Zur Entscheidung über die
Weiterführung des „Willkommensbüros Wittlager Land“ ist für die Räte der
Gemeinden Bohmte, Ostercappeln und Bad Essen die nachfolgende Beschlussvorlage
erarbeitet worden.
In Anbetracht des Anstiegs der
Zuweisungen von Flüchtlingen und Asylbewer-bern auch in unserer Region haben
die Räte der Gemeinden Bad Essen, Bohmte und Ostercappeln in ihren Sitzungen im
Dezember 2015 beschlossen, der anstehenden Herausforderung bei der Unterbringung,
Betreuung und Integration vieler Menschen durch eine Bündelung der Kräfte zu
begegnen und damit die erforderlichen Mittel effizient einzusetzen.
Das Willkommensbüro Wittlager
Land mit Sitz an der Bremer Straße 24 in der Ortschaft Bohmte hat daher zum
01.01.2016 seine Arbeit aufgenommen.
Die abgeschlossene Vereinbarung
im Rahmen der interkommunalen Zusammen-arbeit ist derzeit befristet bis zum
31.12.2022. Durch die bisher nicht erfolgte Kündigung der Vereinbarung gilt die
Vereinbarung automatisch bis zum 31.12.2023.
Um weiterhin die großen
Aufgaben von Unterbringung, Sachbearbeitung im Bereich des
Asylbewerberleistungsgesetzes, Beratung und Begleitung von zugewiesenen
Flüchtlingen sicherzustellen, soll die Vereinbarung um weitere drei Jahre
verlängert werden. Auch das Personal im Willkommensbüro Wittlager Land braucht
ein Signal der beteiligten Kommunen, dass die Zusammenarbeit in diesem Bereich
mittelfristig weitergeführt wird.
Aufgrund der allgemeinen
globalpolitischen Lage benötigen alle drei Kommunen weiterhin die gebündelte
Fachkompetenz des Willkommensbüros. Es ist davon auszugehen, dass die
weltweiten Flüchtlingsströme zunehmen werden.
Lt dem UN Flüchtlingsbericht
(Juni 2022) hat sich in den vergangenen 10 Jahren die Zahl der Vertriebenen
verdoppelt und eine ansteigende Tendenz ist weiter zu erkennen. Auch die Ukrainekrise hat gezeigt, dass das
Aufgabenfeld mit weiterhin wachsenden Herausforderungen zu betrachten ist.
Folgende personelle Besetzung
steht derzeit dem Willkommensbüro Wittlager Land zur Verfügung:
o
Bereich
Leistungsgewährung/Sachbearbeitung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz; 30
Wochenstunden
o
Flüchtlingssozialarbeit;
60 Wochenstunden; zusätzlich wird für den Bereich der Kinder- und Jugendarbeit
für ukrainische Flüchtlinge eine Stelle mit 20 Wochenstunden für ein Jahr von
der „Aktion Mensch“ gefördert.
o
Im Bereich des
Wohnraummanagements ist eine Stelle mit 39 Stunden in der Woche vorhanden.
Zusätzlich unterstützt ein Hausmeister mit 25 Stunden diesen Bereich. Er wird
für Tätigkeiten beispielsweise im Bereich der Grünpflege und für kleinere
Renovierungsarbeiten eingesetzt.
Derzeit
werden alle ukrainischen Flüchtlinge in den einzelnen Rathäusern vor Ort
betreut. D.h, die Sachbearbeitung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie
das Wohnraummanagement wird vor Ort in den Rathäusern für die ukrainischen
Flüchtlinge umgesetzt.
Aktuelle Zahlen Willkommensbüro Wittlager Land:
Anzahl der Asylfälle und Personen Willkommensbüro |
|||
Wittlager Land |
|
||
Gemeinde |
Fälle |
Personen |
davon geduldete Personen |
Bad Essen |
19 |
52 |
7 |
Ostercappeln |
10 |
25 |
5 |
Bohmte |
23 |
58 |
19 |
Summe |
52 |
135 |
31 |
|
|||
Anzahl Wohnungen + Personen |
|
||
|
|
||
Gemeinde |
Wohnungen |
Personen |
Neuzugänge Personen 07.21-07.22 |
Bad Essen |
19 |
76 |
22 |
Ostercappeln |
24 |
86 |
23 |
Bohmte |
20 |
91 |
31 |
Summe |
63 |
253 |
76 |
Daten Flüchtlingssozialarbeit |
|
|
|
|
|||
Zeitraum |
Beratungen |
Einzelfallhilfe |
|
01.01.-31.12.2021 |
379 |
65 |
|
01.01.-31.08.2022 |
776 |
71 |
|
In den vergangenen Jahren wurden folgende Kosten für das Willkommensbüro abgerechnet:
Kosten Willkommensbüro |
|||
Zeitraum |
Gesamtkosten |
Kosten der einzelnen Kommune (1/3) |
|
Jahr 2016 |
240.338,24
€ |
80.112,75
€ |
|
Jahr 2017 |
146.197,93
€ |
48.732,64
€ |
|
Jahr 2018 |
149.433,16
€ |
49.811,05
€ |
|
Jahr 2019 |
184.466,38
€ |
61.488,79
€ |
|
Jahr 2020 |
248.713,44
€ |
82.904,48
€ |
|
Jahr 2021 |
178.169,89
€ |
59.389,96
€ |
Die Kosten beinhalten Personal-
und Sachkosten für den laufenden Betrieb des Willkommensbüros. In den Kosten
sind nicht die Kosten für den Wohnraum enthalten. Die Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz sind Kosten des Landkreises Osnabrück und sind
daher ebenfalls nicht in den Kosten abgebildet.
Im beigefügten Vereinbarungstext wurde die Laufzeit entsprechend für weitere drei Jahre abgeändert. Die Verwaltungen der drei Gemeinden schlagen daher vor, die Vereinbarung für weitere drei Jahre zu verlängern.
Anlagen:
Anlage 1: Öffentlich-Rechtliche Vereinbarung über die Durchführung der Aufgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz von den Gemeinden Bad Essen, Bohmte und Ostercappeln
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Bad Essen
beschließt die Weiterführung der interkommu-nalen Zusammenarbeit hinsichtlich
der Einrichtung des Willkommensbüros für das Wittlager Land am derzeitigen
Standort Bohmte auf der Grundlage der vorliegenden Vereinbarung.
Die
erforderlichen Haushaltsmittel sind im Haushalt 2023 ff bereitzustellen.