Der Bebauungsplan
Nr. 43 „AGRO“ (Ursprungsplan) wurde 2002 aufgestellt.
Das hier ansässige
Unternehmen (AGRO International GmbH & Co.KG) plant die Errichtung einer
weiteren Halle für die Vliesproduktion und eines Parkdecks/ Parkhauses für ca.
350 PKW auf dem vorhandenen Betriebsgelände.
Planungsanlass der
Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 43 „AGRO“ ist die
planungsrechtliche
Standortsicherung des hier in der Gemeinde Bad Essen ansässigen Unternehmens.
Ein
Planungserfordernis ergibt sich daraus, dass die geplanten Gebäude außerhalb
des bislang festgesetzten überbaubaren Bereiches liegen.
Die Vliesproduktion
soll auf dem vorhandenen Parkplatz errichtet werden (keine zusätzlich
befestigte Fläche). So bleibt bis zum Erreichen einer GRZ von 0,8 noch eine
mögliche Bebauung/ befestigte Fläche von ca. 7.000 qm. Die schon im
Ursprungsplan (2002) festgesetzte GRZ von 0,8 wird auch bei Umsetzung der
nunmehr neu geplanten Baumaßnahmen nicht überschritten werden. Der
Ursprungsplan lässt eine Gebäudehöhe von 12 m zu. Die Halle für die
Vliesproduktion soll teilweise in einer Höhe von 10 m und 15 m errichtet
werden. Hierfür sind im Rahmen der Neuaufstellung in Teilbereichen
entsprechende Festsetzungen zu treffen.
Das Parkdeck soll
3-geschoßig mit einer Option zur späteren Aufstockung geplant werden. Die Höhe
des Parkdecks wird dann bis zu 12 m betragen.
Des Weiteren wird
der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 43 im Rahmen dieser Neuaufstellung
den tatsächlichen Gegebenheiten angepasst. Der Ursprungsplan erfasste nicht das
gesamte Betriebsgrundstück. Nunmehr wird die ursprünglich nicht-beplante Fläche
am „Maschweg“ in den Geltungsbereich der Neuaufstellung einbezogen. Die
Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 43 entspricht den Darstellungen im
wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) der Gemeinde Bad Essen. Insofern wird dem
Entwicklungsgebot nach § 8 (2) BauGB (Bebauungspläne sind aus dem FNP zu
entwickeln) Rechnung getragen.
Im Rahmen der
Aufstellung eines Bebauungsplanes sind immissionsrelevanten Bedingungen zu
ermitteln und ggf. entsprechende, geeignete Maßnahmen festzulegen bzw.
festzusetzen, die den immissionsschutzrechtlichen Schutzanspruch benachbarter
Nutzungen sicherstellen.
Anlagen:
-Auszug aus dem B-Plan Nr. 43 „AGRO“
-Abgrenzung des Plangebietes
-Darstellung der geplanten Änderungen
-Darstellung der Vliesproduktion und des Parkdecks
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt:
1. den Bebauungsplan Nr. 43 Neuaufstellung „AGRO" aufzustellen. Der Geltungsbereich des Plangebietes ist im beigefügten Kartenauszug dargestellt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Entwurfsbearbeitung zu veranlassen und die weiteren Verfahrensschritte nach dem Baugesetzbuch bis zum Entwurfs- und
Auslegungsbeschluss abzuwickeln.