Betreff
Satzungsänderung der Kreismusikschule Osnabrück e. V. - Berechnung der Mitgliedsumlage
Vorlage
FD1/2017/201
Art
Beschlussvorlage

Die Gemeinde ist Mitglied der Kreismusikschule Osnabrück e.V.. Die Kreismusikschule (KMS) wird durch eine Umlage finanziert, die je zur Hälfte vom Landkreis Osnabrück und von den übrigen Mitgliedern (den Städten und Gemeinden) getragen wird. Der bisherige Prozentanteil der Gemeinden ergibt sich aus einem von der Mitgliederversammlung festgelegten „historischen“ Verteilungsschlüssel. Darüber hinaus stellen die Mitgliedsgemeinden den je nach Bedarf notwendigen und geeigneten Unterrichtsraum unentgeltlich zur Verfügung.

 

Um einen transparenten und gerechten Verteilungsschlüssel zu erhalten, beabsichtigt die Kreismusikschule Osnabrück e.V. eine Neustrukturierung der Umlage. Dazu ist eine Satzungsänderung erforderlich, die auf der Mitgliederversammlung am 20. Dezember 2017 beschlossen werden soll.

Ab dem Jahr 2018 soll die Gesamtumlage aus mehreren Komponenten bestehen:

 

Neben einer Basisumlage – das Gesamtvolumen entspricht der Umlage 2016 – soll es zukünftig zusätzlich eine sogenannte Raumumlage zur Finanzierung der Bedarfe der KMS an Unterrichtsräumen geben. Diese werden bislang der KMS von den Städten, Gemeinden und Samtgemeinden (i.F.: Gemeinden) unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Im Gegenzug können künftig für die Nutzung der Unterrichtsräume von den Gemeinden Nutzungsentgelte

erhoben werden. Das Verfahren soll u.a. für die KMS zu einer Optimierung der

Raumsituation führen.

 

I. Basisumlage

Das Gesamtvolumen der Basisumlage beträgt rd. 1,362 Mio. Euro pro Jahr (analog 2016). Davon trägt der Landkreis Osnabrück die Hälfte. Die Basisumlage wird für fünf Haushaltsjahre (2018 – 2022) festgeschrieben.

Die künftige Basisumlage besteht aus mehreren Komponenten:

- Kernumlage

- Anrechnung der Musikalisierungskurse (MOOS/EMU)

 

Berechnung der Kernumlage:

Vom Gesamtanteil der Gemeinden (rd. 681 Teuro) werden im ersten Schritt Kosten für die entgeltfreien Musikalisierungskurse abgezogen. Die verbleibende Summe wird nach zwei gleich gewichteten Kriterien prozentual auf die einzelnen Mitgliedsgemeinden umgelegt:

 

1. Anzahl Schülerbelegungen im Hauptfachunterricht zum Stichtag 01.10.2017

2. Bevölkerungsanteil bei den 3-20-Jährigen (Datenbasis 31.12.2015)

Im zweiten Schritt werden die – zuvor abgezogenen – Kosten für die Musikalisierungskurse verursachergerecht hinzugerechnet (Stichtag 01.10.2017, 900 € pro Jahreswochenstunde). Beide Komponenten zusammen ergeben die Basisumlage. Daraus ergibt sich für Bad Essen eine Basisumlage in Höhe von 29.367,77 €.

 

II. Raumumlage

Das Gesamtvolumen der Raumumlage beträgt rd. 287,5 TEuro pro Jahr und wird allein von den Gemeinden erhoben. Die Gesamthöhe der Raumumlage entspricht der Gesamthöhe der kalkulierten Nutzungsentgelte zum Stichtag 01.10.2017. Die Raumumlage wird ebenfalls für 5 Jahre festgeschrieben.

 

Berechnung der Raumumlage:

Zum Stichtag 01.10.2017 wird der Raumbedarf ermittelt, den die Gemeinden für ihre „eigenen“ Schüler vorhalten sollten (Jahreswochenstunde, wohnortbezogen). Anschließend erfolgt die prozentuale Verteilung des Gesamtvolumens. Für Bad Essen ergibt sich daraus eine Raumumlage in Höhe von 11.710,19 €. Für das Jahr 2018 soll einmalig keine Raumumlage erhoben werden (Abbau Rücklage).

 

III. Nutzungsentgelte

Zum Stichtag 01.10. wird jährlich die mittlere tatsächliche Nutzung vor Ort

(Jahreswochenstunden, unterrichtsbezogen) von der Kreismusikschule ermittelt und den Gemeinden mitgeteilt. Diese können dann ein entsprechendes Nutzungsentgelt für das laufende Kalenderjahr erheben. Die Rechenformel für die Nutzungsentgelte lautet: Anzahl Jahreswochenstunden x 39 Unterrichtswochen x 5 Euro (einheitlicher Stundensatz) Für Bad Essen bedeutet das nach aktuellem Stand ein Nutzungsentgelt in Höhe von 14.393,00 €.

 

Die Gesamtumlage ergibt aus der Basisumlage und der Raumumlage; für Bad Essen somit 41.077,96 €. Unter Berücksichtigung des Nutzungsentgeltes in Höhe von 14.393,00 € ergibt sich ein Betrag in Höhe von 26.684,96 €. Zum Vergleich: Im Jahr 2016 war eine Umlage von 36.639,21 € zu zahlen.

Damit die vorstehende Neuberechnung der Umlage der Kreismusikschule erfolgen kann, ist eine Änderung der Satzung der Kreismusikschule (konkret: des § 5 der Satzung) erforderlich. Als Anlage werden die bisherige Satzung der Kreismusikschule Osnabrück e.V. sowie die vorgesehene Neufassung des § 5 der entsprechenden Satzung beigefügt.

 

 


Anlagen:

Satzung der Kreismusikschule Osnabrück e.V. in der bisherigen Form

Entwurf der geplanten Änderung des § 5 der Satzung

 


Beschlussvorschlag:

Der Vertreter der Gemeinde Bad Essen in der Mitgliederversammlung ist berechtigt, der Änderung der Satzung der Kreismusikschule Osnabrück e.V. entsprechend zuzustimmen.

 


 

Haushaltsmittel

stehen bei Konto ____________ zur Verfügung

sind  überplanmäßig /  außerplanmäßig bereitzustellen

Deckungsvorschlag:

Sonstiges

Haushaltsmittel werden nicht benötigt

 

Beteiligung der Ortschaften

ist nicht erforderlich

wird noch vorgenommen

ist erfolgt mit folgendem Ergebnis: