-Aufstellungsbeschluss-
Die Gemeinde Bad Essen beabsichtigt mit der Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 91 „Hüsede Maschweg“ den vorhandenen Siedlungsbereich im
Osten des Ortsteils Hüsede weiterzuentwickeln und die in der Nachbarschaft
vorhandenen Bebauungs- und Nutzungsstrukturen aufzugreifen.
In der Ortschaft Hüsede besteht weiterhin Bedarf Wohnbauflächen
auszuweisen. Die Gründe hierfür ergeben sich aus konkreten Anfragen nach
Wohnbauland in der Ortschaft, vor dem Hintergrund, dass die z.Z. vorhandenen Baugrundstücke
bereits vergeben sind und die noch vorhandenen bebaubaren Grundstücke in der
Ortschaft (Baulücken) auf absehbare Zeit nicht für eine bauliche Nutzung zur
Verfügung stehen.
Zielsetzung der Gemeinde Bad Essen ist es, weitere Bauflächen zu Wohnzwecken
für die Eigenentwicklung der Ortschaft Hüsede auszuweisen. Hierzu ist
herauszustellen, dass Hüsede eine historisch gewachsene, eigenständige
Ortschaft ist. Die Gemeinde Bad Essen sieht es als wesentliche städtebauliche
Aufgabe an, die Eigenentwicklung der ehemals 17 eigenständigen Gemeinden bzw.
Ortschaften zu fördern. In diesen Ortschaften (so auch in Hüsede) besteht eine
Nachfrage nach Baugrundstücken, die sowohl aus der Eigenentwicklung resultiert,
als auch auf das hier günstigere Bodenpreisniveau reflektiert. Eigenentwicklung
zu fördern bedeutet in diesem Zusammenhang auch, die Eigenständigkeit zu
sichern. Vor dem Hintergrund einer, statistisch gesehen, abnehmenden
Bewohnerzahl pro Wohnung und damit einem größeren Wohnbedarf besteht auch in den
kleineren Ortschaften das Erfordernis, Bauflächen auszuweisen, allein schon aus
der örtlichen Nachfrage heraus. Nur durch diese Bauflächenausweisung kann die
örtliche Bevölkerungszahl gehalten und in begrenztem Umfang entwickelt werden.
Dieses ist gleichzeitig Voraussetzung, um örtliche Gemeinbedarfseinrichtungen
in ihrem Bestand zu sichern und einseitige Bevölkerungsstrukturen
(Überalterung) zu vermeiden.
Mit dieser Ausweisung von weiteren Bauflächen für Wohnzwecke wird
erreicht, dass in der Ortschaft Hüsede noch vorhandene Baulandpotentiale
genutzt werden können. Dies entspricht
auch einem sparsamen Umgang mit Grund und Boden (vgl. § 1a (2) BauGB).
Nach § 13b BauGB kann ein Bebauungsplan,
durch den die Zulässigkeit von Wohnnutzungen auf Flächen begründet wird, die
sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen, in entsprechender
Anwendung des § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt
werden, wenn in ihm eine zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO
oder eine Größe der Grundfläche festgesetzt wird von insgesamt weniger als
10.000 Quadratmetern (vgl. § 13a Absatz 1 Satz 2 BauGB).
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 91 „Hüsede Maschweg“ schließt
hier unmittelbar an die im Zusammenhang bebauten Bereiche im Südosten der
Ortslage Hüsede an. Festgesetzt werden soll ein allgemeines Wohngebiet. Die
zulässige Grundfläche beträgt weniger als 10.000 m² (Geltungsbereich ca. 24.500
m², ergibt bei einer GRZ von 0,4 eine zulässige Grundfläche gem. § 19 Abs. 2
BauNVO von hier dann maximal ca. 9.800 m²). Insofern sind hier die
Voraussetzungen für die Durchführung des Aufstellungsverfahrens gemäß § 13b
BauGB (und deshalb beschleunigtes Aufstellungsverfahren gemäß § 13a BauGB)
gegeben.
Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) der Gemeinde Bad Essen stellt für
das Plangebiet Flächen für die Landwirtschaft gemäß § 5 (2) Nr. 9a BauGB dar.
Der Flächennutzungsplan ist insofern gemäß § 13a (2) Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung
anzupassen.
Anlagen:
Abgrenzung Bebauungsplan Nr. 91 „Hüsede Maschweg“
Auszug wirksamer FNP
Auszug Konzept
Siedlungsentwicklung
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt:
1.
den
Bebauungsplan Nr. 91 „Hüsede Maschweg“ aufzustellen. Der Geltungsbereich des
Plangebietes ist im beigefügten Kartenauszug dargestellt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die
Entwurfsbearbeitung zu veranlassen und die weiteren Verfahrensschritte nach dem
Baugesetzbuch bis zum Entwurfs- und Auslegungsbeschluss abzuwickeln.