Die Betriebsführung
der Kindergärten in Brockhausen, Lintorf und Wittlage einschließlich der Krippe
Wittlage wird durch die Kinderland Bad Essen gGmbH wahrgenommen. Ab dem
Kindergartenjahr 2018/2019 liegt auch die Betriebsführung für die neu
errichtete Krippe Brockhausen in der Verantwortung der Kinderland Bad Essen
gGmbH. Das Eigentum, die Unterhaltung und die Bewirtschaftung der Gebäude sind
in der Zuständigkeit der Gemeinde Bad Essen verblieben.
Daneben beschäftigt
die Kinderland Bad Essen gGmbH die Mitarbeiterin im Rahmen des Projektes
„Sozialpädagogen an Grundschulen“ an der Grundschule Lintorf, die
Mitarbeiterinnen in der sozialpädagogischen Nachmittagsbetreuung an den
Grundschulen Bad Essen und Lintorf sowie die pädagogischen Kräfte, die als
Kooperationspartner der Schulen im Rahmen des Ganztagsangebotes an der
Oberschule Bad Essen und an der Grundschule Lintorf eingesetzt werden.
Für die Kinderland
Bad Essen gGmbH ist ein Wirtschaftsplan für das Jahr 2018 zu beschließen.
Dieser ist einschließlich der Stellenübersicht als Anlage beigefügt. Der
Wirtschaftsplan sieht eine Verlustabdeckung der Gemeinde Bad Essen als
Gesellschafterin der Kinderland Bad Essen gGmbH in Höhe von 1.127.600 € vor.
Dieser Betrag ist auch im gemeindlichen Haushaltsplan als Zuschuss an
verbundene Unternehmen etc. (Sachkonto 431500, Produkt 36510 Tageseinrichtungen
für Kinder) eingestellt worden.
Insbesondere aufgrund
von Personalkostensteigerungen, der Inbetriebnahme der Krippe Brockhausen sowie
des ganzjährigen Betriebes der zweiten Integrationsgruppe in der
Kindertagesstätte Wittlage und einiger Veränderungen bei den Betreuungs- und
Sonderöffnungszeiten ist eine Erhöhung der Verlustabdeckung ggü. dem Vorjahr
vorgesehen.
Zum Wirtschaftsplan
sind folgende Anmerkungen zu machen:
A) Betreuung
in Kindertagesstätten
1) Benutzungsentgelte
Für 2018 werden Elternbeiträge
auf der Grundlage der in 2017 tatsächlich erzielten Erlöse unter
Berücksichtigung der in 2018 ganzjährig laufenden zweiten Integrationsgruppe in
der Kindertagesstätte Wittlage sowie der neuen Krippe Brockhausen kalkuliert.
Hier bleibt zunächst abzuwarten, in welchem Umfang und nach welchem Verfahren
die vom Land Niedersachsen angekündigte Beitragsfreiheit weiterer
Kindergartenjahre zum Tragen kommen wird.
Die Gesamtsumme der
Elternbeiträge beinhaltet auch die Elternbeiträge, die von der Gemeinde Bad
Essen im Auftrage des Landkreises Osnabrück gemäß § 90 KJHG aufgrund des
geringen Einkommens der Eltern übernommen werden. Die Erstattungen für das
beitragsfreie (letzte) Kindergartenjahr sind gesondert ausgewiesen.
2) Zuweisungen Land
Niedersachsen
Hier wird der
Personalkostenzuschuss des Landes Niedersachsen für die Beschäftigten in den
Kindertagesstätten (Kindergärten u. Krippen) auf der Grundlage der
Vorjahresergebnisse und unter Berücksichtigung der zu erwartenden Zuschüsse für
die Mitarbeiterinnen der Krippe Brockhausen, der zweiten Integrationsgruppe
sowie der Kräfte nach der Quik-Richtlinie (Richtlinie zur Verbesserung der
Qualität in Kindertagesstätten ausgewiesen. Insbesondere wegen der annähernden
Vollfinanzierung der der Kräfte nach der Quik-Richtlinie wird hier ein deutlich
höherer Zuschuss erwartet.
