Betreff
Wirtschaftsplan 2018 der Kinderland Bad Essen gGmbH
Vorlage
BV/FD1/2018/011
Aktenzeichen
Kinderland Bad Essen gGmbH
Art
Beschlussvorlage

 

Die Betriebsführung der Kindergärten in Brockhausen, Lintorf und Wittlage einschließlich der Krippe Wittlage wird durch die Kinderland Bad Essen gGmbH wahrgenommen. Ab dem Kindergartenjahr 2018/2019 liegt auch die Betriebsführung für die neu errichtete Krippe Brockhausen in der Verantwortung der Kinderland Bad Essen gGmbH. Das Eigentum, die Unterhaltung und die Bewirtschaftung der Gebäude sind in der Zuständigkeit der Gemeinde Bad Essen verblieben.

Daneben beschäftigt die Kinderland Bad Essen gGmbH die Mitarbeiterin im Rahmen des Projektes „Sozialpädagogen an Grundschulen“ an der Grundschule Lintorf, die Mitarbeiterinnen in der sozialpädagogischen Nachmittagsbetreuung an den Grundschulen Bad Essen und Lintorf sowie die pädagogischen Kräfte, die als Kooperationspartner der Schulen im Rahmen des Ganztagsangebotes an der Oberschule Bad Essen und an der Grundschule Lintorf eingesetzt werden.

 

Für die Kinderland Bad Essen gGmbH ist ein Wirtschaftsplan für das Jahr 2018 zu beschließen. Dieser ist einschließlich der Stellenübersicht als Anlage beigefügt. Der Wirtschaftsplan sieht eine Verlustabdeckung der Gemeinde Bad Essen als Gesellschafterin der Kinderland Bad Essen gGmbH in Höhe von 1.127.600 € vor. Dieser Betrag ist auch im gemeindlichen Haushaltsplan als Zuschuss an verbundene Unternehmen etc. (Sachkonto 431500, Produkt 36510 Tageseinrichtungen für Kinder) eingestellt worden.

Insbesondere aufgrund von Personalkostensteigerungen, der Inbetriebnahme der Krippe Brockhausen sowie des ganzjährigen Betriebes der zweiten Integrationsgruppe in der Kindertagesstätte Wittlage und einiger Veränderungen bei den Betreuungs- und Sonderöffnungszeiten ist eine Erhöhung der Verlustabdeckung ggü. dem Vorjahr vorgesehen.

 

 

Zum Wirtschaftsplan sind folgende Anmerkungen zu machen:

 

A)    Betreuung in Kindertagesstätten

 

1) Benutzungsentgelte

Für 2018 werden Elternbeiträge auf der Grundlage der in 2017 tatsächlich erzielten Erlöse unter Berücksichtigung der in 2018 ganzjährig laufenden zweiten Integrationsgruppe in der Kindertagesstätte Wittlage sowie der neuen Krippe Brockhausen kalkuliert. Hier bleibt zunächst abzuwarten, in welchem Umfang und nach welchem Verfahren die vom Land Niedersachsen angekündigte Beitragsfreiheit weiterer Kindergartenjahre zum Tragen kommen wird.

Die Gesamtsumme der Elternbeiträge beinhaltet auch die Elternbeiträge, die von der Gemeinde Bad Essen im Auftrage des Landkreises Osnabrück gemäß § 90 KJHG aufgrund des geringen Einkommens der Eltern übernommen werden. Die Erstattungen für das beitragsfreie (letzte) Kindergartenjahr sind gesondert ausgewiesen.

 

2) Zuweisungen Land Niedersachsen

Hier wird der Personalkostenzuschuss des Landes Niedersachsen für die Beschäftigten in den Kindertagesstätten (Kindergärten u. Krippen) auf der Grundlage der Vorjahresergebnisse und unter Berücksichtigung der zu erwartenden Zuschüsse für die Mitarbeiterinnen der Krippe Brockhausen, der zweiten Integrationsgruppe sowie der Kräfte nach der Quik-Richtlinie (Richtlinie zur Verbesserung der Qualität in Kindertagesstätten ausgewiesen. Insbesondere wegen der annähernden Vollfinanzierung der der Kräfte nach der Quik-Richtlinie wird hier ein deutlich höherer Zuschuss erwartet.

