Betreff
Haushaltsplan 2018: Kindertagesstätten
Vorlage
BV/FD1/2018/014
Aktenzeichen
Haushaltsplan 2018
Art
Beschlussvorlage

 

Die Zuständigkeit für die Unterhaltung und Bewirtschaftung der Grundstücke und Gebäude der Kindergärten in Brockhausen, Lintorf und Wittlage liegt bei der Gemeinde Bad Essen, während der Betrieb durch die Kinderland Bad Essen gGmbH erfolgt. Weiterhin ist die Gemeinde Bad Essen zuständig für die Abwicklung der Beitragsfreiheit des letzten Kindergartenjahres vor der Einschulung sowie die in Kürze zu erwartende Freistellung weiterer Kindergartenjahre.

Zudem werden die Zuschüsse für die konfessionellen und freien Kindergärten und Krippen sowie die Verlustabdeckung für die Kinderland Bad Essen gGmbH im gemeindlichen Haushaltsplan nachgewiesen.

Aufgrund statistischer Vorgaben des Landes Niedersachsen ist im Haushaltsplan eine weitere Differenzierung im Bereich Kinderhilfe und -betreuung auf verschiedene Produkte vorgenommen worden:

 

36110 Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen

36120 Förderung von Kindern in Tagespflege

36510 Tageseinrichtungen für Kinder

36700 Familienservicebüro

 

 

36110 Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen

Die Aufwendungen, die durch die Übernahme der Elternbeiträge von einkommensschwächeren Familien verursacht werden, sind bei dem Produkt 36110

(Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen) geplant worden. Die Aufwendungen werden im Rahmen einer Spitzabrechnung im Folgejahr vom Landkreis Osnabrück erstattet.

 

 

36120 Förderung von Kindern in Tagespflege

Die Aufwendungen, die durch die Vermittlung von öffentlich-rechtlichen Tagespflegeverhältnissen (Tagesmütter und –väter) verursacht werden, sind bei dem Produkt 36120 (Förderung von Kindern in Tagespflege) geplant worden. Die nach Abzug der für die Tagespflege zu zahlenden Elternbeiträge noch offenen Aufwendungen wurden bisher im Rahmen einer Spitzabrechnung vom Landkreis Osnabrück erstattet. Mit der Ende 2017 zwischen dem Landkreis Osnabrück und den kreisangehörigen Kommunen vereinbarten „Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Wahrnehmung der Aufgaben der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege“ werden diese Erstattungen nach einem Übergangszeitraum bis 2020 pauschaliert.

 

 

36700 Familienservicebüro

Die Gemeinde Bad Essen hält ein Familienservicebüro als Anlauf- und Auskunftsstelle für alle Fragen rund um die Kinderbetreuung vor. Neben Informationen über vorhandene Betreuungsangebote erfolgt auch die Vermittlung von Betreuungsangeboten. Weiterhin werden über das Familienservicebüro die Besuche der Familien mit neugeborenen Kindern organisiert (Babybesuchsdienst). Die Finanzierung erfolgt durch eine Pauschale des Landkreises Osnabrück/des Landes Niedersachsen. Die direkten Zahlungen sind beim Produkt 36700 Familienservicebüro dargestellt.

 

 

36510 Tageseinrichtungen für Kinder

Zu einigen Ansätzen im Teilergebnisplan und Teilfinanzplan 36510 Tageseinrichtungen für Kinder sind folgende Erläuterungen zu geben:

 

A) Teilergebnishaushalt

 

314999 SU Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke

Der in 2018 beim Sachkonto 314200 ausgewiesene Betrag in Höhe von 880.000 € ist der erwartete Finanzierungsanteil des Landkreises Osnabrück auf der Grundlage der im Dezember 2017 geschlossenen „Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Wahrnehmung der Aufgaben der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege“.

 

Mit 225.000 € werden die Erstattungen des Landes Niedersachsen im Rahmen des beitragsfreien Kindergartenjahres (314100) kalkuliert. Die Höhe ist jeweils abhängig von der Anzahl der schulpflichtigen Kinder und „Kann-Kinder“, die im folgenden Schuljahr eingeschult werden. Die beim Ev.-lt. Kirchenkreis Bramsche in den Kindergärten Bad Essen und Wehrendorf, bei der Charly´s Kinderparadies Sonnenwinkel gGmbH im Natur- und Erlebniskindergarten, bei der Kinderland Bad Essen gGmbH in den Kindergärten Brockhausen, Lintorf und Wittlage sowie bei den Kindergärten außerhalb der Gemeinde Bad Essen durch die Beitragsfreiheit entstehenden Erlösausfälle werden aus diesen Zuweisungen kompensiert.

Aufgrund der aktuellen politischen Beratungen im Niedersächsischen Landtag ist davon auszugehen, dass in Kürze weitere Kindergartenjahre beitragsfrei für die Erziehungsberechtigten gestellt werden. Die Umsetzung dieses Gesetzesvorhabens zum neuen Kindergartenjahr 2018/2019 wird deutliche Mehrerlöse bei diesem Sachkonto zur Folge haben. Diese Mehrerlöse werden dann jedoch auf der Aufwendungsseite beim Sachkonto 431800 an die Träger der Kindertagesstätten zur Kompensation der entfallenden Elternbeiträge weitergeleitet.

 

429999 SU Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

Ausgewiesen sind hier die Unterhaltungskosten (421100) für die Kindergärten Brockhausen, Lintorf, Wehrendorf, Wittlage und die Krippen Brockhausen, Wittlage, Wehrendorf und Lintorf sowie die laufenden Bewirtschaftungskosten (424100) der Kindergärten Brockhausen, Lintorf, Wittlage und der Krippen Brockhausen und Wittlage. Aufgrund der rechtlichen Vorgaben sind Haushaltsmittel für Beschaffungen in den Kindergärten, die keine reinen Ersatzbeschaffungen sind, sondern eher der „investiven“ Unterhaltung dienen, dem Teilfinanzhaushalt zugeordnet.

 

Neben den Aufwendungen für die laufende Unterhaltung der sechs Gebäude sind Mittel für Sonderunterhaltungsmaßnahmen eingeplant worden. Die Aufwendungen sind bei den Sachkonten 421100 und 422200 berücksichtigt worden.

Da die Lärmsituation in den Kindertagesstätten sowohl für die Kinder aber insbesondere auch für die Mitarbeiterinnen eine Gefährdung im Sinne des Arbeitsschutzes darstellt, sollen in der Kindertagesstätte Lintorf die Akustikmaßnahmen in den Gruppenräumen abgeschlossen werden und in der Kindertagesstätte Wittlage mit dem Einbau neuer Akustikdecken fortgefahren werden. In der Kindertagesstätte Lintorf sollen zudem im Erdgeschoss neue Fensterelemente, die dem aktuellen energetischen Standard entsprechen, eingebaut werden. Zudem sind für den Ersatz eines abgängigen Spielturmes in der Kindertagesstätte Wittlage Finanzmittel eingeplant worden. Durch den Neubau der Krippe am Kindergarten Brockhausen besteht die Notwendigkeit zur Überplanung des Außengeländes. Mit externer Hilfe ist hier unter Beteiligung der Elternschaft ein Konzept für eine naturnahe Gestaltung des Außengeländes erarbeitet worden. Die Umsetzung soll in intensiver Einbeziehung der Elternschaft sowie weiterer Interessierter erfolgen.

Aufgrund einiger Einbrüche in den gemeindlichen Kindergärten sind in Abstimmung mit der VGH als zuständigem Gebäudeversicherer Überlegungen zur Verbesserung des Einbruchschutzes angestellt worden. Für die Umsetzung der Schutzmaßnahmen sind Aufwendungen in Höhe von ca. 10.000 € zu kalkulieren. Diese werden von der Versicherung mit 50 % bzw. 5.000 € bezuschusst.

 

 

439999 SU Transferaufwendungen

Die Gemeinde Bad Essen leistet zurzeit auf der Grundlage der in den letzten Monaten geschlossenen Trägerverträge Betriebskostenzuschüsse an den Kindergartenverbund des Kirchenkreises Bramsche als Trägerin der Kindergärten in Bad Essen und Wehrendorf,  an die Kinderstunde Bad Essen e.V., an die Charly´s Kinderparadies Bad Essen gGmbH für die Krippen in Bad Essen und Lintorf, an die Charly´s Kinderparadies Sonnenwinkel gGmbH für den Natur- und Erlebniskindergarten Sonnenwinkel und die Krippe Sonnenwinkel sowie die Waldorfkindergärten Melle und Evinghausen und den Kindergarten Börninghausen (NRW), in denen Bad Essener Kinder betreut werden.

 

Zudem sind hier die Erstattungsleistungen aufgrund des beitragsfreien Kindergartenjahres an die verschiedenen Kindergartenträger berücksichtigt. Insgesamt entfällt auf die Betriebskostenzuschüsse und die Erstattungen im Rahmen des beitragsfreien Kindergartenjahres (431800) ein Betrag in Höhe von 1.697.000 €. Ausschlaggebend für den Anstieg der Aufwendungen ist dabei insbesondere die ganzjährige Berücksichtigung der vollen Nachmittagsgruppe in der Kindertagesstätte Wehrendorf sowie der zusätzlichen Kindergartengruppe am Natur- und Erlebniskindergarten sowie die aktualisierten Zuschüsse für die Kinderstunde Bad Essen.

Die geplante Verlustabdeckung für die Kinderland Bad Essen gGmbH (431500) beträgt 1.127.600 €. Die Details sind in der Vorlage zum Wirtschaftsplan 2018 der Kinderland Bad Essen gGmbH erläutert.

 

 

B) Teilfinanzhaushalt

Am Kindergarten Brockhausen wird aktuell eine Krippengruppe angebaut, so dass sich damit in den Gemeinde Bad Essen in der räumlichen Nähe zu allen Kindergärten auch Krippenangebote befinden, was für die Familien mit Geschwisterkindern eine hohe Bedeutung hat. Für die Fertigstellung der Krippe zum Beginn des Kindergartenjahres 2018/19 sind im Haushaltsplan 2018 290.000 € eingeplant worden. Zudem ist ein Investitionszuschuss des Landes Niedersachsen nach der RAT V-Richtlinie  in Höhe von 180.000 € eingeplant worden. In der Kindertagesstätte Lintorf sind zudem Finanzmittel für eine Beschattung im Außenbereich vorgesehen worden.

Zudem sind Pauschalmittel für die Ausstattung in den Kindertagesstätten berücksichtigt, die aufgrund der doppischen Zuordnungskriterien im Finanzhaushalt nachzuweisen sind.

 

 


Anlagen:

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss stimmt den Haushaltsansätzen zu/ mit folgenden Änderungen zu.

 

 


 

Haushaltsmittel

stehen bei Konto Produkt 36510 im HP 2018 zur Verfügung

sind  überplanmäßig /  außerplanmäßig bereitzustellen

Deckungsvorschlag:

Sonstiges

Haushaltsmittel werden nicht benötigt

 

Beteiligung der Ortschaften

ist nicht erforderlich

wird noch vorgenommen

ist erfolgt mit folgendem Ergebnis: