Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.
88 „In der Maate III“, Rabber, werden Bebauungsmöglichkeiten für Ein- und
Mehrfamilienhäuser geschaffen. Sämtliche Erschließungsmaßnahmen sowie der
Teilausbau von bestehenden Erschließungsstraßen werden in Abstimmung mit dem
Wasserverband Wittlage durch die Erschließungsgesellschaft Schmieding
Immobilien GmbH getragen.
Die Einzelheiten zur Kostentragung und
Umsetzung werden im anliegenden Erschließungs- und Durchführungsvertrag
geregelt.
Anlagen:
1. Vertragsgebiet
2. Technische
Ausbauvereinbarung
3. Erschließungs- und
Durchführungsvertrag
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, den in Anlage beigefügten Erschließungs- und Durchführungsvertrag für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 88 „In der Maate III“, Rabber, abzuschließen.