Betreff
Haushaltsplan 2018: Bereiche Schulen/Sport/Bäder
Vorlage
BV/FD1/2018/009
Art
Beschlussvorlage

 

A. Schulen: Pauschalmittel

 

Für das Haushaltsjahr 2018 sind

 

im Primarbereich       31,00 € pro Schüler/in und

im Sek. I-Bereich       49,00 € pro Schüler/in

 

für

 

  • Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände,
  • Geschäftsausgaben sowie
  • Lehr- und Unterrichtsmittel der Schule

 

eingeplant worden.

 

Für die Beschaffung von Lehr- und Unterrichtsmaterialien zur Differenzierung im Rahmen der Inklusion sowie die Vermittlung von Deutschsprachkenntnissen wurden außerdem 150,00 € pro Klasse eingeplant.

 

Diese Beträge entsprechen den in 2016 vorgenommenen Erhöhungen. Entsprechend der Regelung zur Sachkostenerstattung des Landkreises Osnabrück an die Gemeinden ist vorgesehen, den sich aus den vorgenannten Positionen ergebenden Gesamtbetrag je Schule um 1 % jährlich zu erhöhen.

               

Die Schulen stellen der Volkshochschule Unterrichtsmaterialien zur Verfügung. Aufgrund einer Empfehlung des Fachausschusses wird hierfür jährlich ein zusätzlicher Betrag in Höhe von insgesamt 1.150,00 € bereitgestellt.

 

Die Schulen entscheiden selbständig über die Verwendung der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel.

 

Außerdem wurden aufgrund der Folgekosten im Bereich „Neue Technologien“ pro Schüler/in 6,00 € berücksichtigt. Das Land Niedersachsen wird sich in gleicher Höhe beteiligen (Zahlbetrag Vorjahr: 5,60 €).

 

Für die unter A. aufgeführten Positionen sind demzufolge für die Schulen folgende Beträge in den Haushaltsplan 2018 eingestellt worden:

 

 

Aktuelles Jahr

Vorjahr

 

 

 

Grundschule Bad Essen

14.200 €

13.900 €

Grundschule Lintorf

12.900 €

12.300 €

Grundschule Wehrendorf

3.200 €

3.300 €

Oberschule

38.600 €

39.500 €

 

 

(Produkte 21110 und 21610, Sachkonten 422200, 427100, 443100).

 

 

B. Schulen: Unterhaltung der Gebäude und baulichen Anlagen

 

Für die Unterhaltung der Grundstücke und der baulichen Anlagen sind folgende Haushaltsmittel eingeplant worden:

 

Schule

 

Euro

Produkt

GS Bad Essen

- laufende Unterhaltungsarbeiten

- Maßnahmen nach Begehung Fachkraft Arbeitssicherheit nds. Landesschulbehörde

- Erneuerung Abwasserleitung

35.000

30.000

 

 

10.000

21110

GS Lintorf

- laufende Unterhaltungsarbeiten

- Erneuerung Fenster (Abschluss)

- Verbreiterung FW-Zufahrt Weg + Tor oberhalb Hallenbad

- Fußboden Lehrerzimmer

35.000

37.000

10.000

 

5.000

21110

GS Wehrendorf

- laufende Unterhaltungsarbeiten

- Akustik Mensa lt. Fachkraft Arbeitssicherheit LSchb

15.000

5.000

21110

Oberschule

- laufende Unterhaltungsarbeiten

- Erneuerung Fenster Ostseite (Abschluss)

- Planungskosten Fahrstuhl

47.000

42.000

 

4.500

21610

 

Gesamtkosten

275.500

 

 

Grundschule Bad Essen

In 2017 erfolgte eine Begehung mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit der Nds. Landesschulbehörde, es wurde eine Gefährdungsbeurteilung aufgestellt.  Durch den GUV vorgegebene Maßnahmen im Rahmen der allgemeinen Sicherheit (z.B. beidseitige Handläufe in den Treppenhäusern) und im Rahmen des Brandschutzes sollen erfolgen.

 

Auf der Westseite der Schule (komplette Länge der Schule bis Bücherei) ist eine Abwasserleitung durch Wurzeleinwuchs so beschädigt, dass eine Erneuerung erfolgen muss.

 

Grundschule Lintorf

Der Abschluss der in den letzten Jahren angefangenen Maßnahmen zur Erneuerung der Fenster soll erfolgen.

 

Die Feuerwehr hat angeregt, den Weg und das Tor oberhalb des Hallenbades zu verbreitern, so dass im Notfall die Mensa und der obere Schulbereich von hier aus mit dem Fahrzeug erreicht werden kann.

 

Der Fußbodenbelag im Lehrerzimmer ist über 20 Jahre alt und muss erneuert werden.

 

Grundschule Wehrendorf

Im Bereich der Mensa sind Maßnahmen im Bereich der Akustik erforderlich.

 

Oberschule Bad Essen

Die restlichen alten Fenster im Altbau (Ostseite) sollen ausgetauscht werden. Die Fensterarbeiten an der Oberschule werden damit abgeschlossen.

 

Im Konzept der Oberschule kommt dem Fach Chemie eine besondere Bedeutung zu. Dieses Fach wird im Jahrgang 9 und 10 als Leistungskurs unterrichtet. Die Chemieräume liegen im Obergeschoss des Altbaus und sind nur über die Treppenhäuser zu erreichen. Im Rahmen der Inklusion ist auch Schüler/innen mit körperlichen Einschränkungen ein Zugang zu den Chemieräumen zu ermöglichen. Dieses kann nur über den Einbau eines Fahrstuhls erreicht werden. Eine Verlegung der Chemieräume ins Erdgeschoss ist nicht möglich. In 2017 sind Planungskosten für einen Fahrstuhl vorgesehen.

 

 

C. Schulen: Einrichtungsgegenstände und Anschaffungen

 

Für die Anschaffung von Einrichtungsgegenständen sind folgende Haushaltsmittel eingeplant worden (s. nachfolgende Aufstellung sowie die als Anlage beigefügten Anträge der Schulen):

 

Schule

Erläuterung

Euro

Produkt

GS Bad Essen

Tonübertragungssystem und Beamer für Aula

(s. Antrag Anlage 1)

5.900

21110

GS Lintorf

Magnettafeln Klassenräume

PC-Ausstattung Klassenräume

(s. Antrag Anlage 2)

500

11.500

21110

GS Wehrendorf

Einrichtungsgegenstände

Klettergerüst Außenanlage

(s. Antrag Anlage 3)

Gefrierschrank

1.000

18.000

 

1.000

21110

Oberschule

Ausstattung Chemieraum

Schuljubiläum

Medienunterstützte Binnendifferenzierung Klassenräume

Telefonanlage

(s. Antrag Anlage 4)

Ausstattung Mensa (Inventar)

Kombi-Dämpfer Mensa

4.400

4.000

 

10.000

10.000

 

2.000

12.500

21610

 

Die von den Schulen beantragten Ausstattungsgegenstände wurden berücksichtigt.

 

Für die Mensa der Grundschule Wehrendorf ist die Anschaffung eines Gefrierschranks erforderlich.

 

Nach Wechsel des Essensanbieters und der damit verbundenen Änderung des Anmeldeverfahrens zum Mittagessen sind die Essenszahlen in der Oberschule stark gestiegen. Eine Aufstockung des Inventars ist erforderlich.

 

Der in der Mensa der Oberschule vorhandene Kombi-Dämpfer ist defekt. Eine Reparatur ist nicht mehr möglich. Die Neuanschaffung eines Kombi-Dämpfers ist erforderlich.

 

 

D. Kreismusikschule, Volkshochschule, Kunstschule

 

Bei den Produkten

 

Volkshochschule

Produkt 27110

Öffentliche Bücherei

Produkt 27210

Kreismusikschule

Produkt 28110

 

sind gegenüber dem Vorjahr keine inhaltlichen Änderungen aufgetreten.

 

 

E. Sportbereich

 

1. Zuschüsse an Sportverbände und Sportvereine (Produkt 42110)

 

25.500 €   Sportförderung für Kinder und Jugendliche

 

Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2016 wurde eine Erhöhung der Zuschüsse auf 15,00 € für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre beschlossen. 

 

 

20.000 €    Zuschuss Sportvereine für die Sportplatzpflege

 

Die Pflege und Unterhaltung der Sportplätze wurde im Rahmen der Haushaltskonsolidierung 2003/2004 auf die Sportvereine übertragen. Der Pflege- und Unterhaltungsaufwand stellt für die Vereine eine enorme finanzielle Belastung da. Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2017 wurde daher ein Zuschuss an die Sportvereine in Höhe von 5.000 € je Sportplatz als Berechnungsgröße beschlossen.

 

 

2. Sporthalle in der Ortschaft Wimmer (Produkt 42410)

 

7.000 €   Abschluss der Malerarbeiten und Austausch der Stahltür zum Heizungsraum

 

In der Sporthalle Wimmer ist ein Anstrich der Wände oberhalb des Prallschutzes vorgesehen. Weiterhin ist ein Austausch der abgängigen Stahltür zum Heizungsraum an der Ostseite vorgesehen.

 

 

3. Sportplätze / Skateranlage

 

92.000 € Erneuerung Skateranlage

 

Die Skateranlage an der Schulallee wurde 1999 errichtet. Aufgrund des Alters, des häufigen Gebrauchs und der kontinuierlichen Belastung durch die Witterung weisen die Rampen und der Asphalt viele Unebenheiten auf. In den letzten Jahren mussten bereits vermehrt die Befestigungen (Nieten) erneuert werden. Inzwischen sind die Nietlöcher ausgefranst, so dass eine Befestigung nicht mehr möglich ist bzw. sich schnell wieder löst. Dadurch entstehen zwischen den einzelnen Elementen der Rampen immer größere Zwischenräume und die Anfahrkeile liegen nicht mehr auf dem Asphalt, so dass hier Stolperfallen entstehen.

 

Aus Sicherheitsgründen sind daher umfangreiche Unterhaltungsarbeiten sowohl an den Rampen wie auch am Asphalt erforderlich. Weiterhin entspricht die vorhandene Anlage nicht mehr den aktuellen Standards und Sicherheitsanforderungen.

 

Für die Erneuerung des Asphalts sowie Errichtung neuer Rampen ist lt. Kostenschätzung von Herrn Naschold, DSGN concepts , ein Betrag in Höhe von 92.000 € einzuplanen.

 

Der Anfang 2017 gestellte Förderantrag im Rahmen der ZILE-Richtlinie wurde abgelehnt. Im September 2017 wurde ein erneuter Antrag gestellt. Eine Entscheidung hierüber steht noch aus.

 

 

4. Hallenbad Lintorf  (Produkt 42420)

 

30.000 €   Umbau Filteranlagen

 

Aufgrund von Anforderungen des Gesundheitsamtes erfolgte 2017 der Einbau einer Mess- und Regeltechnik im Hallenbad Lintorf (Einbau Messgeräte und einer Chlorgasdosiertechnik).  Bereits im Rahmen der Haushaltsberatungen 2017 wurde darauf hingewiesen, dass in den Folgejahren weitere Investitionen im Bereich der Badewassertechnik erforderlich sein werden.

 

Die Filteranlage des Hallenbades stammt aus dem Jahr 1996. Durch eine Durchströmungsmessung im letzten Jahr wurde die Badewasserfilteranlage auf ihre Funktionsfähigkeit überprüft. Dabei wurde festgestellt, dass die Filterleistung nicht mehr den heutigen Vorschriften entspricht und hier Handlungsbedarf besteht.

