-Abwägungs- und Satzungsbeschluss-
Der Bebauungsplan Nr. 17 „Lintorf - Ost“ (Ursprungsplan) ist seit 1980
rechtskräftig.
Planungsanlass der Überarbeitung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Lintorf -
Ost“ ist die Überprüfung der Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung. Dabei
sollen die ggf. eingetretenen baulichen und nutzungs-spezifischen Änderungen
bzw. Abweichungen zu den Festsetzungen des Ursprungsplanes an die tatsächlichen
Begebenheiten bzw. Zielvorstellungen der Gemeinde Bad Essen angepasst werden.
Insbesondere soll
die Nachverdichtung in diesem Siedlungsbereich gesteuert werden, um so eine
mögliche städtebauliche Fehlentwicklung zu vermeiden. Dabei soll insbesondere
die Zahl der zulässigen Anzahl der Wohneinheiten für die einzelnen Grundstücke
festgelegt werden.
Dabei sollen den Festsetzungen die aktuellen Rechtsgrundlagen (BauGB in
der Fassung der Bekanntmachung vom 3.11.2017 (BGBl. I S.3634), zuletzt geändert
durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10.9.2021 (BGBl. I S.4147) und BauNVO in der
Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S.3786), geändert durch
Artikel 2 des Gesetzes vom 14.6.2021 (BGBl. I S.1802)) zugrunde gelegt werden.
Des Weiteren soll die Überarbeitung des Bebauungsplanes durch
Zusammenfassung der einzelnen o.g. Änderungsplanungen die Übersichtlichkeit des
Planwerkes sicherstellen, weil die Darstellungen der einzelnen Änderungen in
dem Ursprungsbebauungsplan dessen Eindeutigkeit und Lesbarkeit in einem nicht
mehr vertretbaren Maße beeinträchtigen.
Durch diese Planung werden die Grundzüge der
(Ursprungs-)Planung nicht berührt. Des Weiteren wird hier nicht die
Zulässigkeit von Vorhaben vorbereitet oder begründet, die einer Pflicht zur
Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen. Ebenso bestehen
keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 (6) Nr. 7 b) BauGB
genannten Schutzgüter (insbesondere Schutzgebiete von gemeinschaftlicher
Bedeutung, europäische Vogelschutzgebiete u.ä.). Insofern wird hier ein
vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB zur Änderung des Bebauungsplanes
durchgeführt.
Die öffentliche Auslegung erfolgte im
Zeitraum vom 06.06.2022 bis 08.07.2022. Aufgrund von Hinweisen der Träger
öffentlicher Belange wurden Änderungen im Planteil und eine Umbenennung des
Titels in: Bebauungsplan Nr. 17 „Lintorf-Ost“, 6. Änderung und Ergänzung,
vorgenommen.
Aus diesem Grund wurde die einmonatige
öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Baugesetzbuch sowie die
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch
zwischen dem 26.09.2022 bis 11.11.2022 wiederholt. Sämtliche Hinweise und
Stellungnahmen wurden vom planbearbeiteten Büro aufgelistet und mit
Abwägungsvorschlägen versehen, die in der Fachausschusssitzung erläutert
werden.
Anlagen:
· Lageplan
· Planbild
· Planzeichenerklärung, Seite 1
· Planzeichenerklärung, Seite 2
· Textliche Festsetzungen
· Begründung
· Abwägung
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt,
1. die eingegangenen Bedenken, Anregungen und Stellungnahmen zum
Bebauungsplan Nr. 17
„Lintorf-Ost“, 6. Änderung und Ergänzung, Lintorf, wie folgt zu
behandeln:
1. …
2. …
3. …
Kenntnisnahme/Berücksichtigung/Zurückweisung
nach dem Vorschlag des Planbearbeiters;
2. den Bebauungsplan Nr. 17
„Lintorf-Ost“, 6. Änderung und Ergänzung, Lintorf, bestehend aus Planteilen mit textlichen und
gestalterischen Festsetzungen sowie Begründung mit den vorstehend beschlossenen
Änderungen/in der vorgelegten Fassung als Satzung.
Haushaltsmittel |
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stehen
bei Konto 427100.93000.51110 zur Verfügung |
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Deckungsvorschlag: |
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Sonstiges |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt |
Beteiligung der Ortschaften |
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ist
nicht erforderlich |
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wird
noch vorgenommen |
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ist
erfolgt mit folgendem Ergebnis: Zustimmung |