Betreff
Abschluss einer öfefntlich-rechtlichen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung der Aufgaben des Vollstreckungsaußendienstes
Vorlage
FD2/2017/102
Art
Beschlussvorlage

Die Kommunen sind nach § 6 Nds. Verwaltungsvollstreckungsgesetz (NVwVG) Vollstreckungsbehörden in ihrem Zuständigkeitsbereich. Sie leisten dabei auch Amtshilfe für andere Behörden. Die Aufgaben der Vollstreckungsbehörde werden in der Gemeinde Bad Essen durch die Gemeindekasse wahrgenommen. Für den Vollstreckungsaußendienst beschäftigt die Gemeinde Bad Essen zwei Vollstreckungsbeamte mit jeweils 25 Stunden monatlich als geringfügig Beschäftigte. Hinzu kommen entsprechend der  Vollstreckungsvergütungsverordnung 0,51 € je abgeschlossenen Fall sowie 0,5% der beigebrachten Beträge.

 

Da die beiden Vollstreckungsbeamten ihren Dienst nicht über den 31.12.2017 hinaus verrichten werden, besteht für die Gemeinde Bad Essen spätestens zum 01.01.2018 akuter Personalbedarf für den Vollstreckungsaußendienst. Gespräche mit den Gemeinden Bohmte und Ostercappeln haben gezeigt, dass auch dort ein Personalbedarf in diesem Bereich besteht. Die beiden zurzeit noch in der Gemeinde Bad Essen tätigen Vollstreckungsbeamten sind im Umfang von jeweils 25 Monatsstunden tätig. Das entspricht einer Kapazität von 12,5 Wochenstunden.

 

Aufgrund der seit Jahren steigenden Fallzahlen im Bereich der Vollstreckung

hat die vorhandene Kapazität der Außendienstmitarbeiter kaum ausgereicht, um die anstehenden Aufgaben ordnungsgemäß zu erledigen. Eine Anhebung der Arbeitszeit auf mindestens 15 Wochenstunden wird seitens der Verwaltung als sinnvoll und notwendig angesehen.

 

Der Verwaltungsausschuss hat der Aufstockung in seiner Sitzung am 19.10.2017 zugestimmt.

 

Aufgrund der vorgenannten Situation wurde die Idee entwickelt, dass die drei Kommunen des Wittlager Landes mit einer gemeinsamen Stellenausschreibung versuchen sollten, eine fachlich und persönlich geeignete Person für die Aufgaben des Vollstreckungsaußendienstes zu gewinnen. Dabei wird die Chance gesehen, mit einer Stelle im Umfang von 30 Wochenstunden

(Bad Essen = 15; Bohmte = 9; Ostercappeln = 6) das Interesse von qualifizierten

Bewerberinnen/Bewerbern wecken zu können. Grundlage für eine solche gemeinsame Aufgabenerledigung ist eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen den drei Kommunen, vergleichbar mit den Regelungen zum  Willkommensbüro Wittlager Land“. Auf Grundlage dieser Vereinbarung soll zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer/eines Vollstreckungsbeamtin/beamten für den Außendienst der Gemeinden Bad Essen, Bohmte und Ostercappeln öffentlich ausgeschrieben werden.

 


Anlagen:

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Bad Essen stimmt dem Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung der Aufgaben des Vollstreckungsaußendienstes nach dem Nds. Verwaltungsvollstreckungsgesetz in der vorgelegten Fassung zu.

 


 

Haushaltsmittel

stehen bei Konto ____________ zur Verfügung

sind  überplanmäßig /  außerplanmäßig bereitzustellen

Deckungsvorschlag:

Sonstiges: Sind im Haushaltsplan 2018 ff. bereitzustellen

Haushaltsmittel werden nicht benötigt

 

Beteiligung der Ortschaften

ist nicht erforderlich

wird noch vorgenommen

ist erfolgt mit folgendem Ergebnis: