-Entwurfs- und Auslegungsbeschluss-
Planungsanlass der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr.
21.1 „Eielstädt Westfeld“ ist die planungsrechtliche Vorbereitung für die
Errichtung einer zusätzlichen Kindertagesstätte (KiTa) zur Deckung des Bedarfs
an Betreuungsplätzen in der Gemeinde Bad Essen.
In der Gemeinde Bad Essen ist in den vergangenen
Jahren das Betreuungsangebot für die Betreuung von Kindern im Alter von 0-3
Jahren kontinuierlich ausgebaut worden, aber auch in den Kindergärten wurden
neue Plätze geschaffen. Als Beispiele für die letzten Baumaßnahmen sind hier
der Anbau einer Kindergartengruppe an der Kindertagesstätte Wehrendorf und der
Anbau einer Krippengruppe an der Nikolaikindertagesstätte Bad Essen zu nennen. Zudem sind in den Jahren davor bereits
bedarfsgerecht weitere Integrationsgruppen im Kindergartenalter eingerichtet
worden. Hiermit verbunden ist jeweils die Reduzierung der Platzzahl in den
Integrationsgruppen um sieben Betreuungsplätze.
Weiterhin wurde die tägliche Betreuungszeit in den
verschiedenen Einrichtungen der Kinderbetreuung laufend ausgeweitet, so dass
inzwischen in fast allen Kindertagesstätten in der Gemeinde Bad Essen eine
Betreuungsmöglichkeit von 7.00 Uhr/ 7.30 Uhr bis 16.30 Uhr/ 17.00 Uhr gegeben
ist.
Aufgrund der
· kontinuierlich steigenden
Nachfrage nach Krippenplätzen,
· dem weiter steigenden
Bedarf an Plätzen in Integrationsgruppen,
· der durch die Nachfrage
von Familien nach Bauplätzen bedingten weiteren
Ausweisung
von Baugebieten,
· sowie dem Wunsch nach
längeren Betreuungszeiten,
· aber auch aufgrund der
Beitragsfreiheit und der Flexibilisierung des Ein-
schulungsalters
reichen die weiteren Erweiterungsmöglichkeiten an den
bestehenden Kindertagesstätten nicht aus, um die Nachfrage nach Kindergarten-
und Krippenplätzen bedienen zu können.
Daher hat der Rat der Gemeinde Bad Essen den Beschluss
zum Neubau einer zusätzlichen Kindertagesstätte mit sechs Gruppen gefasst. Der
Neubau soll die räumlichen Voraussetzungen zur Betreuung von drei
Kindergartengruppen sowie von drei Krippengruppen einschließlich der
erforderlichen Nebenräume berücksichtigen.
Am vorgesehenen Standort im Bereich Kuhweg/Nordstraße
setzt der hier bestehende Bebauungsplan Nr. 21.1 „Eielstädt Westfeld“
(Ursprungsplan 1984) ein Sondergebiet: Schul- und Sportzentrum mit Sporthallen
und Sportfreianlagen fest. Die angestrebte KiTa-Nutzung ist hier insofern nicht
zulässig und bedarf der Änderung des Bebauungsplanes.
Unmittelbar nördlich des vorgesehenen KiTa-Standortes
hat die Gemeinde 2011 mit der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21.1 den
Standort für die Freiwillige Feuerwehr als Fläche für den Gemeinbedarf gemäß §
9 (1) Nr. 5 BauGB ausgewiesen.
Der nunmehr vorgesehene KiTa-Standort wird dann
ebenfalls als Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung: Sozialen
Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen/Kindertagesstätte gemäß § 9 (1) Nr.
5 BauGB festgesetzt.
Der
wirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde Bad Essen stellt im Änderungsbereich
bislang Sonderbauflächen dar, diese sind entsprechend in Gemeinbedarfsflächen
zu ändern.
Die Änderung des FNP
erfolgt im Wege der Berichtigung gemäß § 13a (2) Nr. 2 BauGB.
Gemäß dem vereinfachten Verfahren nach § 13
Baugesetzbuch wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3
Abs. 1 und § 4 Abs. 1 abgesehen.
Es wird die Auslegung nach § 3 Abs. 2
Baugesetzbuch durchgeführt werden. Gleichzeitig werden die Stellungnahmen der
Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch
eingeholt.
Anlagen:
1. Lageplan
2. Planbild
3. Planzeichenerklärung
4. Textliche
Festsetzungen
5. Begründung
Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungsausschuss beschließt, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 21.1 „Eielstädt-Westfeld“, 5. Änderung, in der vorgelegten Fassung/mit folgenden Änderungen/Ergänzungen für die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch durchzuführen.