Betreff
Flurbereinigungsverfahren "Wimmerbach"
Vorlage
BV/FD3/2022/441
Aktenzeichen
-pa/md-
Art
Beschlussvorlage

Am 23. Mai d.J. fand die Grundeigentümerinformationsveranstaltung zur geplanten Flurbereinigung Bad Essen-Wimmerbach in der Maschinenhalle des Unterhaltungsverbandes Nr. 70 „Obere Hunte“ statt. Innerhalb der Veranstaltung wurde aus den Reihen der rd. 450 Grundeigentümer ein Arbeitskreis aus insgesamt 13 Mitgliedern gewählt, der die Neugestaltungsgrundsätze innerhalb der Flurbereinigung erarbeiten soll. Das geplante Flurbereinigungsgebiet mit einer Größe von rd. 2.200 ha wird im Norden durch die K 402, im Osten von der Landesgrenze zu Nordrhein-Westfalen, im Süden vom Verlauf des Mittellandkanals und im Westen von der Straße „Falkenburg“ begrenzt. Ziel der Flurbereinigung ist die Verbesserung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen für die Landwirtschaft, die Bereitstellung von Flächen an Gewässern zum weiteren naturnahen Ausbau und die Schaffung von Retensionsflächen bei Hochwasserereignissen. Desweiteren geht es um die Bodenordnung sowie den Ausbau der gemeindlichen Infrastruktur. Zur Finanzierung werden Mittel der EU, des Bundes und des Landes in Höhe von 70 % bis  75 % und max. 2 Mio. € in das Flurbereinigungsverfahren eingebracht. Die weitere Finanzierung wird durch Beiträge der Flurbereinigung und dem Eigenanteil der Gemeinde dargestellt.

 

Für die in der Flurbereinigung zur Verfügung stehenden Mittel sind insbesondere bei diesem geplanten großen Verfahren nur 8-10 Kilometer an Infrastruktur erneuerbar. Aus diesem Grund wurde in Abstimmung mit dem Amt für regionale Landesentwicklung versucht, das relativ großzügig abgegrenzte Verfahrensgebiet in zwei Verfahren aufzuteilen, um anstatt 2 Mio. € 4 Mio. € an Fördermitteln einwerben zu können. Nach Mitteilung des ArL konnte in Gesprächen mit den entsprechenden Ministerien dieses Ziel erreicht werden. Dies bedeutet, dass Anfang nächsten Jahres aus dem einen geplanten Flurbereinigungsverfahren zwei Abschnitte gebildet werden und parallel weiterentwickelt und als eigenständige Flurbereinigungsverfahren durchgeführt werden sollen. Neben den verdoppelten Fördergeldern wird aber auch der kommunale Anteil verdoppelt werden müssen. Hierzu soll die Gemeinde Bad Essen gegenüber dem Fördermittelgeber die Bereitschaft erklären.

 

Verwaltungsseitig werden die möglichen Kosten je Verfahren und insbesondere der gemeindliche Anteil auf rd. 500.000 € abgeschätzt. Somit würde sich bei zwei Verfahren ein Gesamtbetrag von 1 Mio. € ergeben. Erfahrungsgemäß fließen aus dem Gesamtbuget ca. 80 % der Mittel in den Wegebau. Der Rest wird für Vermessungskosten, Entschädigungen, Verbandsbeiträge sowie Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ausgegeben.

 


Anlagen:

·         Verfahrensgebiet

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat beschliesst, bei Durchführung des geplanten Flurbereinigungsverfahrens „Wimmerbach“, auch bei Teilung des Verfahrensgebietes, den erforderlichen gemeindlichen Zuschuss von ca. 2 x 500.000 € bereitzustellen.

 

 


 

Haushaltsmittel

stehen bei Konto ____________ zur Verfügung

sind  überplanmäßig /  außerplanmäßig bereitzustellen

Deckungsvorschlag: Haushaltsmittel sind bei Durchführung des Verfahrens ab 2024 bereitzustellen.

Sonstiges

Haushaltsmittel werden nicht benötigt

 

Beteiligung der Ortschaften

ist nicht erforderlich

wird noch vorgenommen

ist erfolgt mit folgendem Ergebnis: