Das
Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Osnabrück hat den Jahresabschluss 2015 der
Gemeinde Bad Essen in der Zeit vom 13.11.2017 bis 30.01.2018 geprüft. Die
Prüfungsergebnisse sind im Schlussbericht festgehalten, über den ein
Abschlussgespräch am 05.03.2018 stattfinden wird. Die Kurzfassung des
Schlussberichtes wird dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Eine Ausfertigung
des Gesamtberichtes kann durch die Ratsmitglieder bei Bedarf angefordert
werden. Die Verwaltung steht für Rückfragen und Erläuterungen gerne zur
Verfügung.
Der Prüfungsbericht
endet mit folgender Schlussfeststellung:
„Die
Jahresabschlüsse 2015 und 2016 sind nach den gesetzlichen Bestimmungen geprüft
worden. Im Schlussbericht sind die wesentlichen Prüfungsergebnisse dargelegt.
Insgesamt
ist festzustellen, dass
·
die Haushaltspläne eingehalten worden sind,
·
die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
eingehalten worden sind,
·
bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei
den Einzahlungen und Auszahlungen des kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs
nach den bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden
Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren worden
ist,
·
sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und
Auszahlungen enthalten sind und die Jahresabschlüsse die tatsächliche Vermögens-,
Ertrags- und Finanzlage darstellen.
Gemäß
§ 58 I Nr. 10 i. V. m. § 129 I Satz 3 NKomVG beschließt der Rat über die
Jahresabschlüsse, die Zuführung zu Überschussrücklagen und die Entlastung des
Bürgermeisters.
Aus
Sicht des Rechnungsprüfungsamtes stehen die in diesem Schlussbericht
dargelegten Prüfungsergebnisse einer Beschlussfassung über die Jahresabschlüsse
2015 und 2016, die Zuführung zu Überschussrücklagen sowie einer Entlastung
nicht entgegen.“
Seitens der Verwaltung bedarf der Prüfungsbericht keiner weiteren Ausführungen. Auf eine gesonderte Stellungnahme des Bürgermeisters wird daher verzichtet. Die vermerkten Prüfungsfeststellungen werden – soweit sie Auswirkungen für das Buchungsgeschäft der Verwaltung haben – zukünftig beachtet. Die Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses wird festgestellt.
Entsprechend der geprüften Jahresrechnung schließt das Haushaltsjahr 2015 insgesamt mit einem Jahresüberschuss von 261.315 €. Während im ordentlichen Ergebnis ein Überschuss von 274.500 € erzielt wurde, weist das außerordentliche Ergebnis einen Fehlbetrag von -13.185 € aus.
Die Finanzrechnung 2015 weist einen Überschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit von 1.260.917 € aus. Der Fehlbetrag aus Investitionstätigkeit beträgt -1.522.177 € und führt insgesamt zu einem Finanzmittelfehlbetrag von -261.260 €.
Die erfolgte Kredittilgung von 431.024 € führt bei
gleichzeitigem Verzicht auf eine weitere Kreditaufnahme zu einem Saldo aus
Finanzierungstätigkeit in Höhe von
-431.024 €.
Weitere Erläuterungen zur Haushaltswirtschaft können dem als Anlage beigefügten Rechenschaftsbericht entnommen werden.
Anlagen:
- Kurzfassung des Schlussberichtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015/2016
- Bilanz zum 31.12.2015
- Gesamtergebnisrechnung 2015
- Gesamtfinanzrechnung 2015
- Rechenschaftsbericht 2015
- Anlagenübersicht 2015
- Forderungsübersicht 2015
- Schuldenübersicht 2015
- Übersicht über die gebildeten Haushaltsreste 2015/2016
- Bilanzkennzahlen 2015
- Bilanzvergleich 2008 - 2015
Beschlussvorschlag:
- Der Rat beschließt den Jahresabschluss 2015 in der vorliegenden, geprüften Fassung und erteilt dem Bürgermeister Entlastung gem. § 129 Abs. 1 NKomVG
- Der Jahresüberschuss im ordentlichen Ergebnis für das Jahr 2015 in Höhe von 274.499,86 € wird der aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gebildeten Rücklage zugeführt.
- Der Jahresfehlbetrag im außerordentlichen Ergebnis für das Jahr 2015 in Höhe von -13.185,31 € wird durch eine Entnahme aus der aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses gebildeten Rücklage gedeckt.