Am 23. Mai d.J. fand die Grundeigentümerinformationsveranstaltung zur
geplanten Flurbereinigung Bad Essen-Wimmerbach in der Maschinenhalle des
Unterhaltungsverbandes Nr. 70 „Obere Hunte“ statt. Innerhalb der Veranstaltung
wurde aus den Reihen der rd. 450 Grundeigentümer ein Arbeitskreis aus insgesamt
13 Mitgliedern gewählt, der die Neugestaltungsgrundsätze innerhalb der
Flurbereinigung erarbeiten soll. Das geplante Flurbereinigungsgebiet mit einer
Größe von rd. 2.200 ha wird im Norden durch die K 402, im Osten von der
Landesgrenze zu Nordrhein-Westfalen, im Süden vom Verlauf des Mittellandkanals
und im Westen von der Straße „Falkenburg“ begrenzt. Ziel der Flurbereinigung
ist die Verbesserung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen für die
Landwirtschaft, die Bereitstellung von Flächen an Gewässern zum weiteren
naturnahen Ausbau und die Schaffung von Retensionsflächen bei
Hochwasserereignissen. Desweiteren geht es um die Bodenordnung sowie den Ausbau
der gemeindlichen Infrastruktur. Zur Finanzierung werden Mittel der EU, des
Bundes und des Landes in Höhe von 70 % bis
75 % und max. 2 Mio. € in das Flurbereinigungsverfahren eingebracht. Die
weitere Finanzierung wird durch Beiträge der Flurbereinigung und dem
Eigenanteil der Gemeinde dargestellt.
Für die in der Flurbereinigung zur Verfügung stehenden Mittel sind
insbesondere bei diesem geplanten großen Verfahren nur 8-10 Kilometer an
Infrastruktur erneuerbar. Aus diesem Grund wurde in Abstimmung mit dem Amt für
regionale Landesentwicklung versucht, das relativ großzügig abgegrenzte
Verfahrensgebiet in zwei Verfahren aufzuteilen, um anstatt 2 Mio. € 4 Mio. € an
Fördermitteln einwerben zu können. Nach Mitteilung des ArL konnte in Gesprächen
mit den entsprechenden Ministerien dieses Ziel erreicht werden. Dies bedeutet,
dass Anfang nächsten Jahres aus dem einen geplanten Flurbereinigungsverfahren
zwei Abschnitte gebildet werden und parallel weiterentwickelt und als
eigenständige Flurbereinigungsverfahren durchgeführt werden sollen. Neben den
verdoppelten Fördergeldern wird aber auch der kommunale Anteil verdoppelt
werden müssen. Hierzu soll die Gemeinde Bad Essen gegenüber dem
Fördermittelgeber die Bereitschaft erklären.
Verwaltungsseitig werden die möglichen Kosten je Verfahren und
insbesondere der gemeindliche Anteil auf rd. 500.000 € abgeschätzt. Somit würde
sich bei zwei Verfahren ein Gesamtbetrag von 1 Mio. € ergeben. Erfahrungsgemäß
fließen aus dem Gesamtbuget ca. 80 % der Mittel in den Wegebau. Der Rest wird
für Vermessungskosten, Entschädigungen, Verbandsbeiträge sowie Ausgleichs- und
Ersatzmaßnahmen ausgegeben.
Anlagen:
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Verfahrensgebiet
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschliesst, bei Durchführung des geplanten
Flurbereinigungsverfahrens „Wimmerbach“, auch bei Teilung des
Verfahrensgebietes, den erforderlichen gemeindlichen Zuschuss von ca. 2 x
500.000 € bereitzustellen.
Haushaltsmittel |
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stehen
bei Konto ____________ zur Verfügung |
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Deckungsvorschlag:
Haushaltsmittel sind bei Durchführung des Verfahrens ab 2024 bereitzustellen. |
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Sonstiges |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt |
Beteiligung der Ortschaften |
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ist
nicht erforderlich |
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wird
noch vorgenommen |
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ist
erfolgt mit folgendem Ergebnis: |