Sachverhalt:
Die Gemeinde Bad Essen ist ebenso wie die Stadt Osnabrück und der Landkreis Osnabrück sowie alle Kommunen im Osnabrücker Land seit langem Mitglied des Tourismusverbandes Osnabrücker Land e.V. (TOL). Zielsetzung der Zusammenarbeit und Aufgabenstellung des TOL ist, in den Bereichen (touristische) Wirtschaft und Kultur ggü. unterschiedlichen Zielgruppen (Touristen, Geschäftsreisenden, Unternehmen, Einwohnern und anderen Interessierten) den Standort mit seinen insbesondere touristischen Stärken und Vorzügen optimal darzustellen und regional sowie überregional zu vermarkten und im diesem Sinne auf eine stetige Verbesserung der Standortqualität, des inhaltlichen Angebotes, der kommunalen Infrastruktur und der Rahmenbedingungen hinzuwirken.
Vor dem Hintergrund der aktuellen Regelungen des EU-Beihilferechts ist seitens des TOL überprüft worden, inwieweit die von den öffentlichen Verbandsmitgliedern anteilig zu erbringenden Mitgliedsumlagen unerlaubte EU-Beihilfen darstellen. Die Überprüfung kam zu dem Ergebnis, dass „bei der gebotenen vorsichtigen Auslegung beihilferelevante Sachverhalte im Sinne des Art. 107 Abs. 1 AEUR vorliegen“.
Daher soll die bisherige Praxis im Rahmen eines Betrauungsaktes unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorgaben beihilferechtlich abgesichert werden.
Der Beschluss über die Betrauung des TOL mit den in der Anlage beschriebenen Aufgaben wird aktuell von allen öffentlichen Mitgliedern des TOL mit der Zielsetzung beraten, die entsprechenden Beschlüsse noch in diesem Jahr zu fassen.
Eine ausführliche Beschreibung des Sachverhaltes, der EU-beihilferechtlichen Rahmenbedingungen sowie der vorgeschlagenen Verfahrensschritte sind als Anlage A beigefügt. Diese wiederum enthält als Anlage 1 den formalen Betrauungsakt als Teil einer Gesamtbetrauung und als Anlage 2 die vorgesehene satzungsrechtliche Umsetzung des Betrauungsaktes für den TOL.
In der Mitgliederversammlung vertritt Bürgermeister Timo Natemeyer die Gemeinde Bad Essen.
Anlage/n:
Anlage A: Beschreibung des Sachverhaltes, der EU-beihilferechtlichen Rahmenbedingungen sowie der vorgeschlagenen Verfahrensschritte mit Anlagen 1 und 2
Beschlussvorschlag:
1.
Der Rat der Gemeinde Bad Essen betraut den Tourismusverband Osnabrücker Land
für die Dauer von 10 Jahren befristet nach Maßgabe des als Anlage 1 beigefügten Betrauungsaktes.
2.
Der Rat der Gemeinde verpflichtet den Vertreter der Gemeinde Bad Essen in der
Mitgliederversammlung des Tourismusverbandes Osnabrücker Land e.V.
a)
auf
die Einhaltung des Sicherstellungsauftrages nach § 2 des Betrauungsaktes und
b)
auf
die Erbringung der in § 3 des Betrauungsaktes aufgeführten Dienstleistungen
hinzuwirken.
3. Der
Rat der Gemeinde Bad Essen nimmt die erforderliche Änderung der Verbandssatzung
des Tourismusverbandes Osnabrücker Land e.V. laut Anlage 2 zur Kenntnis und weist den in die Mitgliederversammlung
entsandten Vertreter an, dort jeweils auf eine Umsetzung des Betrauungsaktes
durch Änderung der Verbandssatzung bis spätestens 31.12.2018 dergestalt
hinzuwirken, dass die Mitgliederversammlung durch jeweiligen Beschluss eine
entsprechende Weisung des Vorstands an die jeweilige Geschäftsführung erteilt. Der
Vertreter wird außerdem angewiesen, alle in Verbindung mit dem Beschluss des
Betrauungsaktes erforderlichen Regelungen zu treffen, insbesondere die in
diesem Zusammenhang erforderlichen rechtsverbindlichen Erklärungen abzugeben
und Handlungen vorzunehmen, die in dem Zusammenhang mit dem Betrauungsakt
erforderlich und/oder zweckmäßig erscheinen.
4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den
Betrauungsakt als Verwaltungsakt an den Tourismusverband Osnabrücker Land e.V.
zu erlassen und bekannt zu geben.
5. Falls sich aufgrund rechtlicher
Beanstandungen durch die Urkundsbeamten, die Aufsichtsbehörden oder das
Registergericht sowie aus steuerlichen oder aus sonstigen Gründen Änderungen an
dem Betrauungsakt und/oder der Vereinssatzung als notwendig oder zweckmäßig
erweisen, erklärt sich der Rat der Gemeinde Bad Essen mit diesen Änderungen
einverstanden, sofern hierdurch der wesentliche Inhalt dieses Beschlusses und
dessen Anlage sowie die Satzung des Tourismusverbandes Osnabrücker Land e.V.
nicht verändert werden.
Der
Bürgermeister wird außerdem ermächtigt, den in der Anlage 1 zur Beschlussvorlage beigefügten Betrauungsakt während
seiner Laufzeit im Rahmen der künftigen Rechtsentwicklung den jeweiligen
Erfordernissen anzupassen.
6. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass
der Landkreis Osnabrück sowie die Städte und Gemeinden bzw. Samtgemeinden
Stadt Osnabrück, Stadt Bad Iburg, Gemeinde Bad Laer, Gemeinde Bad Rothenfelde,
Gemeinde Belm, Gemeinde Bissendorf, Gemeinde Bohmte, Stadt Bramsche, Stadt
Dissen, Stadt Georgsmarienhütte, Gemeinde Glandorf, Gemeinde Hagen, Gemeinde
Hasbergen, Gemeinde Hilter, Stadt Melle, Gemeinde Ostercappeln, Gemeinde
Wallenhorst, Samtgemeinde Artland, Samtgemeinde Bersenbrück, Samtgemeinde
Fürstenau, Samtgemeinde Neuenkirchen sowie die im Zweckverband „Erholungsgebiet Hasetal“ zusammengeschlossenen
Städte, Gemeinden und Samtgemeinden Stadt Meppen, Stadt Haselünne, Samtgemeinde
Herzlake, Stadt Löningen, Gemeinde Essen, Gemeinde Lindern, Gemeinde Lastrup,
Samtgemeinde Artland, Samtgemeinde Bersenbrück gleichlautende Beschlüsse fassen.