Betreff
Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 43 "AGRO" - Aufstellungsbeschluss-
Vorlage
FD3/2017/153
Art
Beschlussvorlage

Der Bebauungsplan Nr. 43 „AGRO“ (Ursprungsplan) wurde 2002 aufgestellt.

Das hier ansässige Unternehmen (AGRO International GmbH & Co.KG) plant die Errichtung einer weiteren Halle für die Vliesproduktion und eines Parkdecks/ Parkhauses für ca. 350 PKW auf dem vorhandenen Betriebsgelände.

Planungsanlass der Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 43 „AGRO“ ist die

planungsrechtliche Standortsicherung des hier in der Gemeinde Bad Essen ansässigen Unternehmens.

 

Ein Planungserfordernis ergibt sich daraus, dass die geplanten Gebäude außerhalb des bislang festgesetzten überbaubaren Bereiches liegen.

Die Vliesproduktion soll auf dem vorhandenen Parkplatz errichtet werden (keine zusätzlich befestigte Fläche). So bleibt bis zum Erreichen einer GRZ von 0,8 noch eine mögliche Bebauung/ befestigte Fläche von ca. 7.000 qm. Die schon im Ursprungsplan (2002) festgesetzte GRZ von 0,8 wird auch bei Umsetzung der nunmehr neu geplanten Baumaßnahmen nicht überschritten werden. Der Ursprungsplan lässt eine Gebäudehöhe von 12 m zu. Die Halle für die Vliesproduktion soll teilweise in einer Höhe von 10 m und 15 m errichtet werden. Hierfür sind im Rahmen der Neuaufstellung in Teilbereichen entsprechende Festsetzungen zu treffen.

 

Das Parkdeck soll 3-geschoßig mit einer Option zur späteren Aufstockung geplant werden. Die Höhe des Parkdecks wird dann bis zu 12 m betragen.

Des Weiteren wird der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 43 im Rahmen dieser Neuaufstellung den tatsächlichen Gegebenheiten angepasst. Der Ursprungsplan erfasste nicht das gesamte Betriebsgrundstück. Nunmehr wird die ursprünglich nicht-beplante Fläche am „Maschweg“ in den Geltungsbereich der Neuaufstellung einbezogen. Die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 43 entspricht den Darstellungen im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) der Gemeinde Bad Essen. Insofern wird dem Entwicklungsgebot nach § 8 (2) BauGB (Bebauungspläne sind aus dem FNP zu entwickeln) Rechnung getragen.

Im Rahmen der Aufstellung eines Bebauungsplanes sind immissionsrelevanten Bedingungen zu ermitteln und ggf. entsprechende, geeignete Maßnahmen festzulegen bzw. festzusetzen, die den immissionsschutzrechtlichen Schutzanspruch benachbarter Nutzungen sicherstellen.

 


Anlagen:

-Auszug aus dem B-Plan Nr. 43 „AGRO“

-Abgrenzung des Plangebietes

-Darstellung der geplanten Änderungen

-Darstellung der Vliesproduktion und des Parkdecks

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt:

1. den Bebauungsplan Nr. 43 Neuaufstellung „AGRO" aufzustellen. Der Geltungsbereich des Plangebietes ist im beigefügten Kartenauszug dargestellt.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Entwurfsbearbeitung zu veranlassen und die weiteren Verfahrensschritte nach dem Baugesetzbuch bis zum Entwurfs- und

Auslegungsbeschluss abzuwickeln.

 


 

Haushaltsmittel

stehen bei Konto 427100.93000.51110 zur Verfügung

sind  überplanmäßig /  außerplanmäßig bereitzustellen

Deckungsvorschlag:

Sonstiges

Haushaltsmittel werden nicht benötigt

 

Beteiligung der Ortschaften

ist nicht erforderlich

wird noch vorgenommen

ist erfolgt mit folgendem Ergebnis: