Betreff
Betrauung der Gemeinde Bad Essen als Teil einer Gesamtbetrauung an den Tourismusverband Osnabrücker Land e.V. mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse
Vorlage
FD1/2017/200
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Bad Essen ist ebenso wie die Stadt Osnabrück und der Landkreis Osnabrück sowie alle Kommunen im Osnabrücker Land seit langem Mitglied des Tourismusverbandes Osnabrücker Land e.V. (TOL). Zielsetzung der Zusammenarbeit und Aufgabenstellung des TOL ist, in den Bereichen (touristische) Wirtschaft und Kultur ggü. unterschiedlichen Zielgruppen (Touristen, Geschäftsreisenden, Unternehmen, Einwohnern und anderen Interessierten) den Standort mit seinen insbesondere touristischen Stärken und Vorzügen optimal darzustellen und regional sowie überregional zu vermarkten und im diesem Sinne auf eine stetige Verbesserung der Standortqualität, des inhaltlichen Angebotes, der kommunalen Infrastruktur und der Rahmenbedingungen hinzuwirken.

 

Vor dem Hintergrund der aktuellen Regelungen des EU-Beihilferechts ist seitens des TOL überprüft worden, inwieweit die von den öffentlichen Verbandsmitgliedern anteilig zu erbringenden Mitgliedsumlagen unerlaubte EU-Beihilfen darstellen. Die Überprüfung kam zu dem Ergebnis, dass „bei der gebotenen vorsichtigen Auslegung beihilferelevante Sachverhalte im Sinne des Art. 107 Abs. 1 AEUR vorliegen“.

 

Daher soll die bisherige Praxis im Rahmen eines Betrauungsaktes unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorgaben beihilferechtlich abgesichert werden.

 

Der Beschluss über die Betrauung des TOL mit den in der Anlage beschriebenen Aufgaben wird aktuell von allen öffentlichen Mitgliedern des TOL mit der Zielsetzung beraten, die entsprechenden Beschlüsse noch in diesem Jahr zu fassen.

 

Eine ausführliche Beschreibung des Sachverhaltes, der EU-beihilferechtlichen Rahmenbedingungen sowie der vorgeschlagenen Verfahrensschritte sind als Anlage A beigefügt. Diese wiederum enthält als Anlage 1 den formalen Betrauungsakt als Teil einer Gesamtbetrauung und als Anlage 2 die vorgesehene satzungsrechtliche Umsetzung des Betrauungsaktes für den TOL.

 

In der Mitgliederversammlung vertritt Bürgermeister Timo Natemeyer die Gemeinde Bad Essen.

 

    


Anlage/n:

 

Anlage A: Beschreibung des Sachverhaltes, der EU-beihilferechtlichen Rahmenbedingungen sowie der vorgeschlagenen Verfahrensschritte mit Anlagen 1 und 2

   


Beschlussvorschlag:

 

1. Der Rat der Gemeinde Bad Essen betraut den Tourismusverband Osnabrücker Land für die Dauer von 10 Jahren befristet nach Maßgabe des als Anlage 1 beigefügten Betrauungsaktes.

2. Der Rat der Gemeinde verpflichtet den Vertreter der Gemeinde Bad Essen in der Mitgliederversammlung des Tourismusverbandes Osnabrücker Land e.V.

a)     auf die Einhaltung des Sicherstellungsauftrages nach § 2 des Betrauungsaktes und

b)     auf die Erbringung der in § 3 des Betrauungsaktes aufgeführten Dienstleistungen

hinzuwirken.

3.  Der Rat der Gemeinde Bad Essen nimmt die erforderliche Änderung der Verbandssatzung des Tourismusverbandes Osnabrücker Land e.V. laut Anlage 2 zur Kenntnis und weist den in die Mitgliederversammlung entsandten Vertreter an, dort jeweils auf eine Umsetzung des Betrauungsaktes durch Änderung der Verbandssatzung bis spätestens 31.12.2018 dergestalt hinzuwirken, dass die Mitgliederversammlung durch jeweiligen Beschluss eine entsprechende Weisung des Vorstands an die jeweilige Geschäftsführung erteilt. Der Vertreter wird außerdem angewiesen, alle in Verbindung mit dem Beschluss des Betrauungsaktes erforderlichen Regelungen zu treffen, insbesondere die in diesem Zusammenhang erforderlichen rechtsverbindlichen Erklärungen abzugeben und Handlungen vorzunehmen, die in dem Zusammenhang mit dem Betrauungsakt erforderlich und/oder zweckmäßig erscheinen.

4.  Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Betrauungsakt als Verwaltungsakt an den Tourismusverband Osnabrücker Land e.V. zu erlassen und bekannt zu geben.

5. Falls sich aufgrund rechtlicher Beanstandungen durch die Urkundsbeamten, die Aufsichtsbehörden oder das Registergericht sowie aus steuerlichen oder aus sonstigen Gründen Änderungen an dem Betrauungsakt und/oder der Vereinssatzung als notwendig oder zweckmäßig erweisen, erklärt sich der Rat der Gemeinde Bad Essen mit diesen Änderungen einverstanden, sofern hierdurch der wesentliche Inhalt dieses Beschlusses und dessen Anlage sowie die Satzung des Tourismusverbandes Osnabrücker Land e.V. nicht verändert werden.

     Der Bürgermeister wird außerdem ermächtigt, den in der Anlage 1 zur Beschlussvorlage beigefügten Betrauungsakt während seiner Laufzeit im Rahmen der künftigen Rechtsentwicklung den jeweiligen Erfordernissen anzupassen.

6.  Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass der Landkreis Osnabrück sowie die Städte und Gemeinden bzw. Samtgemeinden Stadt Osnabrück, Stadt Bad Iburg, Gemeinde Bad Laer, Gemeinde Bad Rothenfelde, Gemeinde Belm, Gemeinde Bissendorf, Gemeinde Bohmte, Stadt Bramsche, Stadt Dissen, Stadt Georgsmarienhütte, Gemeinde Glandorf, Gemeinde Hagen, Gemeinde Hasbergen, Gemeinde Hilter, Stadt Melle, Gemeinde Ostercappeln, Gemeinde Wallenhorst, Samtgemeinde Artland, Samtgemeinde Bersenbrück, Samtgemeinde Fürstenau, Samtgemeinde Neuenkirchen sowie die im Zweckverband „Erholungsgebiet Hasetal“ zusammengeschlossenen Städte, Gemeinden und Samtgemeinden Stadt Meppen, Stadt Haselünne, Samtgemeinde Herzlake, Stadt Löningen, Gemeinde Essen, Gemeinde Lindern, Gemeinde Lastrup, Samtgemeinde Artland, Samtgemeinde Bersenbrück gleichlautende Beschlüsse fassen.

 

 

   


Haushaltsmittel

[  ] stehen bei Konto        zur Verfügung

[  ] sind [  ] überplanmäßig [  ] außerplanmäßig bereitzustellen

[  ] Deckungsvorschlag:      

[  ] Sonstiges:      

[ x ] Haushaltsmittel werden nicht benötigt

 

 

Beteiligung der Ortschaft/en

[ x ] ist nicht erforderlich

[  ] wird noch vorgenommen

[  ] ist erfolgt mit folgendem Ergebnis: