In der Sitzung des
Kinder-und Jugendausschusses am 11. Dezember 2013 ist im Rahmen des
Verwaltungsberichts berichtet worden, dass es an der Grundschule Bad Essen
erste Überlegungen zur Einrichtung einer offenen Eingangsstufe gibt. Nach § 6
des Nieders. Schulgesetzes können Grundschulen den ersten und zweiten
Schuljahrgang als eine pädagogische Einheit führen.
In einer
jahrgangsgemischten Eingangsstufe werden die Schüler/innen in
jahrgangsübergreifenden Lerngruppen unterrichtet. Der Besuch einer
Eingangsstufe gewährt allen Schüler/innen eine an ihrer individuellen Lernentwicklung
orientierte Lernzeit. Grundschulen mit einer Eingangsstufe erhalten für ihre
Arbeit zusätzliche Lehrerstunden. Wird an einer Grundschule eine offene
Eingangsstufe eingerichtet, ist die gleichzeitige Einrichtung eines
Schulkindergartens ausgeschlossen.
Die Grundschule Bad
Essen hat mit Schreiben vom 12. Mai 2014 mitgeteilt, dass der Schulvorstand der
Grundschule Bad Essen in seiner Sitzung am 31. März 2014 dem Antrag der
Schulleitung zur Einführung der offenen Eingangsstufe mit Beginn des Schuljahres
2016/2017 mehrheitlich stattgegeben hat.
Frau Rektorin Spang wird in der Sitzung des Kinder- und
Jugendausschusses Einzelheiten vorstellen.
Anlage 1: Schreiben
der Grundschule Bad Essen vom 12. Mai 2014
Anlage 2: Auszug aus
dem Nieders. Schulgesetz
Anlage 3: Flyer der
Grundschule am Hagenberg, Bad Iburg
Anlage 4: Info des
Nieders. Kultusministerium
Anlage 5: Auszug aus
dem Schulverwaltungsblatt Nr. 8/2012
Anlage 6: Info der
Landesschulbehörde Osnabrück