Betreff
Feststellung über den Sitzverlust des Ratsmitgliedes Alexander Fürst
Vorlage
BV/FD1/2022/442
Art
Beschlussvorlage
Herr Alexander Fürst hat durch seinen Wegzug aus der Gemeinde Bad Essen
am 01.10.2022 gemäß §52 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG die Voraussetzung für die
Wählbarkeit verloren und scheidet damit aus dem Rat der Gemeinde Bad Essen aus.
Gemäß § 52 Abs. 2 NKomVG hat der Rat der Gemeinde Bad Essen zu Beginn
der nächsten Sitzung das Vorliegen des Sitzverlustes festzustellen. Herrn
Alexander Fürst ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Anlagen:
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Bad Essen stellt den Sitzverlust des Ratsmitgliedes
Alexander Fürst durch Verlust der Wählbarkeit (Wegzug aus der Gemeinde Bad
Essen am 01.10.2022) gemäß § 52 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG fest.