 

Durch Herrn August, Stadtwerke Osnabrück, der die Gemeinde Bad Essen in technischen Fragestellungen bzgl. der Bäder berät, wurden 2 Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt:

 

a) Umbau der vorhandenen Filter und Erneuerung der Verrohrung, Kosten ca. 30.000 €

 

In diesem Jahr soll geprüft werden, ob ein Umbau der Filter und der Verrohrung überhaupt möglich ist. Dazu muss der Aufbau des Filters und die vorhandene Vorrohrung aufgemessen und bewertet werden. Falls ein Umbau möglich ist, soll diese Lösungsmöglichkeit umgesetzt werden.

 

b) Sofern ein Umbau der vorhandenen Filter nicht möglich ist bzw. keinen Erfolg verspricht, muss eine komplette Erneuerung der Filteranlage erfolgen. Die Kosten hierfür werden auf ca. 100.000 bis 120.000 € geschätzt. Falls sich der bevorzugte Umbau der Filter nicht realisieren lässt, soll in diesem Jahr die Planung / Kostenermittlung für eine neue Filteranlage erfolgen.

 

 

5. Freibad Bad Essen (Produkt 42430)

 

Der Gemeinderat hat am 10.12.2015 einstimmig beschlossen, dass das Solefreibad in den Jahren 2016 und 2017 saniert und modernisiert werden soll. Mit den Sanierungsarbeiten wurde Anfang September 2016 begonnen. Die Arbeiten wurden weitestgehend abgeschlossen, derzeit erfolgt noch die Prüfung und Abwicklung der Schlussrechnungen.

 

Erst im Rahmen der Durchführung der Sanierungsmaßnahme wurden die Erweiterung des Kiosks sowie der Neubau des Kassengebäudes beschlossen. Bedingt durch die beschlossenen ergänzenden Maßnahmen sowie einzelne weitere Abweichungen und Anpassungen  ist noch ein Mehraufwand in Höhe von 96.000 € bereitzustellen.

 

 

64.000 €  Waterclimbinganlage

 

Durch die Schaffung einer Waterclimbinganlage wird das vorgesehene Angebot im Sole-Freibad als Familienbad ideal ergänzt. Diese Attraktion wird einen Mehrgewinn für die gesamte Region darstellen. Unter Berücksichtigung des großen Engagements der Bürgerstiftung Bad Essen und des Kinderwelten Bad Essen e.V. und des damit einhergehenden Spendenaufkommens ist die Errichtung der Waterclimbing-Anlage in diesem Jahr eingeplant. Diese sollte spätestens mit Beginn der Sommerferien zur Verfügung stehen..

 

Der Anfang des Jahres 2017 gestellte Förderantrag im Rahmen der ZILE-Richtlinie wurde abgelehnt. Zum 15.09.2017 wurde ein erneuter Antrag gestellt, über den bislang nicht entschieden wurde.

 

6.500 € Beckensauger

 

Der bisherige Sauger war gemietet; Ablauf der Mietzeit: 31.12.2017; Höhe der jährlichen Miete: 2.118,20 €. Durch die Verkleinerung der Becken ist ein kleinerer Sauger ausreichend. Es ist die Anschaffung eines geeigneten Saugers rechtzeitig zum Saisonbeginn vorgesehen.

 

 


Anlagen:

Anlage 1: Antrag der Grundschule Bad Essen

Anlage 2: Antrag der Grundschule Lintorf

Anlage 3: Antrag der Grundschule Wehrendorf

Anlage 4: Antrag der Oberschule Bad Essen

 


Beschlussvorschlag:

 

a) Der Ausschuss stimmt den Haushaltsansätzen, die in den Zuständigkeitsbereich des Kinder- und Jugendausschusses fallen, zu / mit folgenden Änderungen zu.

 

b) Die erforderlichen Unterhaltungsmaßnahmen und Anschaffungen sind in 2018 durchzuführen.

 

 


 

Haushaltsmittel

stehen im Haushaltsplanentwurf 2018 zur Verfügung

sind  überplanmäßig /  außerplanmäßig bereitzustellen

Deckungsvorschlag:

Sonstiges

Haushaltsmittel werden nicht benötigt

 

Beteiligung der Ortschaften

ist nicht erforderlich

wird noch vorgenommen

ist erfolgt mit folgendem Ergebnis: