Betreff
Willkommensbüro Wittlager Land: Weitere Fortsetzung der interkommunalen Zusammenarbeit im Wittlager Land
Vorlage
BV/FD1/2022/419
Art
Beschlussvorlage

 

Zur Entscheidung über die Weiterführung des „Willkommensbüros Wittlager Land“ ist für die Räte der Gemeinden Bohmte, Ostercappeln und Bad Essen die nachfolgende Beschlussvorlage erarbeitet worden.

 

In Anbetracht des Anstiegs der Zuweisungen von Flüchtlingen und Asylbewer-bern auch in unserer Region haben die Räte der Gemeinden Bad Essen, Bohmte und Ostercappeln in ihren Sitzungen im Dezember 2015 beschlossen, der anstehenden Herausforderung bei der Unterbringung, Betreuung und Integration vieler Menschen durch eine Bündelung der Kräfte zu begegnen und damit die erforderlichen Mittel effizient einzusetzen.

 

Das Willkommensbüro Wittlager Land mit Sitz an der Bremer Straße 24 in der Ortschaft Bohmte hat daher zum 01.01.2016 seine Arbeit aufgenommen.

 

Die abgeschlossene Vereinbarung im Rahmen der interkommunalen Zusammen-arbeit ist derzeit befristet bis zum 31.12.2022. Durch die bisher nicht erfolgte Kündigung der Vereinbarung gilt die Vereinbarung automatisch bis zum 31.12.2023.

 

Um weiterhin die großen Aufgaben von Unterbringung, Sachbearbeitung im Bereich des Asylbewerberleistungsgesetzes, Beratung und Begleitung von zugewiesenen Flüchtlingen sicherzustellen, soll die Vereinbarung um weitere drei Jahre verlängert werden. Auch das Personal im Willkommensbüro Wittlager Land braucht ein Signal der beteiligten Kommunen, dass die Zusammenarbeit in diesem Bereich mittelfristig weitergeführt wird.

 

Aufgrund der allgemeinen globalpolitischen Lage benötigen alle drei Kommunen weiterhin die gebündelte Fachkompetenz des Willkommensbüros. Es ist davon auszugehen, dass die weltweiten Flüchtlingsströme zunehmen werden.

Lt dem UN Flüchtlingsbericht (Juni 2022) hat sich in den vergangenen 10 Jahren die Zahl der Vertriebenen verdoppelt und eine ansteigende Tendenz ist weiter zu erkennen. Auch die Ukrainekrise hat gezeigt, dass das Aufgabenfeld mit weiterhin wachsenden Herausforderungen zu betrachten ist.

 

 

Folgende personelle Besetzung steht derzeit dem Willkommensbüro Wittlager Land zur Verfügung:

 

o   Bereich Leistungsgewährung/Sachbearbeitung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz; 30 Wochenstunden

 

o   Flüchtlingssozialarbeit; 60 Wochenstunden; zusätzlich wird für den Bereich der Kinder- und Jugendarbeit für ukrainische Flüchtlinge eine Stelle mit 20 Wochenstunden für ein Jahr von der „Aktion Mensch“ gefördert.

 

o   Im Bereich des Wohnraummanagements ist eine Stelle mit 39 Stunden in der Woche vorhanden. Zusätzlich unterstützt ein Hausmeister mit 25 Stunden diesen Bereich. Er wird für Tätigkeiten beispielsweise im Bereich der Grünpflege und für kleinere Renovierungsarbeiten eingesetzt.

 

Derzeit werden alle ukrainischen Flüchtlinge in den einzelnen Rathäusern vor Ort betreut. D.h, die Sachbearbeitung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie das Wohnraummanagement wird vor Ort in den Rathäusern für die ukrainischen Flüchtlinge umgesetzt.

 

 

Aktuelle Zahlen Willkommensbüro Wittlager Land:

 

Anzahl der Asylfälle und Personen Willkommensbüro

Wittlager Land

 

Gemeinde

Fälle

Personen

davon geduldete Personen

Bad Essen

19

52

7

Ostercappeln

10

25

5

Bohmte

23

58

19

Summe

52

135

31

 

 

 

 

 

Anzahl Wohnungen + Personen

 

 

 

Gemeinde

Wohnungen

Personen

Neuzugänge Personen 07.21-07.22

Bad Essen

19

76

22

Ostercappeln

24

86

23

Bohmte

20

91

31

Summe

63

253

76

Daten Flüchtlingssozialarbeit

 

 

 

Zeitraum

Beratungen

Einzelfallhilfe

 

01.01.-31.12.2021

379

65

 

01.01.-31.08.2022

776

71

 

 

 

In den vergangenen Jahren wurden folgende Kosten für das Willkommensbüro abgerechnet:

 

Kosten Willkommensbüro

Zeitraum

Gesamtkosten

Kosten der einzelnen Kommune (1/3)

Jahr 2016

240.338,24 €

80.112,75 €

Jahr 2017

146.197,93 €

48.732,64 €

Jahr 2018

149.433,16 €

49.811,05 €

Jahr 2019

184.466,38 €

61.488,79 €

Jahr 2020

248.713,44 €

82.904,48 €

Jahr 2021

178.169,89 €

59.389,96 €

 

 

Die Kosten beinhalten Personal- und Sachkosten für den laufenden Betrieb des Willkommensbüros. In den Kosten sind nicht die Kosten für den Wohnraum enthalten. Die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind Kosten des Landkreises Osnabrück und sind daher ebenfalls nicht in den Kosten abgebildet.

Im beigefügten Vereinbarungstext wurde die Laufzeit entsprechend für weitere drei Jahre abgeändert. Die Verwaltungen der drei Gemeinden schlagen daher vor, die Vereinbarung für weitere drei Jahre zu verlängern.

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Öffentlich-Rechtliche Vereinbarung über die Durchführung der Aufgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz von den Gemeinden Bad Essen, Bohmte und Ostercappeln

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde Bad Essen beschließt die Weiterführung der interkommu-nalen Zusammenarbeit hinsichtlich der Einrichtung des Willkommensbüros für das Wittlager Land am derzeitigen Standort Bohmte auf der Grundlage der vorliegenden Vereinbarung.

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im Haushalt 2023 ff bereitzustellen.

 


 

Haushaltsmittel

stehen bei Konto 445200/31550 zur Verfügung

sind  überplanmäßig /  außerplanmäßig bereitzustellen

Deckungsvorschlag:

Sonstiges

Haushaltsmittel werden nicht benötigt

 

Beteiligung der Ortschaften

ist nicht erforderlich

wird noch vorgenommen

ist erfolgt mit folgendem Ergebnis: