Betreff
Bestandsverzeichnis für Gemeindestraßen und sonstige öffentliche Straßen
Vorlage
BV/FD3/2018/001
Aktenzeichen
66 10 02
Art
Beschlussvorlage

Nach § 6 Nieders. Straßengesetz (NStrG) sind Straßen entsprechend ihrer straßenrechtlichen Bedeutung zu widmen und nach § 3 Abs. 3 NStrG in das Straßenbestandsverzeichnis aufzunehmen. Die Widmung begründet den rechtlichen Status einer Straße als „öffentliche Straße“, d.h., die Straße ist im Rahmen der Widmungsfestlegung durch die Allgemeinheit nutzbar. Voraussetzung für die Widmung ist, dass der Träger der Straßenbaulast Eigentümer der Straßenfläche ist oder der Eigentümer der Widmung zugestimmt hat.

Es sind folgende Flächen aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht als öffentliche Straße zu widmen:

Ortschaft Bad Essen (Anlage 1):

Verbindungsweg von der „Gartenstraße“ zum Kinderspielplatz am „Mühlenbachweg“ mit der Widmungsbeschränkung „Nur Fußweg“

Ortschaft Rabber (Anlage 2)

Stichweg „Im Westerbruch“

Nach § 76 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) beschließt der Verwaltungsausschuss über Widmung, Umstufung und Einziehung von Straßen, da sich nach § 58 Abs. NKomVG die Beschlussfassung des Rates auf Einrichtungen im Rahmen des Wirtschaftsrechts (z.B. Eigenbetriebe) und nicht auf sonstige Einrichtungen (z.B. Straßen) bezieht.

 

 


Anlagen:

Übersichtsplan Ortschaft Bad Essen

Übersichtsplan Ortschaft Rabber

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Verwaltungsausschuss beschließt, gemäß § 6 Nieders. Straßengesetz folgende Straßen und Wege mit Wirkung vom 01.01.2018 zu widmen:

Ortschaft Bad Essen

Verbindungsweg von der „Gartenstraße“ zum Kinderspielplatz am „Mühlenbachweg“ mit der Widmungsbeschränkung „Nur Fußweg“

Ortschaft Rabber

                Stichweg „Im Westerbruch“

Das Bestandsverzeichnis für Gemeindestraßen und sonstige öffentliche Straßen ist entsprechend zu ergänzen und die Widmungen sind durch amtliche Bekanntmachung zu veröffentlichen.

 


 

Haushaltsmittel

stehen bei Konto ____________ zur Verfügung

sind  überplanmäßig /  außerplanmäßig bereitzustellen

Deckungsvorschlag:

Sonstiges

Haushaltsmittel werden nicht benötigt

 

Beteiligung der Ortschaften

ist nicht erforderlich

wird noch vorgenommen

ist erfolgt mit folgendem Ergebnis: Zustimmung