Betreff
Bebauungsplan Nr. 17 "Lintorf-Ost", 6. Änderung und Ergänzung, Lintorf
-Abwägungs- und Satzungsbeschluss-
Vorlage
BV/FD3/2022/433
Aktenzeichen
-pa/md-
Art
Beschlussvorlage

Der Bebauungsplan Nr. 17 „Lintorf - Ost“ (Ursprungsplan) ist seit 1980 rechtskräftig.

 

Planungsanlass der Überarbeitung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Lintorf - Ost“ ist die Überprüfung der Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung. Dabei sollen die ggf. eingetretenen baulichen und nutzungs-spezifischen Änderungen bzw. Abweichungen zu den Festsetzungen des Ursprungsplanes an die tatsächlichen Begebenheiten bzw. Zielvorstellungen der Gemeinde Bad Essen angepasst werden.

Insbesondere soll die Nachverdichtung in diesem Siedlungsbereich gesteuert werden, um so eine mögliche städtebauliche Fehlentwicklung zu vermeiden. Dabei soll insbesondere die Zahl der zulässigen Anzahl der Wohneinheiten für die einzelnen Grundstücke festgelegt werden.

 

Dabei sollen den Festsetzungen die aktuellen Rechtsgrundlagen (BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3.11.2017 (BGBl. I S.3634), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10.9.2021 (BGBl. I S.4147) und BauNVO in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S.3786), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 14.6.2021 (BGBl. I S.1802)) zugrunde gelegt werden.

 

Des Weiteren soll die Überarbeitung des Bebauungsplanes durch Zusammenfassung der einzelnen o.g. Änderungsplanungen die Übersichtlichkeit des Planwerkes sicherstellen, weil die Darstellungen der einzelnen Änderungen in dem Ursprungsbebauungsplan dessen Eindeutigkeit und Lesbarkeit in einem nicht mehr vertretbaren Maße beeinträchtigen.

 

Durch diese Planung werden die Grundzüge der (Ursprungs-)Planung nicht berührt. Des Weiteren wird hier nicht die Zulässigkeit von Vorhaben vorbereitet oder begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen. Ebenso bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 (6) Nr. 7 b) BauGB genannten Schutzgüter (insbesondere Schutzgebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung, europäische Vogelschutzgebiete u.ä.). Insofern wird hier ein vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB zur Änderung des Bebauungsplanes durchgeführt.

 

Die öffentliche Auslegung erfolgte im Zeitraum vom 06.06.2022 bis 08.07.2022. Aufgrund von Hinweisen der Träger öffentlicher Belange wurden Änderungen im Planteil und eine Umbenennung des Titels in: Bebauungsplan Nr. 17 „Lintorf-Ost“, 6. Änderung und Ergänzung, vorgenommen.

Aus diesem Grund wurde die einmonatige öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Baugesetzbuch sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch zwischen dem 26.09.2022 bis 11.11.2022 wiederholt. Sämtliche Hinweise und Stellungnahmen wurden vom planbearbeiteten Büro aufgelistet und mit Abwägungsvorschlägen versehen, die in der Fachausschusssitzung erläutert werden.

 


Anlagen:

·         Lageplan

·         Planbild

·         Planzeichenerklärung, Seite 1

·         Planzeichenerklärung, Seite 2

·         Textliche Festsetzungen

·         Begründung

·         Abwägung

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt,

 

1. die eingegangenen Bedenken, Anregungen und Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 17 „Lintorf-Ost“, 6. Änderung und Ergänzung, Lintorf, wie folgt zu behandeln:

 

1. …

2. …

3. …

Kenntnisnahme/Berücksichtigung/Zurückweisung nach dem Vorschlag des Planbearbeiters;

 

2. den Bebauungsplan Nr. 17 „Lintorf-Ost“, 6. Änderung und Ergänzung, Lintorf, bestehend aus Planteilen mit textlichen und gestalterischen Festsetzungen sowie Begründung mit den vorstehend beschlossenen Änderungen/in der vorgelegten Fassung als Satzung.

 


 

Haushaltsmittel

stehen bei Konto 427100.93000.51110 zur Verfügung

sind  überplanmäßig /  außerplanmäßig bereitzustellen

Deckungsvorschlag:

Sonstiges

Haushaltsmittel werden nicht benötigt

 

Beteiligung der Ortschaften

ist nicht erforderlich

wird noch vorgenommen

ist erfolgt mit folgendem Ergebnis: Zustimmung