Die Kommunen sind
nach § 6 Nds. Verwaltungsvollstreckungsgesetz (NVwVG) Vollstreckungsbehörden in
ihrem Zuständigkeitsbereich. Sie leisten dabei auch Amtshilfe für andere
Behörden. Die Aufgaben der Vollstreckungsbehörde werden in der Gemeinde Bad
Essen durch die Gemeindekasse wahrgenommen. Für den Vollstreckungsaußendienst
beschäftigt die Gemeinde Bad Essen zwei Vollstreckungsbeamte mit jeweils 25
Stunden monatlich als geringfügig Beschäftigte. Hinzu kommen entsprechend
der Vollstreckungsvergütungsverordnung
0,51 € je abgeschlossenen Fall sowie 0,5% der beigebrachten Beträge.
Da die beiden
Vollstreckungsbeamten ihren Dienst nicht über den 31.12.2017 hinaus verrichten
werden, besteht für die Gemeinde Bad Essen spätestens zum 01.01.2018 akuter
Personalbedarf für den Vollstreckungsaußendienst. Gespräche mit den Gemeinden
Bohmte und Ostercappeln haben gezeigt, dass auch dort ein Personalbedarf in
diesem Bereich besteht. Die beiden zurzeit noch in der Gemeinde Bad Essen
tätigen Vollstreckungsbeamten sind im Umfang von jeweils 25 Monatsstunden
tätig. Das entspricht einer Kapazität von 12,5 Wochenstunden.
Aufgrund der seit
Jahren steigenden Fallzahlen im Bereich der Vollstreckung
hat die vorhandene
Kapazität der Außendienstmitarbeiter kaum ausgereicht, um die anstehenden
Aufgaben ordnungsgemäß zu erledigen. Eine Anhebung der Arbeitszeit auf
mindestens 15 Wochenstunden wird seitens der Verwaltung als sinnvoll und
notwendig angesehen.
Der
Verwaltungsausschuss hat der Aufstockung in seiner Sitzung am 19.10.2017
zugestimmt.
Aufgrund der
vorgenannten Situation wurde die Idee entwickelt, dass die drei Kommunen des
Wittlager Landes mit einer gemeinsamen Stellenausschreibung versuchen sollten,
eine fachlich und persönlich geeignete Person für die Aufgaben des
Vollstreckungsaußendienstes zu gewinnen. Dabei wird die Chance gesehen, mit
einer Stelle im Umfang von 30 Wochenstunden
(Bad Essen = 15;
Bohmte = 9; Ostercappeln = 6) das Interesse von qualifizierten
Bewerberinnen/Bewerbern
wecken zu können. Grundlage für eine solche gemeinsame Aufgabenerledigung ist
eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen den drei Kommunen,
vergleichbar mit den Regelungen zum
Willkommensbüro Wittlager Land“. Auf Grundlage dieser Vereinbarung soll
zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer/eines Vollstreckungsbeamtin/beamten
für den Außendienst der Gemeinden Bad Essen, Bohmte und Ostercappeln öffentlich
ausgeschrieben werden.
Anlagen:
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Bad Essen stimmt dem Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung der Aufgaben des Vollstreckungsaußendienstes nach dem Nds. Verwaltungsvollstreckungsgesetz in der vorgelegten Fassung zu.
Haushaltsmittel |
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stehen
bei Konto ____________ zur Verfügung |
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Deckungsvorschlag: |
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Sonstiges:
Sind im Haushaltsplan 2018 ff. bereitzustellen |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt |
Beteiligung der Ortschaften |
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ist
nicht erforderlich |
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wird
noch vorgenommen |
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ist
erfolgt mit folgendem Ergebnis: |