3) Personalkosten
Kindergärten
Ausgewiesen wurde der
geplante Betrag der Vergütungszahlungen an die Mitarbeiterinnen der Kinderland
Bad Essen gGmbH und die Erstattungszahlungen für die im Rahmen einer
Arbeitnehmerüberlassung beschäftigten Erzieherinnen. Bedingt durch die
steigenden Personalkosten aufgrund von Erhöhungen der Vergütungen der
Mitarbeiterinnen, die Ausweitung von Betreuungs- und Sonderöffnungszeiten sowie
insbesondere die oben beschriebenen zusätzlichen Gruppen und Fachkräfte sind die Personalkosten ggü. 2017 deutlich
gestiegen.
4) Verwaltungskosten
Im Zuge einer sachgerechten und transparenten
Kostenzuordnung sind Verwaltungskosten für die Durchführung der
Kindergartenanmeldungen, die Festsetzung der Elternbeiträge, die Wahrnehmung
der Aufgaben des Familienservicebüros sowie die Geschäftsführung etc. direkt
der Kinderland Bad Essen gGmbH zugeordnet worden.
5) Geräte, Ausstattung und Ausrüstungsgegenstände;
Schulung und Fortbildung; Verbrauchsmittel; Geschäftsausgaben Kindergärten
Es sind wie in der Vergangenheit Beträge pro
Kindergartengruppe in den Einrichtungen berücksichtigt worden. Im Zuge der
Qualitätssicherung kommt der Fortbildung und Schulung der Fachkräfte eine
wichtige Bedeutung zu. Daher werden hier mehr Finanzmittel eingeplant als im
Vorjahr.
6) Sprachförderung Land/Landkreis Osnabrück,
Bundesprogramm „Sprach-Kitas“, Familienzentrum
Aufgrund einer vom Land Niedersachsen
geforderten Umstellung des Sprachförderkonzeptes im Landkreis Osnabrück wurde
seit dem 01. Januar 2015 nur noch ein deutlich reduziertes Stundenkontingent
für die Sprachförderung aus Mitteln des Landes und des Landkreises nach dem
„Gießkannenprinzip“ an alle Kindertagesstätten verteilt. Dabei wurden in 2017
1,0 Stunden pro Gruppe zur Verfügung gestellt.
Seit März bzw. Mai 2011 waren in den
Kindertagesstätten Lintorf und Wittlage zusätzlich zwei teilzeitbeschäftigte
Sprachförderkräfte eingesetzt. Neben den Personalkosten wurde im Rahmen des
Bundesprogrammes Schwerpunkt-Kita „Sprache und Integration“ ein
Sachkostenbudget zur Verfügung gestellt. Der Einsatz der Sprachförderkräfte in
den beiden Einrichtungen, die beide einen sehr hohen Anteil von Kindern mit
Sprachförderbedarf haben, hat sich deutlich bewährt. Inzwischen besteht auch
bei einer zunehmenden Anzahl von Kindern aus Familien ohne
Migrationshintergrund ein deutlich höherer Sprachförderbedarf. Die
Projektmittel im Rahmen des Bundesprogramms waren bis zum 31. Dezember 2015
befristet.
Aus Bundesmitteln ist zum 01. Januar 2016 mit
dem Bundesprogramm „Sprach-Kitas“ ein Folgeförderprogramm aufgelegt worden.
Hier konnte in 2016 die Kindertagesstätte Lintorf weiter gefördert werden. Zum
01. Januar 2017 ist dann auch die Kindertagesstätte Wittlage in das
Bundesprogramm „Sprach-Kitas“ aufgenommen worden, so dass dann auch in dieser
Einrichtung wieder ein Pauschalzuschuss in Höhe von 25.000 € jährlich
eingeplant werden konnte. Aufgrund weiterer Bundesmittel konnte für 2018 auch
die Bezuschussung einer Sprachförderkraft mit 19,5 Wochenstunden für die
Kindertagesstätte Brockhausen eingeworben werden. Somit ist im Wirtschaftsplan
2018 der Pauschalzuschuss „Sprach-Kitas“ für drei Kindertagesstätten
ausgewiesen worden.
Der Landkreis Osnabrück fördert die Einrichtung
von Familienzentren in Kindertagesstätten in Anlehnung an das Modell in NRW. In
der Gemeinde Bad Essen übernimmt die Kindertagesstätte Lintorf die Aufgabe,
zusätzliche Angebote für Familien im sozialen Umfeld der Einrichtung
anzubieten. Hierfür werden aktuell jährlich ca. 18.500 € bereitgestellt, zudem
kommen ca. 3.500 € für das Vorhalten eines Elterncafes im Familienzentrum
hinzu. Die Finanzierung für das Projekt ist bis Ende 2022 durch den Landkreis
Osnabrück sichergestellt.
7) Kosten Biostoffverordnung,
Infektionsschutzgesetz, Kinderschutz, Betriebsrat, Versicherungen, Verwaltungs-
und Betriebsausgaben etc.
Hier sind
ausgewiesen die Arbeitgeberkosten aufgrund der gesetzlichen Anforderungen der
Biostoffverordnung (regelmäßige medizinische Untersuchung der Erzieherinnen,
ggfs. Impfungen) sowie nach dem Infektionsschutzgesetz. Zu beachten sich zudem
die Regelungen zur Kindeswohlgefährdung gemäß § 8a SGB VIII. Weiterhin sind die
Schulungskosten etc. für die Betriebsratsmitglieder zu berücksichtigen,
Jahresabschlusskosten sowie in Sonderfällen Kosten für Supervision in den Kitas
o.ä.. Zudem sind weitere Sachkosten, die in der Vergangenheit im allgemeinen
Haushalt der der Gemeinde Bad Essen gebucht worden sind, direkt dem „Kostenverursacher“
zugeordnet worden (z.B. Kontoführungsgebühren, Versicherungen, Kosten für
Stellenanzeigen u.ä.).
8)
Integrationsgruppen
Auf der Grundlage des „Regionalen Konzeptes für die gemeinsame Betreuung
von behinderten und nichtbehinderten Kindern in Kindertagesstätten in der
Gemeinde Bad Essen“ sind bedarfsbezogen ergänzend zur heilpädagogischen
Kindergartengruppe in Trägerschaft der Heilpädagogischen Hilfe Osnabrück
Integrationsgruppen in Kindertagesstätten eingerichtet worden. Aus Mitteln der
Eingliederungshilfe trägt der Landkreis Osnabrück in diesen Gruppen die
Personalkosten der heilpädagogischen Fachkraft und gewährt eine
Sachkostenpauschale für die Integrationskindern. Mit der Einrichtung einer
zweiten Integrationskindergartengruppe zum Kindergartenjahr 2017/2018 in der
Kindertagesstätte Wittlage bestehen inzwischen drei
Integrationskindergartengruppen mit 12 Integrationsplätzen. Demzufolge ist für
2018 eine höhere Zuweisung des Landkreises Osna-brück eingeplant worden.
Parallel erhöhen sich auch die Sachkosten für die Integrationsgruppen.
B) Oberschule Bad
Essen
Die Kinderland Bad
Essen gGmbH beschäftigt weiterhin die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die
ergänzend zu den Lehrkräften im Rahmen des Ganztagsangebotes an der Oberschule
Bad Essen tätig sind. Der tatsächliche Umfang ist jeweils abhängig von der
Nachfrage nach Nachmittagsangeboten.
C) Sozialpädagogische
Nachmittagsbetreuung an den Grundschulen Bad Essen und Lintorf
An der Grundschule in
Bad Essen wird im Gesamtrahmen der schulischen Ganztagsbetreuung eine
Kleingruppe im Rahmen der sozialpädagogischen Nachmittagsbetreuung angeboten,
an der Grundschule Lintorf zwei Kleingruppen.
Die
sozialpädagogische Nachmittagsbetreuung wird im Kern durch den Landkreis
Osnabrück finanziert. Gegenüber der ursprünglichen Planung einer wöchentlichen
Betreuung von 12 Wochenstunden sind u.a. mit Rücksicht auf notwendige Vor- und
Nachbereitungszeiten, Abstimmungsgespräche mit den Lehrkräften und
Erziehungsberechtigten, die unterschiedlichen Zeiten des Unterrichtsendes der
Kinder und die Abfahrtzeiten der Busse die Betreuungszeiten am Nachmittag
umfangreicher, so dass die Personalkosten höher ausfallen. Hinzu kommen in
einem Fall höhere Personalkosten des tatsächlich eingesetzten Personals. Durch
die Vollauslastung der Gruppen mit sechs bis acht Kindern fallen auch die
Kosten des Mittagessens höher aus. Die Rückmeldungen aus den Schulen über
die Erfolge in der täglichen Arbeit und in der Entwicklung vieler Kinder
rechtfertigen eine Fortsetzung der Maßnahme.
Nachgewiesen sind
hier zudem die erwarteten Kosten der Nachmittagsangebote der Kinderland Bad
Essen gGmbH als (Teil-)Kooperationspartner an der Grundschule Lintorf im Rahmen
des Ganztagsangebotes.
Zudem sind hier die
Aufwendungen für die Tätigkeit der hauptamtlichen
Fachkraft im Rahmen des Ganztagsangebotes, in der Organisation des
Ganztagsangebotes, im Rahmen des Projektes „Sozialpädagogen an Grundschulen“
und der Intensivsprachförderung von Kindern ohne Deutschsprachkenntnisse
dargestellt.
D) Integrationsprojekt
„IntAkt“ Interkulturell aktiv Bad Essen
Die Bürgerstiftung
Bad Essen hat in 2012 beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erfolgreich
einen Antrag für ein Integrationsprojekt in der Gemeinde Bad Essen gestellt. Im
Rahmen des Projektes wurden u.a. die Personalkosten für eine Teilzeitkraft
finanziert. Die Anstellung ist bei der Kinderland Bad Essen gGmbH erfolgt. Die
Personalkosten wurden von der Bürgerstiftung Bad Essen aus den Fördermitteln
erstattet. Dieses Projekt war auf drei Jahre befristet und ist anschließend
vorübergehend mit einem Stellenanteil von zehn Wochenstunden fortgesetzt
worden.
Im Zuge des Zuzuges
von Flüchtlingen sind ergänzende und ersetzende Strukturen aufgebaut worden
oder entstanden. Zu nennen sind hier das Migrationszentrum des Landkreises
Osnabrück, die Sozialbetreuung des Willkommensbüros oder der Verein „OK Bad
Essen“.
Aktuell wird ein über
„IntAkt“ initiierter Sprach- und Kommunikationsclub für Frauen fortgeführt. Die
erforderlichen Aufwendungen sind im Wirtschaftsplan nachgewiesen.
Gemäß § 10 des
Gesellschaftervertrages beschließt die Gesellschafterversamm-lung nach
vorheriger Beschlussfassung durch den Gemeinderat über den Wirtschaftsplan der
Gesellschaft. Die Vertreter der Gemeinde Bad Essen in der Gesellschafterversammlung
sind an die Beschlüsse des Rates gebunden.
Anlagen:
Anlage 1:
Wirtschaftsplan 2018 der Kinderland Bad Essen gGmbH (einschl. Stellenplan 2018)
Beschlussvorschlag:
1) Der
Rat stimmt dem Wirtschaftsplan der Kinderland Bad Essen gGmbH
(einschließlich Stellenplan) für das
Geschäftsjahr 2018 zu.
2) Die
Vertreter der Gemeinde Bad Essen in der Gesellschafterversammlung der
Kinderland Bad Essen gGmbH werden beauftragt, entsprechend zu beschließen.
Haushaltsmittel |
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stehen
bei Konto 431500/91300/36510 (HP 2018)
zur Verfügung |
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Deckungsvorschlag: |
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Sonstiges |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt |
Beteiligung der Ortschaften |
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ist
nicht erforderlich |
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wird
noch vorgenommen |
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ist
erfolgt mit folgendem Ergebnis: |