 

3) Personalkosten Kindergärten

Ausgewiesen wurde der geplante Betrag der Vergütungszahlungen an die Mitarbeiterinnen der Kinderland Bad Essen gGmbH und die Erstattungszahlungen für die im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung beschäftigten Erzieherinnen. Bedingt durch die steigenden Personalkosten aufgrund von Erhöhungen der Vergütungen der Mitarbeiterinnen, die Ausweitung von Betreuungs- und Sonderöffnungszeiten sowie insbesondere die oben beschriebenen zusätzlichen Gruppen und Fachkräfte  sind die Personalkosten ggü. 2017 deutlich gestiegen.

 

4) Verwaltungskosten

Im Zuge einer sachgerechten und transparenten Kostenzuordnung sind Verwaltungskosten für die Durchführung der Kindergartenanmeldungen, die Festsetzung der Elternbeiträge, die Wahrnehmung der Aufgaben des Familienservicebüros sowie die Geschäftsführung etc. direkt der Kinderland Bad Essen gGmbH zugeordnet worden.

 

5) Geräte, Ausstattung und Ausrüstungsgegenstände; Schulung und Fortbildung; Verbrauchsmittel; Geschäftsausgaben Kindergärten

Es sind wie in der Vergangenheit Beträge pro Kindergartengruppe in den Einrichtungen berücksichtigt worden. Im Zuge der Qualitätssicherung kommt der Fortbildung und Schulung der Fachkräfte eine wichtige Bedeutung zu. Daher werden hier mehr Finanzmittel eingeplant als im Vorjahr.

 

6) Sprachförderung Land/Landkreis Osnabrück, Bundesprogramm „Sprach-Kitas“, Familienzentrum

Aufgrund einer vom Land Niedersachsen geforderten Umstellung des Sprachförderkonzeptes im Landkreis Osnabrück wurde seit dem 01. Januar 2015 nur noch ein deutlich reduziertes Stundenkontingent für die Sprachförderung aus Mitteln des Landes und des Landkreises nach dem „Gießkannenprinzip“ an alle Kindertagesstätten verteilt. Dabei wurden in 2017 1,0 Stunden pro Gruppe zur Verfügung gestellt.

 

Seit März bzw. Mai 2011 waren in den Kindertagesstätten Lintorf und Wittlage zusätzlich zwei teilzeitbeschäftigte Sprachförderkräfte eingesetzt. Neben den Personalkosten wurde im Rahmen des Bundesprogrammes Schwerpunkt-Kita „Sprache und Integration“ ein Sachkostenbudget zur Verfügung gestellt. Der Einsatz der Sprachförderkräfte in den beiden Einrichtungen, die beide einen sehr hohen Anteil von Kindern mit Sprachförderbedarf haben, hat sich deutlich bewährt. Inzwischen besteht auch bei einer zunehmenden Anzahl von Kindern aus Familien ohne Migrationshintergrund ein deutlich höherer Sprachförderbedarf. Die Projektmittel im Rahmen des Bundesprogramms waren bis zum 31. Dezember 2015 befristet.

Aus Bundesmitteln ist zum 01. Januar 2016 mit dem Bundesprogramm „Sprach-Kitas“ ein Folgeförderprogramm aufgelegt worden. Hier konnte in 2016 die Kindertagesstätte Lintorf weiter gefördert werden. Zum 01. Januar 2017 ist dann auch die Kindertagesstätte Wittlage in das Bundesprogramm „Sprach-Kitas“ aufgenommen worden, so dass dann auch in dieser Einrichtung wieder ein Pauschalzuschuss in Höhe von 25.000 € jährlich eingeplant werden konnte. Aufgrund weiterer Bundesmittel konnte für 2018 auch die Bezuschussung einer Sprachförderkraft mit 19,5 Wochenstunden für die Kindertagesstätte Brockhausen eingeworben werden. Somit ist im Wirtschaftsplan 2018 der Pauschalzuschuss „Sprach-Kitas“ für drei Kindertagesstätten ausgewiesen worden.

Der Landkreis Osnabrück fördert die Einrichtung von Familienzentren in Kindertagesstätten in Anlehnung an das Modell in NRW. In der Gemeinde Bad Essen übernimmt die Kindertagesstätte Lintorf die Aufgabe, zusätzliche Angebote für Familien im sozialen Umfeld der Einrichtung anzubieten. Hierfür werden aktuell jährlich ca. 18.500 € bereitgestellt, zudem kommen ca. 3.500 € für das Vorhalten eines Elterncafes im Familienzentrum hinzu. Die Finanzierung für das Projekt ist bis Ende 2022 durch den Landkreis Osnabrück sichergestellt.

 

7) Kosten Biostoffverordnung, Infektionsschutzgesetz, Kinderschutz, Betriebsrat, Versicherungen, Verwaltungs- und Betriebsausgaben etc.

Hier sind ausgewiesen die Arbeitgeberkosten aufgrund der gesetzlichen Anforderungen der Biostoffverordnung (regelmäßige medizinische Untersuchung der Erzieherinnen, ggfs. Impfungen) sowie nach dem Infektionsschutzgesetz. Zu beachten sich zudem die Regelungen zur Kindeswohlgefährdung gemäß § 8a SGB VIII. Weiterhin sind die Schulungskosten etc. für die Betriebsratsmitglieder zu berücksichtigen, Jahresabschlusskosten sowie in Sonderfällen Kosten für Supervision in den Kitas o.ä.. Zudem sind weitere Sachkosten, die in der Vergangenheit im allgemeinen Haushalt der der Gemeinde Bad Essen gebucht worden sind, direkt dem „Kostenverursacher“ zugeordnet worden (z.B. Kontoführungsgebühren, Versicherungen, Kosten für Stellenanzeigen u.ä.).

 

8) Integrationsgruppen

Auf der Grundlage des „Regionalen Konzeptes für die gemeinsame Betreuung von behinderten und nichtbehinderten Kindern in Kindertagesstätten in der Gemeinde Bad Essen“ sind bedarfsbezogen ergänzend zur heilpädagogischen Kindergartengruppe in Trägerschaft der Heilpädagogischen Hilfe Osnabrück Integrationsgruppen in Kindertagesstätten eingerichtet worden. Aus Mitteln der Eingliederungshilfe trägt der Landkreis Osnabrück in diesen Gruppen die Personalkosten der heilpädagogischen Fachkraft und gewährt eine Sachkostenpauschale für die Integrationskindern. Mit der Einrichtung einer zweiten Integrationskindergartengruppe zum Kindergartenjahr 2017/2018 in der Kindertagesstätte Wittlage bestehen inzwischen drei Integrationskindergartengruppen mit 12 Integrationsplätzen. Demzufolge ist für 2018 eine höhere Zuweisung des Landkreises Osna-brück eingeplant worden. Parallel erhöhen sich auch die Sachkosten für die Integrationsgruppen.

 

 

B) Oberschule Bad Essen

Die Kinderland Bad Essen gGmbH beschäftigt weiterhin die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ergänzend zu den Lehrkräften im Rahmen des Ganztagsangebotes an der Oberschule Bad Essen tätig sind. Der tatsächliche Umfang ist jeweils abhängig von der Nachfrage nach Nachmittagsangeboten.

 

 

C) Sozialpädagogische Nachmittagsbetreuung an den Grundschulen Bad Essen und Lintorf

An der Grundschule in Bad Essen wird im Gesamtrahmen der schulischen Ganztagsbetreuung eine Kleingruppe im Rahmen der sozialpädagogischen Nachmittagsbetreuung angeboten, an der Grundschule Lintorf zwei Kleingruppen.

