Betreff
Verpflichtung des Ratsmitgliedes Hendrik Böckmann
Vorlage
BV/FD1/2022/443
Art
Beschlussvorlage

Ratsmitglied Alexander Fürst hat durch seinen Wegzug gemäß § 52 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG seinen Sitz im Gemeinderat verloren. Der Sitzverlust wurde durch den Rat festgestellt. Als Ersatzperson rückt Herr Hendrik Böckmann, wohnhaft in Wimmer, Am Bülten 17, nach.

 

Herr Böckmann ist vom Wahlleiter schriftlich darüber informiert worden, dass er als Ersatzperson Mitglied des Gemeinderates wird. Mit Feststellung des Sitzverlustes von Ratsmitglied Alexander Fürst beginnt die Mitgliedschaft von Herrn Böckmann im Rat der Gemeinde Bad Essen. Gemäß § 60 NKomVG ist Herr Böckmann durch den Bürgermeister förmlich zu verpflichten, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen zu erfüllen und die Gesetze zu beachten.

 


Anlagen:

 

 


Beschlussvorschlag:

-kein Beschlussvorschlag-

 

 


 

Haushaltsmittel

stehen bei Konto ____________ zur Verfügung

sind  überplanmäßig /  außerplanmäßig bereitzustellen

Deckungsvorschlag:

Sonstiges

Haushaltsmittel werden nicht benötigt

 

Beteiligung der Ortschaften

ist nicht erforderlich

wird noch vorgenommen

ist erfolgt mit folgendem Ergebnis: