Betreff
Gleichstellungsbericht der Gemeinde Bad Essen
Vorlage
BV/FD1/2022/440
Aktenzeichen
10 24 42
Art
Beschlussvorlage

Das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) schreibt eine Berichtspflicht der Kommunen über die ergriffenen Maßnahmen zur Umsetzung der Gleichstellung in Niedersachsen fest. Dazu heißt es in § 9 Absatz 7 (NKomVG):

 

„Die Hauptverwaltungsbeamtin oder der Hauptverwaltungsbeamte berichtet der Vertretung gemeinsam mit der Gleichstellungsbeauftragten über die Maßnahmen, die die Kommune zur Umsetzung des Verfassungsauftrags aus Artikel 3 Abs. 2 der Niedersächsischen Verfassung, die Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu verwirklichen, durchgeführt hat, und über deren Auswirkungen. Der Bericht ist der Vertretung jeweils nach drei Jahren, beginnend mit dem Jahr 2004, zur Beratung vorzulegen.“

 

Nach dem ersten Gleichstellungsbericht aus dem Jahre 2016, der die Jahre 2013 – 2015 betrachtete, und dem zweiten Bericht für die Jahre 2016 – 2018, erscheint nun der dritte Gleichstellungsbericht der Gemeinde Bad Essen, der die Jahre 2019 – 2021 widerspiegelt.

 

Teil des Gleichstellungsberichts ist nach wie vor der Tätigkeitsbericht im laufenden Jahr der Gleichstellungsbeauftragten über die von ihr initiierten und getroffenen Maßnahmen zur Gleichstellung von Frauen und Männern.

 

Der Gleichstellungsbericht soll die Gleichstellungsorientierung in der kommunalen Praxis dokumentieren, insbesondere Handlungsfelder aufzeigen und durchgeführte Maßnahmen sowie ggf. noch weiteren Handlungsbedarf beschreiben.

 


Anlagen:

Gleichstellungsbericht 2019-2021

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat nimmt den Bericht der Gleichstellungsbeauftragten sowie des Bürgermeisters zur Kenntnis.

 


 

Haushaltsmittel

stehen bei Konto ____________ zur Verfügung

sind  überplanmäßig /  außerplanmäßig bereitzustellen

Deckungsvorschlag:

Sonstiges

Haushaltsmittel werden nicht benötigt

 

Beteiligung der Ortschaften

ist nicht erforderlich

wird noch vorgenommen

ist erfolgt mit folgendem Ergebnis: