Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Osnabrück
hat den Jahresabschluss 2016 der Gemeinde Bad Essen in der Zeit vom 13.11.2017
bis 30.01.2018 geprüft. Die Prüfungsergebnisse sind im Schlussbericht
festgehalten, über den ein Abschlussgespräch am 05.03.2018 stattfinden wird.
Die Kurzfassung des Schlussberichtes wird dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Eine Ausfertigung des Gesamtberichtes kann durch die Ratsmitglieder bei Bedarf
angefordert werden. Die Verwaltung steht für Rückfragen und Erläuterungen gerne
zur Verfügung.
Der Prüfungsbericht endet mit folgender
Schlussfeststellung:
„Die Jahresabschlüsse 2015 und 2016 sind nach den gesetzlichen
Bestimmungen geprüft worden. Im Schlussbericht sind die wesentlichen
Prüfungsergebnisse dargelegt.
Insgesamt ist festzustellen, dass
·
die Haushaltspläne eingehalten worden sind,
·
die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung eingehalten worden sind,
·
bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und
Auszahlungen des kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden
Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze
und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist,
·
sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten,
Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen enthalten sind und die
Jahresabschlüsse die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage
darstellen.
Gemäß § 58 I Nr. 10 i. V. m. § 129 I Satz 3 NKomVG
beschließt der Rat über die Jahresabschlüsse, die Zuführung zu
Überschussrücklagen und die Entlastung des Bürgermeisters.
Aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes stehen die in
diesem Schlussbericht dargelegten Prüfungsergebnisse einer Beschlussfassung
über die Jahresabschlüsse 2015 und 2016, die Zuführung zu Überschussrücklagen
sowie einer Entlastung nicht entgegen.“
Seitens
der Verwaltung bedarf der Prüfungsbericht keiner weiteren Ausführungen. Auf
eine gesonderte Stellungnahme des Bürgermeisters wird daher verzichtet. Die
vermerkten Prüfungsfeststellungen werden – soweit sie Auswirkungen für das
Buchungsgeschäft der Verwaltung haben – zukünftig beachtet. Die Vollständigkeit
und Richtigkeit des Jahresabschlusses wird festgestellt.
Entsprechend
der geprüften Jahresrechnung schließt das Haushaltsjahr 2016 insgesamt mit
einem Jahresüberschuss von 58.892 €. Während im ordentlichen Ergebnis ein Überschuss
von 257.337 € erzielt wurde, weist das außerordentliche Ergebnis einen
Fehlbetrag von -198.446€ aus.
Die
Finanzrechnung 2016 weist einen Überschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit
von 1.017.992 € aus. Der Fehlbetrag aus Investitionstätigkeit beträgt
-2.116.793 € und führt insgesamt zu einem Finanzmittelfehlbetrag von -1.098.801
€.
Die
erfolgte Kredittilgung von 414.255 € führt bei gleichzeitige Aufnahme neuer
Investitionskredite im Umfang von 700.000 € zu einem Saldo aus
Finanzierungstätigkeit in Höhe von 285.745 €.
Weitere Erläuterungen zur Haushaltswirtschaft können
dem als Anlage beigefügten Rechenschaftsbericht entnommen werden.
Anlagen:
- Kurzfassung des Schlussberichtes über die Prüfung
des Jahresabschlusses 2015/2016
- Bilanz zum 31.12.2016
- Gesamtergebnisrechnung 2016
- Gesamtfinanzrechnung 2016
- Rechenschaftsbericht 2016
- Anlagenübersicht 2016
- Forderungsübersicht 2016
- Schuldenübersicht 2016
- Übersicht über die gebildeten Haushaltsreste
2016/2017
- Bilanzkennzahlen 2016
- Bilanzvergleich 2008 - 2016
Beschlussvorschlag:
- Der Rat beschließt den Jahresabschluss 2016 in
der vorliegenden, geprüften Fassung und erteilt dem Bürgermeister
Entlastung gem. § 129 Abs. 1 NKomVG
- Der Jahresüberschuss im ordentlichen Ergebnis für
das Jahr 2016 in Höhe von 257.337,45 € wird der aus Überschüssen des
ordentlichen Ergebnisses gebildeten Rücklage zugeführt.
- Der Jahresfehlbetrag im außerordentlichen
Ergebnis für das Jahr 2016 in Höhe von -198.445,71 € wird durch eine
Entnahme aus der aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses
gebildeten Rücklage gedeckt.