbeitung
zu veranlassen und die weiteren Verfahrensschritte nach dem Baugesetzbuch bis
zum Entwurfs- und Auslegungsbeschluss abzuwickeln.