Betreff
3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Hallenbades und des Sole-Freibades der Gemeinde Bad Essen
Vorlage
FD1/2017/199
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Rat der Gemeinde Bad Essen hat in seiner Sitzung am 10.02.2005 die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Hallenbades und des Thermalsole-Freibades der Gemeinde Bad Essen beschlossen.

 

Durch die 1. Änderungssatzung (Beschluss des Rates vom 11.12.2008) wurden die Preise für die Saionkarten Freibad, Jahreskarten Hallenbad und Kombikarte (Saisonkarte Freibad + Jahreskarte Hallenbad) für Kinder und Jugendliche gesenkt. Im Rahmen der 2. Änderungssatzung wurde die Ermäßigung für die Inhaber/-innen einer Jugendleiter-Card bzw. der Nds. Ehrenamtskarte ausgeweitet.

 

In diesem Jahr erfolgte die Sanierung des Sole-Freibades mit Kosten in Höhe von rund 4,3 Mio. Euro. Im Zuge der vorhergehenden Beratungen wurde auch immer wieder auf die damit verbundene Diskussion über die Höhe der Eintrittspreise verwiesen. Nachdem die Sanierung nun fast abgeschlossen ist, stellt sich die Frage nach einer moderaten Erhöhung der Eintrittspreise.

 

Seit dem Inkrafttreten der Gebührensatzung wurden die Eintrittspreise nicht erhöht. Bei der Diskussion über eine Anpassung der Eintrittspreise ist zu berücksichtigen, dass es in den letzten Jahren zu Preissteigerungen im Bereich der Bewirtschaftung und der Personalaufwendungen gekommen ist. Auch andere Bäder haben in den vergangenen Jahren eine Preiserhöhung vorgenommen.

 

Eine vorstellbare Idee ist die Erhöhung der Erwachsenen-Einzelkarte von 3,00 € auf 3,50 € und die Erhöhung der Tageskarte für Kinder und Jugendliche von 1,40 € auf 1,50 €. Unter Berücksichtigung der bisherigen Preiskalkulation ergibt sich dann für die Saisonkarte Freibad für Erwachsene ein Preis von 87,50 € (bislang 75,00 €). Die weiteren sich daraus ergebenden Preisanpassungen können der Anlage entnommen werden.

 

Ende 2008 wurde im Rahmen der Beratungen zur 1. Änderungssatzung beschlossen, dass durch eine Senkung der Eintrittspreise für Kinder und Jugendliche (bezogen auf die Saison- und Jahreskarten) im Rahmen der Jugendarbeit der Gemeinde Bad Essen die Bäder für diesen Personenkreis attraktiver gestaltet werden soll. Diese Attraktivität sollte erhalten bleiben. Der anliegende Entwurf der 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Hallenbades und des Sole-Freibades Bad Essen sieht daher keine Preiserhöhung für die Saison- und Jahreskarten für Kinder und Jugendliche vor.

 

  


Anlage/n:

Entwurf der 3. Änderungssatzung

Übersicht über die Eintrittspreise bisher und neu   


Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt die 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Hallenbades und des Sole-Freibades der Gemeinde Bad Essen in der vorgelegten Fassung / mit folgenden Änderungen:   


Haushaltsmittel

[  ] stehen bei Konto        zur Verfügung

[  ] sind [  ] überplanmäßig [  ] außerplanmäßig bereitzustellen

[  ] Deckungsvorschlag:      

[  ] Sonstiges:      

[ X] Haushaltsmittel werden nicht benötigt

 

 

Beteiligung der Ortschaft/en

[ X] ist nicht erforderlich

[  ] wird noch vorgenommen

[  ] ist erfolgt mit folgendem Ergebnis: