Die Zuständigkeit
für die Unterhaltung und Bewirtschaftung der Grundstücke und Gebäude der
Kindergärten in Brockhausen, Lintorf und Wittlage liegt bei der Gemeinde Bad
Essen, während der Betrieb durch die Kinderland Bad Essen gGmbH erfolgt.
Weiterhin ist die Gemeinde Bad Essen zuständig für die Abwicklung der
Beitragsfreiheit des letzten Kindergartenjahres vor der Einschulung sowie die
in Kürze zu erwartende Freistellung weiterer Kindergartenjahre.
Zudem werden die
Zuschüsse für die konfessionellen und freien Kindergärten und Krippen sowie die
Verlustabdeckung für die Kinderland Bad Essen gGmbH im gemeindlichen
Haushaltsplan nachgewiesen.
Aufgrund
statistischer Vorgaben des Landes Niedersachsen ist im Haushaltsplan eine
weitere Differenzierung im Bereich Kinderhilfe und -betreuung auf verschiedene
Produkte vorgenommen worden:
36110 Förderung von
Kindern in Tageseinrichtungen
36120 Förderung von
Kindern in Tagespflege
36510
Tageseinrichtungen für Kinder
36700
Familienservicebüro
36110 Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen
Die Aufwendungen,
die durch die Übernahme der Elternbeiträge von einkommensschwächeren Familien
verursacht werden, sind bei dem Produkt 36110
(Förderung von
Kindern in Tageseinrichtungen) geplant worden. Die Aufwendungen werden im
Rahmen einer Spitzabrechnung im Folgejahr vom Landkreis Osnabrück erstattet.
36120 Förderung von Kindern in Tagespflege
Die Aufwendungen,
die durch die Vermittlung von öffentlich-rechtlichen Tagespflegeverhältnissen
(Tagesmütter und –väter) verursacht werden, sind bei dem Produkt 36120
(Förderung von Kindern in Tagespflege) geplant worden. Die nach Abzug der für
die Tagespflege zu zahlenden Elternbeiträge noch offenen Aufwendungen wurden
bisher im Rahmen einer Spitzabrechnung vom Landkreis Osnabrück erstattet. Mit
der Ende 2017 zwischen dem Landkreis Osnabrück und den kreisangehörigen
Kommunen vereinbarten „Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Wahrnehmung
der Aufgaben der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege“
werden diese Erstattungen nach einem Übergangszeitraum bis 2020 pauschaliert.
36700 Familienservicebüro
Die Gemeinde Bad
Essen hält ein Familienservicebüro als Anlauf- und Auskunftsstelle für alle
Fragen rund um die Kinderbetreuung vor. Neben Informationen über vorhandene
Betreuungsangebote erfolgt auch die Vermittlung von Betreuungsangeboten.
Weiterhin werden über das Familienservicebüro die Besuche der Familien mit
neugeborenen Kindern organisiert (Babybesuchsdienst). Die Finanzierung erfolgt
durch eine Pauschale des Landkreises Osnabrück/des Landes Niedersachsen. Die
direkten Zahlungen sind beim Produkt 36700 Familienservicebüro dargestellt.
36510 Tageseinrichtungen für Kinder
Zu einigen Ansätzen
im Teilergebnisplan und Teilfinanzplan 36510 Tageseinrichtungen für Kinder sind
folgende Erläuterungen zu geben:
A) Teilergebnishaushalt
314999 SU
Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke
Der in 2018 beim
Sachkonto 314200 ausgewiesene Betrag in Höhe von 880.000 € ist der erwartete
Finanzierungsanteil des Landkreises Osnabrück auf der Grundlage der im Dezember
2017 geschlossenen „Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Wahrnehmung
der Aufgaben der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege“.
Mit 225.000 € werden
die Erstattungen des Landes Niedersachsen im Rahmen des beitragsfreien
Kindergartenjahres (314100) kalkuliert. Die Höhe ist jeweils abhängig von der
Anzahl der schulpflichtigen Kinder und „Kann-Kinder“, die im folgenden
Schuljahr eingeschult werden. Die beim Ev.-lt. Kirchenkreis Bramsche in den
Kindergärten Bad Essen und Wehrendorf, bei der Charly´s Kinderparadies
Sonnenwinkel gGmbH im Natur- und Erlebniskindergarten, bei der Kinderland Bad
Essen gGmbH in den Kindergärten Brockhausen, Lintorf und Wittlage sowie bei den
Kindergärten außerhalb der Gemeinde Bad Essen durch die Beitragsfreiheit
entstehenden Erlösausfälle werden aus diesen Zuweisungen kompensiert.
Aufgrund der
aktuellen politischen Beratungen im Niedersächsischen Landtag ist davon
auszugehen, dass in Kürze weitere Kindergartenjahre beitragsfrei für die
Erziehungsberechtigten gestellt werden. Die Umsetzung dieses Gesetzesvorhabens
zum neuen Kindergartenjahr 2018/2019 wird deutliche Mehrerlöse bei diesem
Sachkonto zur Folge haben. Diese Mehrerlöse werden dann jedoch auf der
Aufwendungsseite beim Sachkonto 431800 an die Träger der Kindertagesstätten zur
Kompensation der entfallenden Elternbeiträge weitergeleitet.
429999 SU
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Ausgewiesen sind
hier die Unterhaltungskosten (421100) für die Kindergärten Brockhausen,
Lintorf, Wehrendorf, Wittlage und die Krippen Brockhausen, Wittlage, Wehrendorf
und Lintorf sowie die laufenden Bewirtschaftungskosten (424100) der
Kindergärten Brockhausen, Lintorf, Wittlage und der Krippen Brockhausen und
Wittlage. Aufgrund der rechtlichen Vorgaben sind Haushaltsmittel für
Beschaffungen in den Kindergärten, die keine reinen Ersatzbeschaffungen sind,
sondern eher der „investiven“ Unterhaltung dienen, dem Teilfinanzhaushalt
zugeordnet.
Neben den
Aufwendungen für die laufende Unterhaltung der sechs Gebäude sind Mittel für
Sonderunterhaltungsmaßnahmen eingeplant worden. Die Aufwendungen sind bei den
Sachkonten 421100 und 422200 berücksichtigt worden.
Da die Lärmsituation
in den Kindertagesstätten sowohl für die Kinder aber insbesondere auch für die
Mitarbeiterinnen eine Gefährdung im Sinne des Arbeitsschutzes darstellt, sollen
in der Kindertagesstätte Lintorf die Akustikmaßnahmen in den Gruppenräumen
abgeschlossen werden und in der Kindertagesstätte Wittlage mit dem Einbau neuer
Akustikdecken fortgefahren werden. In der Kindertagesstätte Lintorf sollen
zudem im Erdgeschoss neue Fensterelemente, die dem aktuellen energetischen
Standard entsprechen, eingebaut werden. Zudem sind für den Ersatz eines
abgängigen Spielturmes in der Kindertagesstätte Wittlage Finanzmittel
eingeplant worden. Durch den Neubau der Krippe am Kindergarten Brockhausen
besteht die Notwendigkeit zur Überplanung des Außengeländes. Mit externer Hilfe
ist hier unter Beteiligung der Elternschaft ein Konzept für eine naturnahe
Gestaltung des Außengeländes erarbeitet worden. Die Umsetzung soll in
intensiver Einbeziehung der Elternschaft sowie weiterer Interessierter
erfolgen.
Aufgrund einiger
Einbrüche in den gemeindlichen Kindergärten sind in Abstimmung mit der VGH als
zuständigem Gebäudeversicherer Überlegungen zur Verbesserung des
Einbruchschutzes angestellt worden. Für die Umsetzung der Schutzmaßnahmen sind
Aufwendungen in Höhe von ca. 10.000 € zu kalkulieren. Diese werden von der
Versicherung mit 50 % bzw. 5.000 € bezuschusst.
439999 SU
Transferaufwendungen
Die Gemeinde Bad
Essen leistet zurzeit auf der Grundlage der in den letzten Monaten
geschlossenen Trägerverträge Betriebskostenzuschüsse an den Kindergartenverbund
des Kirchenkreises Bramsche als Trägerin der Kindergärten in Bad Essen und
Wehrendorf, an die Kinderstunde Bad
Essen e.V., an die Charly´s Kinderparadies Bad Essen gGmbH für die Krippen in
Bad Essen und Lintorf, an die Charly´s Kinderparadies Sonnenwinkel gGmbH für
den Natur- und Erlebniskindergarten Sonnenwinkel und die Krippe Sonnenwinkel
sowie die Waldorfkindergärten Melle und Evinghausen und den Kindergarten
Börninghausen (NRW), in denen Bad Essener Kinder betreut werden.
Zudem sind hier die
Erstattungsleistungen aufgrund des beitragsfreien Kindergartenjahres an die
verschiedenen Kindergartenträger berücksichtigt. Insgesamt entfällt auf die
Betriebskostenzuschüsse und die Erstattungen im Rahmen des beitragsfreien
Kindergartenjahres (431800) ein Betrag in Höhe von 1.697.000 €. Ausschlaggebend
für den Anstieg der Aufwendungen ist dabei insbesondere die ganzjährige
Berücksichtigung der vollen Nachmittagsgruppe in der Kindertagesstätte
Wehrendorf sowie der zusätzlichen Kindergartengruppe am Natur- und
Erlebniskindergarten sowie die aktualisierten Zuschüsse für die Kinderstunde
Bad Essen.
Die geplante
Verlustabdeckung für die Kinderland Bad Essen gGmbH (431500) beträgt 1.127.600
€. Die Details sind in der Vorlage zum Wirtschaftsplan 2018 der Kinderland Bad
Essen gGmbH erläutert.
B) Teilfinanzhaushalt
Am Kindergarten
Brockhausen wird aktuell eine Krippengruppe angebaut, so dass sich damit in den
Gemeinde Bad Essen in der räumlichen Nähe zu allen Kindergärten auch
Krippenangebote befinden, was für die Familien mit Geschwisterkindern eine hohe
Bedeutung hat. Für die Fertigstellung der Krippe zum Beginn des
Kindergartenjahres 2018/19 sind im Haushaltsplan 2018 290.000 € eingeplant
worden. Zudem ist ein Investitionszuschuss des Landes Niedersachsen nach der
RAT V-Richtlinie in Höhe von 180.000 €
eingeplant worden. In der Kindertagesstätte Lintorf sind zudem Finanzmittel für
eine Beschattung im Außenbereich vorgesehen worden.
Zudem sind
Pauschalmittel für die Ausstattung in den Kindertagesstätten berücksichtigt,
die aufgrund der doppischen Zuordnungskriterien im Finanzhaushalt nachzuweisen
sind.
Anlagen:
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss stimmt den Haushaltsansätzen zu/ mit folgenden Änderungen zu.