Ratsmitglied Alexander Fürst hat durch seinen Wegzug gemäß § 52 Abs. 1
Nr. 2 NKomVG seinen Sitz im Gemeinderat verloren. Der Sitzverlust wurde durch
den Rat festgestellt. Als Ersatzperson rückt Herr Hendrik Böckmann, wohnhaft in
Wimmer, Am Bülten 17, nach.
Herr Böckmann ist vom Wahlleiter schriftlich darüber informiert worden,
dass er als Ersatzperson Mitglied des Gemeinderates wird. Mit Feststellung des
Sitzverlustes von Ratsmitglied Alexander Fürst beginnt die Mitgliedschaft von
Herrn Böckmann im Rat der Gemeinde Bad Essen. Gemäß § 60 NKomVG ist Herr
Böckmann durch den Bürgermeister förmlich zu verpflichten, seine Aufgaben nach
bestem Wissen und Gewissen zu erfüllen und die Gesetze zu beachten.
Anlagen:
Beschlussvorschlag:
-kein Beschlussvorschlag-