Die sozialpädagogische Nachmittagsbetreuung wird im Kern durch den Landkreis Osnabrück finanziert. Gegenüber der ursprünglichen Planung einer wöchentlichen Betreuung von 12 Wochenstunden sind u.a. mit Rücksicht auf notwendige Vor- und Nachbereitungszeiten, Abstimmungsgespräche mit den Lehrkräften und Erziehungsberechtigten, die unterschiedlichen Zeiten des Unterrichtsendes der Kinder und die Abfahrtzeiten der Busse die Betreuungszeiten am Nachmittag umfangreicher, so dass die Personalkosten höher ausfallen. Hinzu kommen in einem Fall höhere Personalkosten des tatsächlich eingesetzten Personals. Durch die Vollauslastung der Gruppen mit sechs bis acht Kindern fallen auch die Kosten des Mittagessens höher aus. Die Rückmeldungen aus den Schulen über die Erfolge in der täglichen Arbeit und in der Entwicklung vieler Kinder rechtfertigen eine Fortsetzung der Maßnahme.

Nachgewiesen sind hier zudem die erwarteten Kosten der Nachmittagsangebote der Kinderland Bad Essen gGmbH als (Teil-)Kooperationspartner an der Grundschule Lintorf im Rahmen des Ganztagsangebotes.

Zudem sind hier die Aufwendungen für  die Tätigkeit der hauptamtlichen Fachkraft im Rahmen des Ganztagsangebotes, in der Organisation des Ganztagsangebotes, im Rahmen des Projektes „Sozialpädagogen an Grundschulen“ und der Intensivsprachförderung von Kindern ohne Deutschsprachkenntnisse dargestellt.

 

 

D) Integrationsprojekt „IntAkt“ Interkulturell aktiv Bad Essen

Die Bürgerstiftung Bad Essen hat in 2012 beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erfolgreich einen Antrag für ein Integrationsprojekt in der Gemeinde Bad Essen gestellt. Im Rahmen des Projektes wurden u.a. die Personalkosten für eine Teilzeitkraft finanziert. Die Anstellung ist bei der Kinderland Bad Essen gGmbH erfolgt. Die Personalkosten wurden von der Bürgerstiftung Bad Essen aus den Fördermitteln erstattet. Dieses Projekt war auf drei Jahre befristet und ist anschließend vorübergehend mit einem Stellenanteil von zehn Wochenstunden fortgesetzt worden.

Im Zuge des Zuzuges von Flüchtlingen sind ergänzende und ersetzende Strukturen aufgebaut worden oder entstanden. Zu nennen sind hier das Migrationszentrum des Landkreises Osnabrück, die Sozialbetreuung des Willkommensbüros oder der Verein „OK Bad Essen“.

Aktuell wird ein über „IntAkt“ initiierter Sprach- und Kommunikationsclub für Frauen fortgeführt. Die erforderlichen Aufwendungen sind im Wirtschaftsplan nachgewiesen.

 

 

Gemäß § 10 des Gesellschaftervertrages beschließt die Gesellschafterversamm-lung nach vorheriger Beschlussfassung durch den Gemeinderat über den Wirtschaftsplan der Gesellschaft. Die Vertreter der Gemeinde Bad Essen in der Gesellschafterversammlung sind an die Beschlüsse des Rates gebunden.

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Wirtschaftsplan 2018 der Kinderland Bad Essen gGmbH (einschl. Stellenplan 2018)

 

 


Beschlussvorschlag:

 

1)  Der Rat stimmt dem Wirtschaftsplan der Kinderland Bad Essen gGmbH (einschließlich  Stellenplan) für das Geschäftsjahr 2018 zu.

2)  Die Vertreter der Gemeinde Bad Essen in der Gesellschafterversammlung der  Kinderland Bad Essen gGmbH werden beauftragt, entsprechend zu beschließen.

 


 

Haushaltsmittel

stehen bei Konto 431500/91300/36510 (HP 2018)  zur Verfügung

sind  überplanmäßig /  außerplanmäßig bereitzustellen

Deckungsvorschlag:

Sonstiges

Haushaltsmittel werden nicht benötigt

 

Beteiligung der Ortschaften

ist nicht erforderlich

wird noch vorgenommen

ist erfolgt mit folgendem Ergebnis: